Auf dem Weg als Anwält:in

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Causa Vincenz: Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – sechs Jahre für Vincenz und Stocker?

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Je sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz und Beat Stocker, höhere Strafen für weitere Beschuldigte und die Abschöpfung von Millionen: Das fordert die Staatsanwaltschaft vor dem Obergericht Zürich. Auf 126 Seiten führt sie umstrittene private Auslagen und fünf Unternehmenstransaktionen auf eine gemeinsame These zurück.

Duri Bonin und Gregor Münch versuchen das Plädoyer in verständliche Sprache zu übersetzen: den roten Pfeil im Dreieck, Betrug durch Unterlassen, Arglist und Gewerbsmässigkeit. Sie diskutieren, wo die Argumentation stark ist und weshalb jeder einzelne Pfeil noch beweisrechtlich tragen muss.

Causa Vincenz: Beweisanträge – Fehler der Verteidigung oder bewusste Taktik?

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Ein Beweisantrag ist mehrfach gestellt und von der Verfahrensleitung unmittelbar vor der Berufungsverhandlung abgewiesen. Muss die Verteidigung ihn vor dem Gesamtgericht nochmals ausdrücklich erneuern – oder reicht der Hinweis auf die frühere Eingabe? In der Causa Vincenz wird diese scheinbar formale Frage kurz vor Schluss des Beweisverfahrens konkret.

Duri Bonin und Gregor Münch rekonstruieren die Szene vorsichtig aus dem Übertragungsraum und ordnen die Bundesgerichtspraxis ein. Sie zeigen, weshalb der Unterschied zwischen «pendent» und «abgewiesen» darüber entscheiden kann, ob die Nichterhebung eines Beweises später noch in Lausanne gerügt werden kann.

Causa Vincenz: Keine Antwort – warum die Staatsanwaltschaft trotzdem fragt

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Stéphane Barbier-Mueller beantwortet vor dem Obergericht Zürich die Fragen des Gerichts, verweigert aber von Beginn weg sämtliche Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Oliver Labhart will seine Ergänzungsfrage trotzdem stellen. Duri Bonin und Gregor Münch erklären, weshalb eine Frage prozessual auch dann Bedeutung haben kann, wenn sie unbeantwortet bleibt.

Die Befragung zeigt zugleich, was eine Dolmetscherin verändert: nicht nur Wörter, sondern auch Rhythmus, Spontaneität und Präzision. Und sie wirft die Frage auf, wann gutes Alltagsdeutsch für ein komplexes Strafverfahren tatsächlich genügt.

Causa Vincenz: 80 Seiten vor der Befragung

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Am dritten Tag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz leert sich der Medienraum – gleichzeitig beginnt die juristische Detailarbeit. Nach einem von Gregor Münch zitierten Medienbericht soll ein Mitbeschuldigter vor seiner Befragung eine 80-seitige persönliche Eingabe eingereicht haben.

Duri Bonin und Gregor Münch fragen, wann eine frühe schriftliche Einordnung dem Gericht Orientierung gibt und wann der Umfang selbst zur Botschaft wird. Zudem geht es um präzise Ergänzungsfragen und das Fragerecht der Mitbeschuldigten.

Causa Vincenz: Beat Stocker vor Obergericht – die Illusion vom Dialog

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Beat Stocker erinnert sich vor Obergericht an Aussagen aus der Untersuchungshaft vor Jahren. Er antwortet ruhig und ausführlich – bis er bei Nachfragen der Privatklägerschaft einzelne Antworten verweigert. Duri Bonin und Gregor Münch analysieren, was Aussagekonstanz verlangt und welche Fragen punktuelles Schweigen aufwirft.

Die Beobachtung führt über die Causa Vincenz hinaus: Eine Einvernahme mag wie ein Gespräch wirken, ist aber kein Dialog unter Gleichen. Jede Antwort wird an Akten, früheren Protokollen und den Positionen der Parteien gemessen.

Causa Vincenz: So antwortet Pierin Vincenz vor Obergericht

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.Das Obergericht befragt Pierin Vincenz detailliert zu Auslagen, deren geschäftliche Berechtigung umstritten ist, und zu laut Anklage nicht offengelegten Beteiligungen. Duri Bonin und Gregor Münch schildern ein Gericht mit beeindruckender Aktenkenntnis, präzisen Nachfragen und offen erkennbarer Skepsis.

Wie reagiert man, wenn eine Zeugenaussage der eigenen Darstellung widerspricht? Die Folge zeigt, weshalb Vincenz die Prämisse einer heiklen Frage nicht übernimmt, wann Reden neue Angriffsflächen schafft und warum die Aussageentscheidung früh getroffen werden muss.

Causa Vincenz: «Möchten Sie auch gerne etwas sagen, was wir schon gehört haben?»

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Um 9.36 Uhr sitzen Duri Bonin und Gregor Münch vor dem Obergericht Zürich. 24 Minuten später soll die I. Strafkammer bekanntgeben, wie sie mit den Vorfragen umgeht, die den gesamten ersten Verhandlungstag beansprucht haben: Verjährung, Rechtzeitigkeit eines Strafantrags, FINMA-Akten und der Nichtigkeitsantrag im Zusammenhang mit Andreas Donatsch.

Unmittelbar vor der Fortsetzung rekonstruieren die beiden die zweite Runde der Parteivorträge und wagen eine Prognose. Im Zentrum steht die praktische Schlüsselfrage: Was muss das Gericht vor den Befragungen entscheiden – und was darf es dem Endurteil vorbehalten?

Causa Vincenz: «Kein Anspruch auf Fehler der Staatsanwaltschaft»

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Nach den Vorfragen der Verteidigung antwortet die Staatsanwaltschaft: zur Rolle von Professor Andreas Donatsch, zu Strafantragsfrist und Verjährung, zum Ursprung der Untersuchung und zur Verwertbarkeit von FINMA-Akten. Der Vorsitzende greift ein und trennt Fragen des Verfahrensauftakts von Punkten für die späteren Hauptplädoyers.

Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt in der Pause am Obergericht Zürich. Im Zentrum steht die Frage, wie weit externe Qualitätskontrolle einer Anklage reichen darf – und weshalb die konkrete Arbeit des beigezogenen Experten für die Verfahrensfairness bedeutsam bleibt.

Causa Vincenz: Der Weg nach Lausanne beginnt bei den Vorfragen

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Eine knapp dreistündige Mittagspause klingt nach Stillstand. Im Berufungsprozess der Causa Vincenz ist sie das Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft ordnet ihre Antwort auf die Vorfragen, während für die Verteidigung die Frage bleibt, welche bereits erhobenen Rügen nochmals ausdrücklich wiederholt wurden.

Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt aus der Mittagspause und erklären, weshalb Wiederholung vor Obergericht Prozessstrategie sein kann – und warum die Dauer der Unterbrechung noch nichts darüber beweist, ob die Anklage überrascht wurde.

Causa Vincenz: Ein entlastendes E-Mail im Aktenberg?

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Ein neu aufgefundenes E-Mail soll nach Darstellung der Verteidigung entlasten. Damit stellt sich in der Causa Vincenz eine grössere Frage: Wer entscheidet in riesigen digitalen Datenbeständen, welche Dokumente aktenkundig werden – und können Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit gleichwertigen Werkzeugen suchen?

Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren die Pflicht, Belastendes und Entlastendes gleich sorgfältig zu untersuchen, die Kontrolle der behördlichen Aktenauswahl und die Grenzen des Vorwurfs im konkreten Verfahren.

Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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