Auf dem Weg als Anwält:in

Auf dem Weg als Anwält:in

#632 Können sich Gregi und Duri mit ihrem Podcast auf Quellenschutz berufen? (StPO 172-176, StGB 28, 28a)

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In diesem Podcast diskutieren [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) die Art. 172 bis 176 StPO, die verschiedene Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts und des Schutzes von Medienschaffenden und anderen Berufsgruppen regeln. Art. 172 StPO legt fest, dass Medienschaffende und ihre Hilfspersonen das Recht haben, über die Identität ihrer Quellen sowie über Inhalt und Herkunft ihrer Informationen zu schweigen, ausser bei schweren Straftaten oder bei Gefahr im Verzug. Art. 173 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht bei weiteren Geheimhaltungspflichten, die über die klassischen Berufsgeheimnisse hinausgehen. Art. 174 StPO regelt die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung. Art. 175 StPO befasst sich mit der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, wobei die betroffenen Personen das Recht haben, jederzeit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder darauf zu verzichten, wobei frühere Aussagen verwertbar bleiben. Art. 176 StPO betrifft die Folgen einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung: Wer ungerechtfertigt das Zeugnis verweigert, kann mit Ordnungsbusse bestraft und zur Tragung der durch die Zeugnisverweigerung verursachten Kosten verpflichtet werden.

Links zu diesem Podcast:
- [StPO](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de)
- [StGB](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#631 Wie Systemanreize das Strafbefehlsverfahren beeinflussen

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In diesem Podcast analysiert [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) mit Prof. [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/) die Problematik des Strafbefehlsverfahrens anhand der 'fünf oder sechs Cs': 1. Contact: Die Notwendigkeit der persönlichen Interaktion auch im Strafbefehlsverfahren zwischen Verurteilendem und Verurteiltem (sog. Ulrich-Arbenz-Praxis). 2. Caution: Die Bedeutung einer umfassenden Belehrung über die Rechte und möglichen Folgen eines Strafbefehls. 3. Counsel: Die Rolle des Verteidigers. Wenn mehr als 9 von 10 Beschuldigten im Strafbefehlsverfahren keine Verteidigung beiziehen, zeigt dies, dass im System etwas nicht stimmt. Es reicht nicht aus, ein Recht auf dem Papier zu haben, wenn sich herausstellt, dass es nicht wahrgenommen wird. 4. Custody: Die Problematik des Freiheitsentzugs im Strafbefehlsverfahren. 5. Conformity: Die Notwendigkeit der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf ein faires Verfahren. 6. Cookies: Die strukturellen Fehlanreize des heutigen Systems, wie z.B. die Hürden bei der Einstellung des Verfahrens im Vergleich zum Erlass eines Strafbefehls. In diesem Zusammenhang gehen Marc und Duri auch der Frage nach, warum ein Strafbefehlsverfahren günstiger ist als ein Gerichtsverfahren und was dies über den Zustand unseres Rechtsstaates aussagt. Ziel des Podcasts ist es, zur Diskussion über die Zukunft der Strafjustiz anzuregen.

Links zu diesem Podcast:
- [Art. 352 ff. StPO - Strafbefehlsverfahren](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23tit_8)
- [Nationalfondsstudie - Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren](https://data.snf.ch/grants/grant/173368)
- [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/), Professor für Strafrecht Universität Zürich
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- [#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/622-der-strafbefehl-art-88-iv-352-ff-stpo-chancen-und-risiken-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
- [#623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/623-strafbefehle-zahlen-fakten-und-erkenntnisse-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen-2/)
- [#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/625-einsprache-gegen-strafbefehl-art-355-stpo-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
- [#629 Strafjustiz ohne Richter – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/629-strafjustiz-ohne-richter-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)

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#630 Ob der Anwalt aussagen will, entscheidet er allein, nicht die Aufsichtsbehörde (Art. 170 & 171 StPO)

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In diesem Podcast diskutieren [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) die spezifischen Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts, wie es in den Art. 170 und 171 StPO festgelegt ist. Art. 170 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Amtsgeheimnisses: Amtsträger könnten zur Aussage von der vorgesetzten Behörde ermächtigt werden, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Der Art. 171 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Berufsgeheimnisses, das Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten und Psychologen das Recht gibt, über bestimmte ihnen anvertraute Geheimnisse zu schweigen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- [Art. 170 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Amtsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_170)
- [Art. 320 StGB - Verletzung des Amtsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de?print=true&printId=%23art_320)
- [Art. 171 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Berufsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_171)
- [Art. 321 StGB - Verletzung des Berufsgeheimnisses](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de?print=true&printId=%23art_321)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
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#629 Strafjustiz ohne Richter - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

