Auf dem Weg als Anwält:in

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Prof. Thierry Urwyler: Wann ist ein Rückfallrisiko «hoch»? | Gefahr ist kein Gefühl 1

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Ein Gutachten bezeichnet das Rückfallrisiko als «hoch». Doch wie hoch ist hoch – und genügt diese Einschätzung, um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB fortzuführen? Ohne bezeichnete Straftat, absolute Wahrscheinlichkeit, Zeitraum und konkretes Entlassungsszenario bleibt die Aussage rechtlich unbestimmt.

Zum Auftakt der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» diskutiert Duri Bonin mit Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler, was Sachverständige einschätzen können und was die zuständige Entscheidbehörde selbst beurteilen muss. Es geht um den Fünfjahreszeitraum, relative und absolute Risiken, mögliche Schwellenwerte und die Frage, welches Restrisiko eine Rechtsordnung akzeptieren darf.

Causa Vincenz: Die Bilanz nach acht Verhandlungstagen vor Obergericht

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Nach acht Verhandlungstagen ziehen Duri Bonin und Gregor Münch Bilanz: zu einem aus ihrer Sicht gut vorbereiteten und fairen Obergericht, zur klaren Gesamtgeschichte der Staatsanwaltschaft und zu Verteidigungsplädoyers, deren tatsächliche Tragfähigkeit sich ohne Aktenkenntnis nicht abschliessend beurteilen lässt.

Nun beginnt die nicht öffentliche Urteilsberatung. Die Folge erklärt, wie das Obergericht offene Verfahrensfragen und Beweisanträge prüft, Geschäft für Geschäft den Sachverhalt feststellt und diesen rechtlich einordnet – und weshalb das Beweisverfahren nochmals geöffnet werden könnte.

Causa Vincenz: Wie Vincenz und Stocker das letzte Wort nutzen

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Pierin Vincenz spricht rund 90 Sekunden und bittet um Freispruch. Beat Stocker wählt für sein Schlusswort einen längeren, persönlich geprägten Auftritt, der auf Duri Bonin und Gregor Münch spontan wirkt. Ein weiterer Beschuldigter bittet das Obergericht, sein damaliges Handeln anhand seines damaligen Wissens zu beurteilen.

Unmittelbar nach den zweiten Parteivorträgen vergleichen die beiden Strafverteidiger diese unterschiedlichen Formen des letzten Wortes. Sie erklären, weshalb Art. 347 StPO eine persönliche Erklärung erlaubt, aber kein zweites Plädoyer eröffnet – und warum Kürze, Vorbereitung und Spontaneität in diesem letzten Verfahrensmoment heikel sein können.

Causa Vincenz: Lorenz Erni fordert einen Freispruch

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Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz. Sein Verteidiger Lorenz Erni verlangt den vollständigen Freispruch – und greift das zentrale Dreieck der Anklage an: Warum soll ein privater Aktiengewinn automatisch der Käuferin gehört haben?

Duri Bonin und Gregor Münch analysieren Ernis Plädoyer. Bei Commtrain, Investnet, GCL, Eurokaution, Arena Thun und den privaten Auslagen zeigt sich: Eine nicht offengelegte Beteiligung kann pflichtwidrig sein. Zum Betrug wird sie erst, wenn auch Handlungspflicht, Täuschung, Schaden und Vorsatz bewiesen sind.

Causa Vincenz: Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – sechs Jahre für Vincenz und Stocker?

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Je sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz und Beat Stocker, höhere Strafen für weitere Beschuldigte und die Abschöpfung von Millionen: Das fordert die Staatsanwaltschaft vor dem Obergericht Zürich. Auf 126 Seiten führt sie umstrittene private Auslagen und fünf Unternehmenstransaktionen auf eine gemeinsame These zurück.

Duri Bonin und Gregor Münch versuchen das Plädoyer in verständliche Sprache zu übersetzen: den roten Pfeil im Dreieck, Betrug durch Unterlassen, Arglist und Gewerbsmässigkeit. Sie diskutieren, wo die Argumentation stark ist und weshalb jeder einzelne Pfeil noch beweisrechtlich tragen muss.

