Auf dem Weg als Anwält:in

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#770 StPO 194 & 195: Vorakten, Berichte und Überraschungsakten im Strafverfahren

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In ihre Reihe «StPO Artikel für Artikel» sind die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch bei den Art. 194 StPO (Beizug von Akten) und Art. 195 StPO (Einholung von Berichten und Auskünften) angelangt.

Bei Art. 194 StPO geht es um den Beizug von Akten aus anderen Verfahren: Vorakten aus abgeschlossenen Strafverfahren, aber auch Akten aus Eheschutz, Gewaltschutz oder FINMA-Verfahren. Diskutiert wird die zentrale Grenze zwischen Abklärungsinteresse und Geheimhaltungsinteressen und die Frage, wann und wie geschwärzt werden darf oder muss. Ein praktischer Schwerpunkt ist die Verteidigungsperspektive: Was passiert, wenn Behörden Akten beiziehen, die in Verfahren entstanden sind, in denen Mitwirkungspflichten galten (z. B. konkursamtliche Einvernahmen, FINMA-Verfahren, interne Untersuchungen des Arbeitgebers)? Welche Risiken entstehen durch selbstbelastende Aussagen, die später in ein Strafverfahren „hineinwandern“?

Bei Art. 195 StPO wird es prozessual heikel: Wer darf im Hauptverfahren noch Berichte einholen oder Strafregisterauszüge beiziehen? Duri schildert einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft im Obergericht mit selbst beigezogenen Akten aufgetaucht ist. Gregor bringt ein ähnliches Beispiel aus einer Hauptverhandlung in Bülach. Im Zentrum steht das Spannungsfeld des zweigeteilten Systems: Im Hauptverfahren ist die Staatsanwaltschaft Partei – die Verfahrenshoheit liegt alleine beim Gericht. Was heisst das konkret für Beweisanträge und „Überraschungsakten“? Zum Schluss wird es wieder ganz praktisch: Arztberichte und psychiatrische Austrittsberichte, Berufsgeheimnis und die Frage, ob und wie man eine bereits unterschriebene Entbindungserklärung widerrufen sollte – als Vorsichtsmassnahme beim Einstieg ins Verfahren.

Darum geht es in dieser Episode

  • Art. 194 StPO: Beizug von Akten aus Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren
  • Vorakten und deren Bedeutung für Sachverhalt und Persönlichkeit der beschuldigten Person
  • KESB-, Eheschutz- und Gewaltschutzakten als Beizugsobjekte
  • Geheimhaltungsinteressen, Verhältnismässigkeit und Schwärzungen
  • Mitwirkungspflichten in anderen Verfahren und Risiko selbstbelastender Aussagen
  • FINMA-Akten, konkursamtliche Einvernahmen und interne Untersuchungen
  • Aussonderung belastender Aussagen und ihre psychologische Wirkung beim Gericht
  • Art. 195 StPO: amtliche Berichte, Leumund, Strafregisterauszug, Arztzeugnisse
  • Beweisanträge im Hauptverfahren: Rolle der Staatsanwaltschaft als Partei
  • „Überraschungsakten“ an der Hauptverhandlung und Grenzen des Zulässigen
  • Entbindung vom Berufsgeheimnis bei Arztberichten und Widerruf als Vorsichtsmassnahme
  • Ausblick: Zwangsmassnahmen als nächster „Bergpass“ der StPO-Reihe

Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Gerichte, die täglich mit Aktenbeizug, Berichten, Arztzeugnissen und Vorakten arbeiten. Für alle, die verstehen wollen, wo die heiklen Schnittstellen liegen – zwischen Verwaltungslogik und Strafverfahren, zwischen Mitwirkungspflicht und nemo tenetur, zwischen Untersuchung und kontradiktorischem Hauptverfahren.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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