Auf dem Weg als Anwält:in

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#723 Einvernahme bei Polizei oder Staatsanwaltschaft: Warum Schweigen oft die beste Verteidigung ist

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In dieser Folge steigen Gregor Münch und Duri Bonin tief ins Herz der Strafverteidigung: Soll eine beschuldigte Person Aussagen machen – oder lieber schweigen? Im Gespräch beleuchten Gregor und Duri anhand konkreter Situationen die Risiken unüberlegter Aussagen und den Stellenwert des Schweigerechts in der Schweizer Strafprozessordnung. Dabei geht es nicht nur um juristische Normen, sondern auch um Psychologie, Protokollierungsprobleme und asymmetrische Machtverhältnisse im Ermittlungsverfahren.

Im Zentrum stehen Fragen wie:
- Was bedeutet das Schweigerecht in der Schweiz – und für wen gilt es?
- Warum kann eine Aussage selbst für Unschuldige gefährlich sein?
- Weshalb sollte man gerade am Anfang eines Verfahrens meistens keine Aussagen machen – unabhängig von der Schuldfrage?
- Welche Rolle spielen nonverbale Kommunikation und Protokollierung?
- Warum ist das Gedächtnis ein schlechter Verbündeter unter Druck?
- Wann – wenn überhaupt – ist der richtige Zeitpunkt für eine Aussage?
- Welche Besonderheiten gelten bei Vier-Augen-Delikten oder bei Haftsituationen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer beschuldigten Person und einer Auskunftsperson – und wie wirkt sich das auf die Aussagepflicht aus?

Zentrale Aussagen:
- Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein fundamentales Verteidigungsrecht.
- Aussagen unter Druck, ohne Aktenkenntnis oder ohne juristische Begleitung, bergen hohe Risiken – selbst für Unschuldige.
- Protokollierungen sind nie neutral – sie sind eine juristische Übersetzung, in der Missverständnisse entstehen können.
- Die Komplexität der Einvernahmesituation (Dolmetscher, Haftschock, fehlendes Vertrauen) muss stets mitgedacht werden.
- Eine einzige, durchdachte und gut vorbereitete Aussage ist meist besser als viele unstrukturierte Wortmeldungen.

Ein Muss für alle, die sich mit Strafverfahren befassen – sei es als Betroffene, Verteidiger:innen, Jurastudierende oder einfach aus Interesse am Recht.

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#722 Dr. Thierry Urwyler über forensische Psychiatrie, Forschung im Strafvollzug und die Kunst des kritischen Fragens

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In dieser Folge spricht Duri Bonin mit [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, über die Vorlesung: Forensische Psychiatrie – Psyche trifft Justiz. Was bedeutet interdisziplinäre Lehre in einem Bereich, der oft im Dunkeln bleibt – zwischen Gutachtenqualität, Vollzugsrealität und grundrechtlichen Fragen?

Ein Gespräch über Kooperationen mit Praktiker:innen, empirische Zugänge zum Strafvollzug und über Forschungsarbeit, die Wirkung entfalten will – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. Thierry berichtet über die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem JuWe, über Forschung zu Fluchtrisiken und offene Vollzugsformen sowie über Briefkontrollen, Sexualität im Strafvollzug und das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Grundrechten.

Zentrale Themen sind:
- Was bedeutet gute Lehre, wenn es um Justizalltag geht?
- Wie lassen sich theoretische und empirische Perspektiven verbinden?
- Warum Briefkontrollen, Besuchseinschränkungen und Sexualitätsregulierungen neu gedacht werden sollten?
- Wieso Rückfall und Flucht ganz unterschiedliche empirische Gegenstände sind?

