Überwachungsstaat Schweiz: Ein Geschenk für Kriminelle? – ein Audioessay von Duri Bonin
Mehr Überwachung, weniger Aufklärung? Duri Bonin über Proton, staatliche Datensammlung und das mögliche Eigentor der Schweizer Überwachungspolitik.
Mehr Überwachung, weniger Aufklärung? Duri Bonin über Proton, staatliche Datensammlung und das mögliche Eigentor der Schweizer Überwachungspolitik.
Überwachungsstaat Schweiz? Proton-Gründer Andy Yen warnt vor der vorsorglichen Speicherung von Kommunikationsdaten und vor Behördenzugängen, die auch Angreifern Türen öffnen könnten.
Im Gespräch mit Nora Markwalder erklärt er, weshalb Proton neue Infrastruktur bereits im Ausland aufbaut und stellt sich dem Einwand, dass auch Kriminelle seine Dienste nutzen. Wie viel Überwachung hilft der Strafverfolgung, und wann gefährdet sie die Sicherheit jener Menschen, die sie schützen soll?
Wie verlässlich ist ein Instrument, das ein hohes Rückfallrisiko ausweist und damit einen weiteren Freiheitsentzug mitbegründen soll? Duri Bonin und Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler prüfen am Beispiel einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB, welche Nachweise eine solche Prognose braucht.
Teil 3 der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» behandelt Dittmann-Liste und FOTRES, erklärt den Unterschied zwischen einer Risikoreihenfolge und einer verlässlichen Prozentangabe und zeigt, weshalb Studien zur verwendeten Version, zur Personengruppe und zur befürchteten Straftat passen müssen.
Nach dem Dokumentarfilm «SUSPEKT» erscheint mit «Auf unebenem Gelände» ein Interviewbuch über mehr als fünfzig Jahre Strafverteidigung. Beni Rambert erklärt, weshalb das Buch Raum für Erfahrungen und Grundfragen schafft, die ein Film verdichten muss.
Duri Bonin spricht mit Beni Rambert und Nina Langner (Erstleserin und Verfasserin des Nachworts) über die Wirkung des Manuskripts, die Zielgruppe und die limitierte «80 für 80»-Vorzugsausgabe. Diese umfasst 80 signierte und nummerierte Exemplare und trägt die Produktion des Buches mit.
«Würdest du den ehemaligen Aargauer Grossrat Patrick F. verteidigen?» Duri Bonin und Nina Langner antworten grundsätzlich: Ja. Doch die schwierigen Fragen beginnen erst danach: Wie bleibt man loyal, wenn man das, was dem Mandanten vorgeworfen wird, persönlich verabscheut – und wann kippt professionelle Distanz in eine Distanzierung vom eigenen Mandanten?
Im elften Teil der Dershowitz-Reihe «Letters to a Young Lawyer» geht es um Art. 128 StPO, Loyalität ohne Kumpanei und darum, weshalb gerade schwerste Sexualvorwürfe das genaueste Verfahren verlangen. Dann verschärft sich das Dilemma: Was geschieht, wenn das Anwaltsgeheimnis mit dem Schutz eines bedrohten Menschen kollidiert?
Wie hoch muss die Rückfallwahrscheinlichkeit sein, damit ein präventiver Freiheitsentzug im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung überhaupt in Betracht kommt? Wer diese Frage nur als mögliches Opfer beantwortet, hat einen Anreiz, die eigene Sicherheit hoch und die Freiheit anderer gering zu gewichten.
Thierry Urwyler schlägt deshalb die Perspektive der «doppelten Betroffenheit» vor: Befragte sollen nicht wissen, auf welcher Seite der Entscheidung sie selbst stehen werden. Duri Bonin und Thierry Urwyler konkretisieren diesen Gedanken anhand von 100 vergleichbaren Personen und zeigen, weshalb eine Befragung Orientierung geben, die rechtliche Entscheidung aber niemals ersetzen kann.
Ein Gutachten bezeichnet das Rückfallrisiko als «hoch». Doch wie hoch ist hoch – und genügt diese Einschätzung, um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB fortzuführen? Ohne bezeichnete Straftat, absolute Wahrscheinlichkeit, Zeitraum und konkretes Entlassungsszenario bleibt die Aussage rechtlich unbestimmt.
Zum Auftakt der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» diskutiert Duri Bonin mit Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler, was Sachverständige einschätzen können und was die zuständige Entscheidbehörde selbst beurteilen muss. Es geht um den Fünfjahreszeitraum, relative und absolute Risiken, mögliche Schwellenwerte und die Frage, welches Restrisiko eine Rechtsordnung akzeptieren darf.
Nach acht Verhandlungstagen ziehen Duri Bonin und Gregor Münch Bilanz: zu einem aus ihrer Sicht gut vorbereiteten und fairen Obergericht, zur klaren Gesamtgeschichte der Staatsanwaltschaft und zu Verteidigungsplädoyers, deren tatsächliche Tragfähigkeit sich ohne Aktenkenntnis nicht abschliessend beurteilen lässt.
Nun beginnt die nicht öffentliche Urteilsberatung. Die Folge erklärt, wie das Obergericht offene Verfahrensfragen und Beweisanträge prüft, Geschäft für Geschäft den Sachverhalt feststellt und diesen rechtlich einordnet – und weshalb das Beweisverfahren nochmals geöffnet werden könnte.
Pierin Vincenz spricht rund 90 Sekunden und bittet um Freispruch. Beat Stocker wählt für sein Schlusswort einen längeren, persönlich geprägten Auftritt, der auf Duri Bonin und Gregor Münch spontan wirkt. Ein weiterer Beschuldigter bittet das Obergericht, sein damaliges Handeln anhand seines damaligen Wissens zu beurteilen.
Unmittelbar nach den zweiten Parteivorträgen vergleichen die beiden Strafverteidiger diese unterschiedlichen Formen des letzten Wortes. Sie erklären, weshalb Art. 347 StPO eine persönliche Erklärung erlaubt, aber kein zweites Plädoyer eröffnet – und warum Kürze, Vorbereitung und Spontaneität in diesem letzten Verfahrensmoment heikel sein können.
Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz. Sein Verteidiger Lorenz Erni verlangt den vollständigen Freispruch – und greift das zentrale Dreieck der Anklage an: Warum soll ein privater Aktiengewinn automatisch der Käuferin gehört haben?
Duri Bonin und Gregor Münch analysieren Ernis Plädoyer. Bei Commtrain, Investnet, GCL, Eurokaution, Arena Thun und den privaten Auslagen zeigt sich: Eine nicht offengelegte Beteiligung kann pflichtwidrig sein. Zum Betrug wird sie erst, wenn auch Handlungspflicht, Täuschung, Schaden und Vorsatz bewiesen sind.