Auf dem Weg als Anwält:in

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#719 Causa Vincenz: Kein Tatverdacht gegen Hässig – ZMG verweigert Entsiegelung: Die Gründe

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Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz durchsucht – eine in der Schweiz nahezu beispiellose Zwangsmassnahme gegen ein journalistisches Medium. Auslöser war ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), das auf Artikelserien über Pierin Vincenz und Beat Stocker aus dem Jahr 2016 zurückgeht. Nun hat das Zwangsmassnahmengericht entschieden: Keine Entsiegelung.

In dieser Folge analysieren Gregor Münch und Duri Bonin den Entscheid des Zürcher Zwangsmassnahmengericht. Im Zentrum stehen die brisanten Fragen:
- Wie funktioniert ein Entsiegelungsverfahren genau?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Entsiegelung erfüllt sein (Tatverdacht, Beweiseignung, Deliktskonnex, Verhältnismässigkeit)?
- Warum verneinte das Zwangsmassnahmengericht hier bereits den „hinreichenden Tatverdacht“ – trotz anderslautender Einschätzung des Zürcher Obergerichts?
- Weshalb genügte der sogenannte „Van Gogh“-Bericht der Bank Julius Bär nicht als Grundlage?
- Welche Rolle spielt die Medienfreiheit und der verfassungsrechtlich geschützte Quellenschutz?
- Wie beurteilt das Zwangsmassnahmengericht die Interessenabwägung zwischen Strafverfolgung und journalistischer Aufgabe?
- Warum hat der Privatkläger (Beat Stocker) keine Parteistellung im Entsiegelungsverfahren – und was bedeutet das?

Zentrale Aussagen im Urteil:
- Der Untersuchungsbericht („Van Gogh“) sei „geschwärzt“, „nicht überprüfbar“ und „nicht unabhängig“. Er könne deshalb nicht einmal ansatzweise einen Tatverdacht gegen den Journalisten begründen.
- Selbst wenn ein Tatverdacht bestünde, würde eine Interessenabwägung klar zugunsten des Quellenschutzes und der Medienfreiheit ausfallen.
- Die Berichterstattung sei ein legitimer Beitrag zur demokratischen Kontrolle über den Finanzplatz und zur Aufdeckung von Missständen.

Was bleibt: Ein klarer Entscheid zugunsten der Pressefreiheit – mit Signalwirkung für journalistische Leaks in der Schweiz. Zugleich ein exemplarischer Fall für die Spannung zwischen Bankgeheimnis, Strafverfolgung und öffentlichem Interesse.

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#718 Thierry Urwyler über seinen Weg zur eigenen Vorlesung

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In dieser Folge kehrt [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) zurück – Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich seit April 2025. Im Zentrum steht sein Start in der Lehre: Wie bereitet man sich auf die erste Vorlesung vor? Was heisst es, eine eigenständige Veranstaltung zu entwickeln – zwischen fachspezifischem Tiefgang, didaktischer Verantwortung und institutionellen Rahmenbedingungen?

Thierry berichtet über sein erstes Proseminar im Herbstsemester und seine geplante Vorlesung im Frühjahrssemester 2026, in der er sich mit dem Alltag im Justizvollzug auseinandersetzt: Fragen zu Briefverkehr, Telefonie, Zwangsbehandlungen und medizinischen Massnahmen – stets empirisch fundiert und rechtlich präzise. Es geht um den Anspruch, Lehre und Forschung von Anfang an eng zu verzahnen, um den bewussten Einsatz von Feedback, Coaching und Selbstbeobachtung als Weg zu guter Lehre – und um die Frage, wie man Lehre nicht nur vermittelt, sondern gestaltet. Auch organisatorische Herausforderungen wie der bevorstehende Habilitationsvortrag, der Einstieg in die universitäre Selbstverwaltung und die künftige Übernahme einer Bachelor-Vorlesung werden thematisiert – ebenso wie die Kunst, eigene Ressourcen klug zu planen. Und schliesslich: die zwischenmenschliche Seite des akademischen Alltags. Wie entsteht kollegiale Offenheit? Was bedeutet es, mit der Fachgruppe regelmässig Mittagessen zu gehen – nicht als Verpflichtung, sondern als gelebtes Mentoring?

Ein Gespräch über Lehre als Verantwortung – und über den Versuch, in der akademischen Welt nicht nur Fuss zu fassen, sondern einen eigenen Ton zu entwickeln.