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[Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) geht mit Prof. [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/) der Frage nach, wie sich das Strafbefehlsverfahren in der Schweiz entwickelt hat. Bei der Einführung war man sich der rechtsstaatlich problematischen Elemente sehr bewusst. Ursprünglich war es ausschliesslich für Bagatelldelikte gedacht. Mit zunehmender Gewöhnung verlor sich das Bewusstsein für die Problematik, die mit einem inquisitorischen Modell verbunden sind. Dementsprechend wurde das System in den letzten 100 Jahren Schritt für Schritt zugunsten der Staatsanwaltschaft verändert. Marc und Duri werfen auch einen kurzen Blick über die Landesgrenzen und diskutieren, warum das System dort anders ist und woher die Strafgläubigkeit der Schweiz kommt. Die Schweiz fokussiert deutlich stärker auf Verurteilungen als die Nachbarländer. Man muss sich die Zahlen vor Augen führen: Drei von vier zu Freiheitsstrafen Verurteilte haben keinen Richter gesehen. Umgekehrt ausgedrückt: 75% der Freiheitsstrafen fällen Staatsanwälte aus.

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- [Art. 352 ff. StPO - Strafbefehlsverfahren](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23tit_8)
- [Nationalfondsstudie - Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren](https://data.snf.ch/grants/grant/173368)
- [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/), Professor für Strafrecht Universität Zürich
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- [#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/622-der-strafbefehl-art-88-iv-352-ff-stpo-chancen-und-risiken-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
- [#623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/623-strafbefehle-zahlen-fakten-und-erkenntnisse-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen-2/)
- [#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/625-einsprache-gegen-strafbefehl-art-355-stpo-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)

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#628 Kantonspolizei Basel-Stadt: Zwischen Recht und Unrecht

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Prof. [Markus Schefer] (https://ius.unibas.ch/de/personen/markus-schefer/) hat eine unabhängige Untersuchung bei der Kantonspolizei Basel-Stadt durchgeführt, um die Vorwürfe von Fehlverhalten und Missmanagement zu überprüfen. Der Untersuchungsbericht stellt der Kantonspolizei Basel-Stadt ein vernichtendes Zeugnis aus. Eigentliches Thema von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) ist aber Art. 169 StPO und damit das Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses Recht erlaubt es einer Person, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder eine nahestehende Person nicht straf- oder zivilrechtlich zu belasten. Das Gespräch zeigt die komplexen Abwägungen und Ausnahmen auf, die mit dem Zeugnisverweigerungsrecht verbunden sind. Es wird diskutiert, wie das Recht dem Schutz des Einzelnen dient und welche Herausforderungen sich gleichzeitig für die Strafverfolgung ergeben, insbesondere wenn es um den Schutz der persönlichen Integrität und die Interessenabwägung geht.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- [Untersuchungsbericht über die Basler Kantonspolizei von Prof. Markus Schefer](https://ius.unibas.ch/fileadmin/user_upload/ius/09_Upload_Personenprofile/01_Professuren/Schefer_Markus/Kapo/Bericht_Abklaerungen_Personalsituation_Kapo-BS_2024-06-21_s.pdf?1718963093)
- [Unreformierbare Polizei: Und zum Schluss gibts ein Knie in den Rücken](https://www.woz.ch/2426/unreformierbare-polizei/und-zum-schluss-gibts-ein-knie-in-den-ruecken/!EBPV8ZVEB00W)
- [Basler Polizeialltag: Toxische Kultur im Korps](https://www.woz.ch/2425/basler-polizeialltag/toxische-kultur-im-korps/!BN33QSB6V2N7)
- [Ausserhalb von Recht und Ordnung](https://www.woz.ch/taeglich/2024/06/24/ausserhalb-von-recht-und-ordnung)
- [#619 Belastung am Limit: Stressfaktoren bei Staatsanwälten, Richtern und Polizisten](https://www.duribonin.ch/619-belastung-am-limit-stressfaktoren-bei-staatsanwaelten-richtern-und-polizisten/)
- [Art. 169 StPO – Zeugnisverweigerungsrecht zum eigenen Schutz oder zum Schutz nahe stehender Personen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_169)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#627 Taktik der Stille: sich durch Schweigen verteidigen

