Causa Vincenz: «Kein Anspruch auf Fehler der Staatsanwaltschaft»
Nach den Vorfragen der Verteidigung antwortet die Staatsanwaltschaft: zur Rolle von Professor Andreas Donatsch, zu Strafantragsfrist und Verjährung, zum Ursprung der Untersuchung und zur Verwertbarkeit von FINMA-Akten. Der Vorsitzende greift ein und trennt Fragen des Verfahrensauftakts von Punkten für die späteren Hauptplädoyers.
Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt in der Pause am Obergericht Zürich. Im Zentrum steht die Frage, wie weit externe Qualitätskontrolle einer Anklage reichen darf – und weshalb die konkrete Arbeit des beigezogenen Experten für die Verfahrensfairness bedeutsam bleibt.