Und vielleicht der wichtigste Denkimpuls dieser Folge: Wie kommen wir zu besseren Lösungen, zu mehr Gerechtigkeit? Thierry Urwyler bringt diese Frage mehrfach zur Sprache – besonders deutlich wird er ab Minute 25:30, als es um rechtliche Grenzen und deren Reflexion geht: "Wie wäre es jetzt, wenn ich es von Grund auf neu denken müsste? – Das ist gar nicht so trivial. Da sind wir schon wie benchmarked auf das alte System und erkennen es vielleicht auch niederschwellig als in Ordnung oder plausibel an.“ Daraus leitet er eine konkrete methodische Empfehlung ab: „Es ist spannend, wenn wir so Fragen einfach mal in den Raum werfen – ohne dass wir uns schon ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung beschäftigt haben, und erst danach nachgelagert schauen, wie es bisher gemacht wurde. Damit wir uns nicht primen mit diesen Vorinformationen. Und dann fragen: Was wäre eine schlaue Lösung – auf einem weissen Blatt Papier?“

Dieser Denkansatz zieht sich durch das gesamte Gespräch. Es geht immer wieder darum, bestehende Regeln nicht nur anzuwenden, sondern zu hinterfragen: Dienen sie dem, was sie zu schützen vorgeben? Oder folgen sie bloss tradierten Mustern? Es ist ein Plädoyer für juristische Kreativität, für methodische Frische – und für den Mut, Recht nicht nur zu konservieren, sondern weiterzudenken.

Ein Gespräch über die Balance zwischen Theorie und Anwendung, über normatives Denken und forschende Neugier, über Rechtsprechung als lernendes System – und über die Hoffnung, dass im Strafvollzug nicht Kontrolle dominiert, sondern Vertrauen ermöglicht wird.

Takeaways für Strafrechtler:innen, Forscher:innen und Studierende:
- Interdisziplinäre Lehre ist keine Mode, sondern Notwendigkeit
- Gute Forschung endet nicht mit der Publikation – sondern mit Veränderung
- Strafvollzug braucht menschenrechtsbasierte Grundannahmen, keine autoritären Automatismen
- Dynamische Auslegung lebt vom Mut zur kritischen Revision

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#721 Die Auskunftsperson im Strafverfahren – Rechte, Pflichten, Fallstricke (Art. 179- 181 StPO)

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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Reihe zur Schweizer Strafprozessordnung fort – diesmal mit Fokus auf die Rolle der Auskunftsperson gemäss Art. 179–181 StPO. Was nach einem technischen Detail klingt, entpuppt sich als juristisch relevante Schnittstelle zwischen Aussageverhalten, Teilnahmerechten und Beweisverwertung.

Im Zentrum stehen die Fragen: Wer gilt wann als Auskunftsperson? Welche Unterschiede bestehen zwischen polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Einvernahme? Wann besteht Aussagepflicht – und wann ein Schweigerecht? Welche Belehrungspflichten gelten wo im Verfahren – und was sind die Konsequenzen bei deren Verletzung? Was gilt bei Privatklägerschaften – und warum haben sie kein strafbewehrtes Wahrheitsgebot?

Duri und Gregor zeigen, weshalb die Qualifikation als Auskunftsperson mehr ist als ein Etikett – und wie schnell Aussagen bei der Polizei trotz fehlender Wahrheitspflicht als belastend gewertet werden. Sie diskutieren, welche Belehrungen formelle Gültigkeitserfordernisse darstellen, welche Aussagen absolut unverwertbar sind – und wo sich selbst die juristischen Kommentare widersprechen. Die Folge wird zum Lehrstück über die Schwierigkeit juristischer Auslegung – und die Relativität der sogenannten Wissenschaft namens Recht.

Am Ende geht es um neue Zahlen: Die unbedingten Freiheitsstrafen sind 2024 um 40 % zurückgegangen. Zufall? Effekt der letzten StPO-Revision? Oder schlicht Ausdruck davon, dass der Mehraufwand für unbedingte Strafen systematisch vermieden wird?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#720 Lea Hungerbühler – Richterin. Anwältin. Präsidentin von AsyLex. Harvard-Absolventin

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In dieser Folge spricht Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Harvard-Absolventin und aktuell Dissertierende. Ausgehend von einer leeren Bar entfaltet sich ein offenes Gespräch über juristische Biografien, politische Verantwortung und gesellschaftliches Engagement.