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Gregor Münch und Duri Bonin haben ein Feedback zu ihrer Podcast-Episode zu Art. 168 StPO erhalten: Darin geht es um die Frage, warum Angeklagte in den USA in der Regel die Aussage verweigern. In ihrer Diskussion wird deutlich, dass die Aussageverweigerung in den USA eine taktische Entscheidung sein kann, um die potenziell negativen Folgen einer Vorstrafe zu vermeiden und damit die Chancen auf ein faires Verfahren zu erhöhen. Sie diskutieren darüber hinaus die Rolle der Richter:innen: Diese sind dafür verantwortlich, dass der Angeklagte ein faires Verfahren erhält und die Geschworenen nicht durch unzulässige Beweismittel beeinflusst werden. Diese Aufgabe erfordert ein hohes Mass an Umsicht und Erfahrung, um die Balance zwischen der sich selbstbestätigenden Druckausübung und dem Schutz der Rechte des Angeklagten zu wahren. Abschliessend geben [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) Leseempfehlungen für die Sommertage.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- [Christian J. Huber: Der Mordfall Näf. Edition Königstuhl, 2024](https://www.nzz.ch/zuerich/mord-in-zuerich-der-fall-hans-naef-wirft-fragen-auf-ld.1772698)
- [Peter Kamber: Geschichte zweier Leben – Wladimir Rosenbaum und Aline Valangin](https://www.limmatverlag.ch/programm/titel/824-geschichte-zweier-leben-wladimir-rosenbaum-und-aline-valangin.html)
- [Evidence of Prior Convictions: Admissible Against Defendants Who Testify?](https://www.nolo.com/legal-encyclopedia/evidence-prior-convictions-admissible-against-defendants-who-testify.html)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#626 Bundesgericht klärt Verhältnis zwischen Teilnahme- & Konfrontationsrecht (StPO 140, 141, 147, EMRK 6 Ziff. 3)

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Die II. Strafkammer des Kantons Zürich hat einen Beschuldigten wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt ([Urteil des Obergerichts SB200396](https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SB200396-O1.pdf)). Die Verurteilung stützte sich im Wesentlichen auf eine Videoaufzeichnung, die einer der Mitbeschuldigten während eines illegalen Rennens gemacht hatte. Der Beschuldigte machte vor Bundesgericht geltend, die Videoaufzeichnung sei unzulässig verwendet worden, da sie ohne seine Zustimmung gemacht worden sei und die Vorinstanz in unzulässiger Weise auch Aussagen von Mitbeschuldigten verwertet habe, die unter Verletzung seines Rechts auf Teilnahme an den Befragungen gemacht wurden. In seinem Grundsatzentscheid klärt das Bundesgericht das Verhältnis zwischen dem Teilnahmerecht (Art. 147 StPO) und dem Konfrontationsrecht (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK). Es folgert aus den unterschiedlichen Normzwecken: «Die Rechtsprechung ist nach dem Gesagten anzupassen. Die Voraussetzungen dafür liegen vor (vgl. BGE 149 II 381 E. 7.3.1; 149 V i 77 E. 4.5; je mit Hinweisen). Zusammenfassend gilt demnach, dass eine Einvernahme, an der das Teilnahmerecht der beschuldigten Person gemäss Art. 147 Abs. 1 StPO unzulässigerweise nicht gewährleistet war und die daher gemäss Art. 147 Abs. 4 StPO nicht verwertet werden darf, auch nach einer Wiederholung der Einvernahme unter Wahrung des Teilnahmerechts bzw. unter hinreichender Konfrontation weiterhin unverwertbar im Sinne von Art. 147 Abs. 4 StPO bleibt. Eine spätere Einräumung des Teilnahmerechts bzw. Gewährleistung der Konfrontation führt nicht zur Verwertbarkeit von nach Art. 147 Abs. 4 StPO unverwertbaren Einvernahmen ([Bundesgerichtsurteil 6B_92/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://05-06-2024-6B_92-2022&lang=de&zoom=&type=show_document)).»

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- [Urteil 6B_92/2022 vom 5. Juni 2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://05-06-2024-6B_92-2022&lang=de&zoom=&type=show_document) der I. strafrechtliche Abteilung des Bundesgericht
- [Urteil SB200396 vom 26. Oktober 2021](https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SB200396-O1.pdf) der II. Strafkammer des Obergerichts
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

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Art. 355 StPO behandelt die Handlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft bei Einsprachen gegen Strafbefehle. Ihre Optionen sind: Festhalten am Strafbefehl (Abs. 3 lit. a), Einstellung des Verfahrens (Abs. 3 lit. b), Erlass eines neuen Strafbefehls (Abs. 3 lit. c) und Anklageerhebung beim erstinstanzlichen Gericht (Abs. 3 lit. d). [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) diskutiert mit Prof. [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/) die dazu erhobenen Zahlen (Festhalten in 28% der Fälle, Einstellung in 10%, neuer Strafbefehl in 23%, Anklage in 3% und Rückzug der Einsprache in 36%). Warum steht die EMRK-Konformität des Strafbefehlsverfahrens in Frage und warum ist es diskutierbar, ob das, was das Bundesgericht im [Urteil 6B_222/2022](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://18-01-2023-6B_222-2022&lang=de&zoom=&type=show_document) ausführt, zutrifft?

