Prof. Thierry Urwyler: Wann ist ein Rückfallrisiko «hoch»? | Gefahr ist kein Gefühl 1
Ein Gutachten bezeichnet das Rückfallrisiko als «hoch». Doch wie hoch ist hoch – und genügt diese Einschätzung, um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB fortzuführen? Ohne bezeichnete Straftat, absolute Wahrscheinlichkeit, Zeitraum und konkretes Entlassungsszenario bleibt die Aussage rechtlich unbestimmt.
Zum Auftakt der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» diskutiert Duri Bonin mit Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler, was Sachverständige einschätzen können und was die zuständige Entscheidbehörde selbst beurteilen muss. Es geht um den Fünfjahreszeitraum, relative und absolute Risiken, mögliche Schwellenwerte und die Frage, welches Restrisiko eine Rechtsordnung akzeptieren darf.