Takeaways für angehende Dozierende:
- Gute Lehre beginnt nicht im Hörsaal, sondern in der Vorbereitung
- Transkription, Rückspiegelung, KI-Feedback – auch Lehrende sollten sich selbst zuhören
- Empirie und Recht zusammendenken – besonders im Bereich des Strafvollzugs
- Keine Scheu vor Fehlern: Lehre ist ein wachsender Prozess
- Vernetzung ist keine Struktur, sondern Haltung

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#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

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Diese Episode widmet sich dem Teilnahmerecht bei Einvernahmen nach Art. 147 StPO – ausgehend von einem ebenso präzisen wie wegweisenden Aufsatz von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (ZStrR 1/2025, S. 49–85).

Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Ergänzungseinvernahme (provisorische Verwertbarkeit) und Wiederholungseinvernahme (definitive Unverwertbarkeit). Gregi Münch und Duri Bonin diskutieren unter anderem:
- Was unterscheidet eine Ergänzungs- von einer Wiederholungseinvernahme? Wann liegt lediglich provisorische Unverwertbarkeit vor? Wann ist eine Einvernahme absolut unverwertbar? Welche Anforderungen stellt das Bundesgericht an eine Wiederholung?
- Wie steht es um die Praxis der Strafverfolgung? Wird das Teilnahmerecht systematisch unterlaufen? Besteht ein faktischer Freibrief für informelle Vorbefragungen? Was ist von der Formulierung zu halten: „Unverwertbare Einvernahmen können auf gesetzeskonforme Weise wiederholt werden“?
- Was heisst das für die Verteidigung? Wann und wie beantragt man eine Wiederholung? Welche Strategie empfiehlt sich bei Aussagenverweigerung? Und was tun mit nicht konfrontierten, aber belastenden Aussagen?
- Wie begegnet man systematischen Teilnahmerechtsverletzungen? Sind „verbrannte Zeugen“ zulässig? Welche Rolle spielt das Fair-Trial-Prinzip in der Argumentation gegen taktische Einvernahmen?

Ein Podcast für Verteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen – und alle, die die Teilnahmerechte durchdringen wollen. Auch am Strand.

Takeaways für die Praxis:
- Teilnahmerecht heisst nicht Teilnahmegarantie: Früh intervenieren, klare Eingaben, Rechte durchsetzen.
- Verfahrensstand früh klären: Wann beginnt die staatsanwaltschaftliche Untersuchung wirklich? Sorgfältig differenzieren: Zwischen polizeilicher Ermittlungsbefragung und delegierter Einvernahme.
- Ergänzungsfragen stellen: Auch bei (teilweiser) Aussageverweigerung – Stille kann sonst gegen die Verteidigung ausgelegt werden.
- Verfahrenstrennung kritisch prüfen – und rechtzeitig opponieren, um Teilnahmerechte zu sichern.

Lesetipp für den Sommer:
Marc Jean-Richard-dit-Bressel: [Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen – Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO](https://zstrr.recht.ch/de/artikel/03rps0125abh/das-teilnahmerecht-bei-einvernahmen),
in: Zeitschrift für Strafrecht ZStrR 1/2025, S. 49–85.

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#716 Inside Inside Paradeplatz: Zerstörerstick, Morddrohung, Hausdurchsuchung – Willkommen in der Schweiz

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In dieser Folge besucht Duri Bonin den Investigativjournalisten Lukas Hässig auf der Redaktion von Inside Paradeplatz. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur die medienrechtliche Bewertung einer Hausdurchsuchung, sondern der persönliche Preis für journalistische Aufklärung: Ein USB-Stick, der beim Einstecken einen Computer zerstört. Eine Morddrohung – gegen sich und die ganze Familie. Diese Folge ist keine Diskussion über Gesetze. Sie ist das Protokoll einer Eskalation: Vom Journalisten zum Gejagten. Von der Veröffentlichung zur Bedrohung. Von der Recherche zur Frage: Würde ich das heute noch einmal tun? Ein Gespräch über Vertrauen, Angst – und die Frage, wie viel Risiko ein Journalist zu tragen bereit ist.

Lukas Hässig spricht über:
- den Schutz von Informanten trotz staatlicher Zugriffsmöglichkeiten
- die Bedrohung seiner Redaktion durch gezielte technische Angriffe
- anonyme Morddrohungen gegen sich und seine Familie – und die Reaktion darauf
- die strafrechtliche Aufarbeitung und Ermittlungen der Kantonspolizei
- die Verschiebung innerer Grenzen: zwischen Aufklärung, Verantwortung und Risiko
- die Frage: Würde ich es wieder tun?

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#715 Plötzlich Professor im Strafrecht – Thierry Urwyler: Was nun?

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In diesem Gespräch geht es um einen selten beleuchteten Moment im akademischen Leben: den Übergang vom erfolgreichen Habilitierenden zum Assistenzprofessor. Im Zentrum steht [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), seit dem 1. April 2025 Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich.