Links zu diesem Podcast:
- [Art. 355 StPO – Verfahren bei Einsprache](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_355)
- [Nationalfondsstudie - Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren](https://data.snf.ch/grants/grant/173368)
- [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/), Professor für Strafrecht Universität Zürich
- [Bundesgericht erfindet Strafbefehlsverfahren neu](https://www.strafprozess.ch/bundesgericht-erfindet-strafbefehlsverfahren-neu/) (strafprozess.ch)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- [#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/622-der-strafbefehl-art-88-iv-352-ff-stpo-chancen-und-risiken-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)
- [#623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/623-strafbefehle-zahlen-fakten-und-erkenntnisse-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen-2/)

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

#624 Causa Vincenz: Gab es einen Schattenstaatsanwalt?

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Im April 2022 fällte das Bezirksgericht Zürich das Urteil im Prozess gegen Pierin Vincenz und die Mitangeklagten. Das Zürcher Obergericht hob dieses Urteil wegen schwerer Verfahrensfehler auf und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. In der anschliessenden Kritik an der Staatsanwaltschaft versuchte diese sich gemäss Medienartikeln damit zu rechtfertigen, dass sie zur Prüfung der Anklageschrift einen externen Experten beigezogen habe. Die Umstände dieses Beizugs blieben im Dunkeln. Die NZZ wartet nun mit Details auf und verbindet dies mit der Frage, ob mit dem Beizug eines externen Experten das Amtsgeheimnis verletzt worden sei. [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) gehen auf diese und weitere Fragen ein.

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) begleiten deshalb seit Jahren den Prozess in der Causa Raiffeisen.

Links zu diesem Podcast:
- [Brisanter Verdacht im Fall Vincenz: Hat der Chefankläger das Amtsgeheimnis verletzt?](https://www.nzz.ch/wirtschaft/brisanter-verdacht-im-fall-vincenz-hat-der-chefanklaeger-das-amtsgeheimnis-verletzt-ld.1838890) (NZZ vom 13.07.2024)
- [«Pierin Vincenz wird nie ins Gefängnis müssen», sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht](https://www.nzz.ch/wirtschaft/fall-vincenz-die-zuercher-staatsanwaltschaft-steht-in-der-kritik-ld.1839592) (NZZ vom 17.07.2024)
- [Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Beschluss vom 25.01.2024 in Sachen SB230113](https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SB230113.pdf)
- [#589 Rechtliche Grauzonen: Navigierte die Staatsanwaltschaft in der Causa Vincenz am Limit?](https://www.duribonin.ch/589-rechtliche-grauzonen-navigierte-die-staatsanwaltschaft-in-der-causa-vincenz-am-limit/)
- [#583 Causa Vincenz: Die Folgen einer fehlenden Übersetzung der Anklage](https://www.duribonin.ch/583-causa-vincenz-die-folgen-einer-fehlenden-uebersetzung-der-anklage/)
- [#582 Anklageschrift in der Causa Vincenz auf dem Prüfstand: Zu detailliert, um gerecht zu sein](https://www.duribonin.ch/582-anklageschrift-in-der-causa-vincenz-auf-dem-pruefstand-zu-detailliert-um-gerecht-zu-sein/)
- [#581 Causa Vincenz: Zurück an den Absender](https://www.duribonin.ch/581-causa-vincenz-zurueck-an-den-absender/)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

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Wiederum diskutiert [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) mit Prof. [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/) verschiedene Aspekte des Strafbefehlsverfahrens. Im Zentrum stehen die Fragen: Wie viele Einvernahmen finden vor dem Erlass eines Strafbefehls statt? Wie viele davon durch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft? In diesem Zusammenhang kommen Marc und Duri auch auf die Belehrung im Rahmen der Vernehmung und den Einfluss der Belehrung auf den Effekt zu sprechen. Auch die Dauer der Strafbefehlsverfahren wird unter die Lupe genommen. Ein weiteres Thema ist die beigezogene Verteidigung im Strafbefehlsverfahren und den Versuch einer Erklärung der sehr tiefen Zahlen. Besonders interessant sind die Ergebnisse zur Zustellung der Strafbefehle: In 10% der untersuchten Fälle ist die Zustellung eine fiktive.

Links zu diesem Podcast:
- [Art. 352 ff. StPO - Strafbefehlsverfahren](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23tit_8)
- [Nationalfondsstudie - Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren](https://data.snf.ch/grants/grant/173368)
- [Marc Thommen](https://www.linkedin.com/in/marc-thommen-a9858632/), Professor für Strafrecht Universität Zürich
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- [#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen](https://www.duribonin.ch/622-der-strafbefehl-art-88-iv-352-ff-stpo-chancen-und-risiken-im-gespraech-mit-prof-marc-thommen/)

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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