Lea erzählt, wie sie bereits während ihres Substituts zur nebenamtlichen Richterin in Basel-Landschaft gewählt wurde. Sie spricht über ihre ersten Erfahrungen mit 24 Jahren auf der Richterbank, über Zweifel, Unterstützung – und über das Gefühl, plötzlich Recht zu sprechen. Gleichzeitig war für sie immer klar, dass sie auch Anwältin sein wollte. Der Einstieg erfolgte über ein Praktikum bei Lenz & Staehelin, später arbeitete sie beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dazwischen absolvierte sie einen LL.M. an der Harvard Law School, der sich als inhaltlich wie persönlich prägend erwies.

Und dann: ein Erlebnis in Australien – eine bewusstlose Frau am Strand, Hilflosigkeit, ein Moment der Infragestellung. Die Folge: Kündigung, ein Aufenthalt im Flüchtlingslager auf Samos, und die Erkenntnis, dass man am meisten bewirken kann, wo man das Recht kennt. So entstand AsyLex – ein Verein für unentgeltliche Rechtsvertretung im Asylbereich, der inzwischen schweizweit tätig ist.

Lea spricht offen über die strukturellen Missstände im Asylsystem: fehlende legale Fluchtwege, extrem kurze Fristen, fragwürdige Übersetzungen, fehlender Zugang zum Recht. Sie benennt, was es bräuchte – und zeigt, dass Recht nicht nur ein System ist, sondern eine Haltung.

Ein Gespräch über Verantwortung, Überzeugung und den Willen, mit dem eigenen Wissen etwas zu bewirken. Lea Hungerbühler zeigt, dass juristisches Engagement nicht bei der Theorie aufhört – und dass man vieles zugleich sein kann. Für alle, die wissen wollen, wie juristische Praxis und gesellschaftliches Engagement zusammengehen – und was Recht bewirken kann, wenn man es ernst nimmt.

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#719 Causa Vincenz: Kein Tatverdacht gegen Hässig – ZMG verweigert Entsiegelung: Die Gründe

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Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz durchsucht – eine in der Schweiz nahezu beispiellose Zwangsmassnahme gegen ein journalistisches Medium. Auslöser war ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), das auf Artikelserien über Pierin Vincenz und Beat Stocker aus dem Jahr 2016 zurückgeht. Nun hat das Zwangsmassnahmengericht entschieden: Keine Entsiegelung.

In dieser Folge analysieren Gregor Münch und Duri Bonin den Entscheid des Zürcher Zwangsmassnahmengericht. Im Zentrum stehen die brisanten Fragen:
- Wie funktioniert ein Entsiegelungsverfahren genau?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Entsiegelung erfüllt sein (Tatverdacht, Beweiseignung, Deliktskonnex, Verhältnismässigkeit)?
- Warum verneinte das Zwangsmassnahmengericht hier bereits den „hinreichenden Tatverdacht“ – trotz anderslautender Einschätzung des Zürcher Obergerichts?
- Weshalb genügte der sogenannte „Van Gogh“-Bericht der Bank Julius Bär nicht als Grundlage?
- Welche Rolle spielt die Medienfreiheit und der verfassungsrechtlich geschützte Quellenschutz?
- Wie beurteilt das Zwangsmassnahmengericht die Interessenabwägung zwischen Strafverfolgung und journalistischer Aufgabe?
- Warum hat der Privatkläger (Beat Stocker) keine Parteistellung im Entsiegelungsverfahren – und was bedeutet das?

Zentrale Aussagen im Urteil:
- Der Untersuchungsbericht („Van Gogh“) sei „geschwärzt“, „nicht überprüfbar“ und „nicht unabhängig“. Er könne deshalb nicht einmal ansatzweise einen Tatverdacht gegen den Journalisten begründen.
- Selbst wenn ein Tatverdacht bestünde, würde eine Interessenabwägung klar zugunsten des Quellenschutzes und der Medienfreiheit ausfallen.
- Die Berichterstattung sei ein legitimer Beitrag zur demokratischen Kontrolle über den Finanzplatz und zur Aufdeckung von Missständen.