Causa Vincenz: Beweisanträge – Fehler der Verteidigung oder bewusste Taktik?

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Ein Beweisantrag ist mehrfach gestellt und von der Verfahrensleitung unmittelbar vor der Berufungsverhandlung abgewiesen. Muss die Verteidigung ihn vor dem Gesamtgericht nochmals ausdrücklich erneuern – oder reicht der Hinweis auf die frühere Eingabe? In der Causa Vincenz wird diese scheinbar formale Frage kurz vor Schluss des Beweisverfahrens konkret.

Duri Bonin und Gregor Münch rekonstruieren die Szene vorsichtig aus dem Übertragungsraum und ordnen die Bundesgerichtspraxis ein. Sie zeigen, weshalb der Unterschied zwischen «pendent» und «abgewiesen» darüber entscheiden kann, ob die Nichterhebung eines Beweises später noch in Lausanne gerügt werden kann.

Causa Vincenz: Keine Antwort – warum die Staatsanwaltschaft trotzdem fragt

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Stéphane Barbier-Mueller beantwortet vor dem Obergericht Zürich die Fragen des Gerichts, verweigert aber von Beginn weg sämtliche Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Oliver Labhart will seine Ergänzungsfrage trotzdem stellen. Duri Bonin und Gregor Münch erklären, weshalb eine Frage prozessual auch dann Bedeutung haben kann, wenn sie unbeantwortet bleibt.

Die Befragung zeigt zugleich, was eine Dolmetscherin verändert: nicht nur Wörter, sondern auch Rhythmus, Spontaneität und Präzision. Und sie wirft die Frage auf, wann gutes Alltagsdeutsch für ein komplexes Strafverfahren tatsächlich genügt.

Causa Vincenz: 80 Seiten vor der Befragung

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Am dritten Tag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz leert sich der Medienraum – gleichzeitig beginnt die juristische Detailarbeit. Nach einem von Gregor Münch zitierten Medienbericht soll ein Mitbeschuldigter vor seiner Befragung eine 80-seitige persönliche Eingabe eingereicht haben.

Duri Bonin und Gregor Münch fragen, wann eine frühe schriftliche Einordnung dem Gericht Orientierung gibt und wann der Umfang selbst zur Botschaft wird. Zudem geht es um präzise Ergänzungsfragen und das Fragerecht der Mitbeschuldigten.

Causa Vincenz: Beat Stocker vor Obergericht – die Illusion vom Dialog

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Beat Stocker erinnert sich vor Obergericht an Aussagen aus der Untersuchungshaft vor Jahren. Er antwortet ruhig und ausführlich – bis er bei Nachfragen der Privatklägerschaft einzelne Antworten verweigert. Duri Bonin und Gregor Münch analysieren, was Aussagekonstanz verlangt und welche Fragen punktuelles Schweigen aufwirft.

Die Beobachtung führt über die Causa Vincenz hinaus: Eine Einvernahme mag wie ein Gespräch wirken, ist aber kein Dialog unter Gleichen. Jede Antwort wird an Akten, früheren Protokollen und den Positionen der Parteien gemessen.

Causa Vincenz: So antwortet Pierin Vincenz vor Obergericht

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.Das Obergericht befragt Pierin Vincenz detailliert zu Auslagen, deren geschäftliche Berechtigung umstritten ist, und zu laut Anklage nicht offengelegten Beteiligungen. Duri Bonin und Gregor Münch schildern ein Gericht mit beeindruckender Aktenkenntnis, präzisen Nachfragen und offen erkennbarer Skepsis.

Wie reagiert man, wenn eine Zeugenaussage der eigenen Darstellung widerspricht? Die Folge zeigt, weshalb Vincenz die Prämisse einer heiklen Frage nicht übernimmt, wann Reden neue Angriffsflächen schafft und warum die Aussageentscheidung früh getroffen werden muss.

Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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