#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24 an das Bundesgericht weitergezogen. Das Obergericht hatte verlangt, dass die Anklageschrift aus dem Jahr 2020 gekürzt, überarbeitet und für einen Beschuldigten ins Französische übersetzt wird. Duri Bonin analysiert diese Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24.
Formell geht es zunächst um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid einlegen kann? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wann liegt ein nicht wiedergutzumachender Nachteil rechtlicher Natur vor? Wie argumentiert die Oberstaatsanwaltschaft? Als weiteren gesonderten Punkt wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem Obergericht Rechtsverweigerung vor. Wann kann eine solche angefochten werden? Wie begründet die Oberstaatsanwaltschaft eine rechtsverweigernde Praxis des Obergerichts? Aufgrund welcher Argumente hält sie die Rückweisungsgründe für konstruiert?
In materieller Hinsicht rügt die Oberstaatsanwaltschaft eine Verletzung von Art. 325 StPO betreffend den Inhalt der Anklageschrift. Es geht um die Frage, ob die Anklageschrift zu detailliert und inwiefern das Obergericht überhaupt befugt sei, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen. Weiter wird die Verletzung von Art. 68 StPO betreffend Übersetzungen diskutiert. Muss die Anklageschrift zwingend vollständig in eine andere Sprache übersetzt werden, auch wenn der Beschuldigte Deutsch versteht und auf eine Übersetzung verzichtet? Eine letzte Rüge betrifft die Verletzung von Art. 409 StPO betreffend Aufhebung und Rückweisung. Hätte es nicht mildere Mittel als die Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens gegeben?
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch begleiten deshalb seit Jahren den Prozess in der Causa Raiffeisen.
Links zu diesem Podcast:
- Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B256/2024, 7B347/2024 (Strafverfahren gegen Pierin Vincenz)
- Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B256/2024, 7B347/2024
- Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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