Besprochen werden der Karrieresprung, die Verhandlungen mit der Universitätsleitung, die Suche nach geeigneten Räumen, der Aufbau eines kleinen Teams – und vor allem die Frage, wie man ohne Anleitung herausfindet, was man als frisch berufener Professor überhaupt tun muss. Thierry erzählt, dass es kaum öffentliche Erfahrungsberichte oder Podcasts gibt, die diesen Einstieg greifbar machen. Vieles läuft über Improvisation, persönliche Netzwerke und „Learning by Doing“. Dass er im ersten Semester keine Lehrveranstaltung übernahm, erlaubte ihm, sich ganz auf den Abschluss seiner Habilitation zu konzentrieren – und das Fundament für Forschung und Lehre zu legen.

Dieser Podcast bietet einen ehrlichen, nahbaren Einblick in eine akademische Welt, die von aussen oft nur als Titel oder Institution wahrgenommen wird. Stattdessen erleben wir einen jungen Wissenschaftler im Übergang – zwischen alter Stelle und Aufbruch, zwischen Planung, Ungewissheit und neuer Verantwortung. Ein Gespräch über Berufung im doppelten Sinn.

Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#714 Causa Vincenz: Bankgeheimnis vs. Medienfreiheit – was darf ein Journalist (nicht)?

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Nach der [ersten Folge](https://www.duribonin.ch/713-causa-vincenz-inside-paradeplatz-im-visier-hausdurchsuchung-bei-lukas-haessig/), in der Lukas Hässig von der Hausdurchsuchung bei Inside Paradeplatz berichtete, vertieft er in einem zweiten Gespräch mit Duri Bonin die juristischen und medienpolitischen Hintergründe.

In dieser Folge geht es um:
- Artikel 47 BankG und dessen Verschärfung seit 2015
- die Strafbarkeit von Journalist:innen bei Bankgeheimnisverletzungen
- das Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Finanzplatzschutz
- Beat Stockers Rolle und seine Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft
- das Vorgehen der Zürcher Strafverfolger
- die medienethische Frage: Was darf, was muss veröffentlicht werden?
- historische Parallelen – von Carla Del Ponte bis heute
- die Sorge, dass ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde – bei einem Einmannmedium, nicht bei der NZZ

Hässig stellt fest: „Ich habe etwas gebracht, das ans Tageslicht sollte. Jetzt stellt sich die grosse Frage: Wie ernst ist es uns mit der Medienfreiheit in der Schweiz?“

Am Ende steht die grundsätzliche Frage: Wie steht es um Verhältnismässigkeit, Medienfreiheit – und das Vertrauen in den Rechtsstaat?

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#713 Causa Vincenz: Inside Paradeplatz im Visier – Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig

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Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz von der Kantonspolizei durchsucht. Lukas Hässig, langjähriger Wirtschaftsjournalist und Gründer der Plattform, erlebte, wie sein Büro und seine Privaträume durchsucht und seine Geräte gesiegelt wurden – wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Fall Pierin Vincenz.

In dieser Folge spricht Hässig mit Duri Bonin über:
- den Moment, als die Polizei vor seiner Redaktion stand,
- was genau beschlagnahmt und versiegelt wurde,
- den Ablauf der Durchsuchung – im Büro und zu Hause,
- welche Unterlagen im Fokus standen (u. a. Protokoll „Armstrong“),
- warum Beat Stocker bei einer Einvernahme im Raum sass,
- wie er sich innerlich vorbereitet hatte und was sein Anwalt ihm riet,
- warum er trotz der Situation nüchtern blieb – zumindest nach aussen.

Er sagt: „Ich habe nicht damit gerechnet. Aber ausgeschlossen habe ich es nie.“ „Dann bin ich einen Salat essen gegangen. Aber locker war das nicht.“

Links zu diesem Podcast:
- [Razzia gegen Inside Paradeplatz](https://insideparadeplatz.ch/2025/06/16/razzia-gegen-inside-paradeplatz/)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#712 Jubiläums-Top 5 – Platz 1: Inside Paradeplatz gegen Pierin Vincenz – Interview mit Lukas Hässig

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Am 27. Juni 2025 wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Fall Pierin Vincenz eine Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig, dem Betreiber von Inside Paradeplatz, durchgeführt wurde. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses – ein Vorwurf, der den Kern journalistischer Arbeit betrifft und Fragen zur Informationsfreiheit im Strafverfahren aufwirft.

Aus diesem Anlass wird die Podcastfolge vom 9. April 2022 erneut ausgestrahlt. In diesem Gespräch berichtet Lukas Hässig, wie er ab 2016 mit sensiblen Informationen konfrontiert wurde, erste Artikel zu Vincenz und Stocker publizierte und wie sich der Fall medial weiterentwickelte. Er schildert, wie er mit vertraulichen Daten arbeitete – und sich dabei bewusst war, dass dies ein riskanter Weg sein könnte. Wörtlich sagte er: „Ich mache, was ich mache. Ich bin Journalist und schreibe. Und habe da etwas gebracht, was ich gewusst habe – das wird jetzt sicher ein harter Lauf.“

Seine Aussagen gewinnen durch die jüngsten Entwicklungen neue Brisanz. Die Episode bietet einen seltenen Einblick in das Spannungsfeld von investigativer Recherche, Strafrecht und persönlichem Risiko – und dokumentiert, wie früh sich der Konflikt zwischen Medienarbeit und Justiz im Fall Vincenz abzeichnete.

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#711 Haftentlassung – und nun?

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Der Mandant von Nina und Duri wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die zunächst belastend wirkenden Blutspuren stellten sich als tierischen Ursprungs heraus. DNA-Spuren auf Opfer oder Täter? Fehlanzeige. Und dennoch: Die Debatte um Untersuchungshaft, richterliche Kontrolle und die Rolle der Staatsanwaltschaft bleibt brisant.

Nina und Duri sprechen über
– die Umfrage zur Haftentlassung: Hätten wir in der Rolle des Staatsanwalts den Beschuldigten ebenfalls aus der Haft entlassen?
– die psychologischen Dynamiken zwischen Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht (ZMG) – und die Frage, ob die heutige Zweiteilung des Verfahrens tatsächlich eine effektivere Kontrolle zugunsten der beschuldigten Person bewirkt.
– den Vorschlag, ZMG-Richter:innen dauerhaft mit einem Fall zu betrauen, um Kontinuität und substanzielle Prüfung zu ermöglichen.

Ein weiteres Schwerpunktthema: Entschädigung und Genugtuung nach Verfahrenseinstellung. Was tun, wenn die Einstellung erfolgt, ohne dass zuvor eine Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen angesetzt wurde? Auch diskutieren Nina und Duri die Praxis der Entschädigungen und Genugtuungen im Kanton Zürich. Beschuldigte Personen erhalten in der Regel eine Entschädigung von 200 Franken pro Tag zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzugs. Was ist von diesem Betrag zu halten – insbesondere im Verhältnis zum staatlichen Aufwand im Rahmen der Strafuntersuchung?

Und schliesslich ein kritischer Blick auf das System der amtlichen Verteidigung:
Wie wird mit Anwaltskosten umgegangen? Warum steht die Verteidigung unter dem Generalverdacht, zu viel zu verrechnen? Und weshalb führen systematische Kürzungen – insbesondere nach komplexen oder emotional belastenden Mandaten – zu Frustration?

Zum Schluss – wie immer – die Frage ans Team: Sind 200 Franken Entschädigung für jeden Tag zu Unrecht erlittene Haft angemessen? Diskutiere mit Nina und Duri via [Duris LinkedIn-Profil](https://www.linkedin.com/in/duri-bonin-95476b193/). Willkommen im Strafverteidiger-Team! Willkommen in der spannenden Welt der Strafverteidigung. Fragen, Meinungen, Feedback? Schreibe an [bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch).

Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von [Nina Langner & Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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#710 Das lange Warten – Zwischen Schlusswort und Urteil

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In dieser Folge hören wir wieder einmal einen Ausschnitt aus einem Interview mit Wladimir Rosenbaum. Es geht um den Fall Riedel–Guala – einen spektakulären Giftmordprozess, der 1926 mit einer Verurteilung zu zwanzig Jahren Zuchthaus begann und 1931 in einem Freispruch endete. Das Verfahren wurde international diskutiert und gilt bis heute als Beispiel dafür, wie schmal der Grat zwischen Schuldvermutung und Justizirrtum sein kann. Rosenbaum verteidigte Antonia Guala im Revisionsverfahren – und schildert jenen Moment zwischen Schlusswort und Urteil: das Schweigen, die Ohnmacht, das Aushalten.

Duri Bonin hat diesen Ausschnitt ausgewählt als Stimme zu seinem Essay [Auf dem Weg ans Obergericht](https://www.duribonin.ch/709-auf-dem-weg-ans-obergericht/). Rosenbaums Erinnerungen und Duris Text sind durch denselben Schwebezustand verbunden – getrennt durch fast ein Jahrhundert, aber dennoch unheimlich nah. Es ist das Warten als existenzieller Moment im Strafverfahren: das Verstummen aller Einflussnahme, das Kreisen der Gedanken, die Projektion auf Gesichter, das stille Aushalten vor dem Entscheid.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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