Was bleibt: Ein klarer Entscheid zugunsten der Pressefreiheit – mit Signalwirkung für journalistische Leaks in der Schweiz. Zugleich ein exemplarischer Fall für die Spannung zwischen Bankgeheimnis, Strafverfolgung und öffentlichem Interesse.

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#718 Thierry Urwyler über seinen Weg zur eigenen Vorlesung

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In dieser Folge kehrt [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) zurück – Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich seit April 2025. Im Zentrum steht sein Start in der Lehre: Wie bereitet man sich auf die erste Vorlesung vor? Was heisst es, eine eigenständige Veranstaltung zu entwickeln – zwischen fachspezifischem Tiefgang, didaktischer Verantwortung und institutionellen Rahmenbedingungen?

Thierry berichtet über sein erstes Proseminar im Herbstsemester und seine geplante Vorlesung im Frühjahrssemester 2026, in der er sich mit dem Alltag im Justizvollzug auseinandersetzt: Fragen zu Briefverkehr, Telefonie, Zwangsbehandlungen und medizinischen Massnahmen – stets empirisch fundiert und rechtlich präzise. Es geht um den Anspruch, Lehre und Forschung von Anfang an eng zu verzahnen, um den bewussten Einsatz von Feedback, Coaching und Selbstbeobachtung als Weg zu guter Lehre – und um die Frage, wie man Lehre nicht nur vermittelt, sondern gestaltet. Auch organisatorische Herausforderungen wie der bevorstehende Habilitationsvortrag, der Einstieg in die universitäre Selbstverwaltung und die künftige Übernahme einer Bachelor-Vorlesung werden thematisiert – ebenso wie die Kunst, eigene Ressourcen klug zu planen. Und schliesslich: die zwischenmenschliche Seite des akademischen Alltags. Wie entsteht kollegiale Offenheit? Was bedeutet es, mit der Fachgruppe regelmässig Mittagessen zu gehen – nicht als Verpflichtung, sondern als gelebtes Mentoring?

Ein Gespräch über Lehre als Verantwortung – und über den Versuch, in der akademischen Welt nicht nur Fuss zu fassen, sondern einen eigenen Ton zu entwickeln.

Takeaways für angehende Dozierende:
- Gute Lehre beginnt nicht im Hörsaal, sondern in der Vorbereitung
- Transkription, Rückspiegelung, KI-Feedback – auch Lehrende sollten sich selbst zuhören
- Empirie und Recht zusammendenken – besonders im Bereich des Strafvollzugs
- Keine Scheu vor Fehlern: Lehre ist ein wachsender Prozess
- Vernetzung ist keine Struktur, sondern Haltung

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#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

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Diese Episode widmet sich dem Teilnahmerecht bei Einvernahmen nach Art. 147 StPO – ausgehend von einem ebenso präzisen wie wegweisenden Aufsatz von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (ZStrR 1/2025, S. 49–85).

Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Ergänzungseinvernahme (provisorische Verwertbarkeit) und Wiederholungseinvernahme (definitive Unverwertbarkeit). Gregi Münch und Duri Bonin diskutieren unter anderem:
- Was unterscheidet eine Ergänzungs- von einer Wiederholungseinvernahme? Wann liegt lediglich provisorische Unverwertbarkeit vor? Wann ist eine Einvernahme absolut unverwertbar? Welche Anforderungen stellt das Bundesgericht an eine Wiederholung?
- Wie steht es um die Praxis der Strafverfolgung? Wird das Teilnahmerecht systematisch unterlaufen? Besteht ein faktischer Freibrief für informelle Vorbefragungen? Was ist von der Formulierung zu halten: „Unverwertbare Einvernahmen können auf gesetzeskonforme Weise wiederholt werden“?
- Was heisst das für die Verteidigung? Wann und wie beantragt man eine Wiederholung? Welche Strategie empfiehlt sich bei Aussagenverweigerung? Und was tun mit nicht konfrontierten, aber belastenden Aussagen?
- Wie begegnet man systematischen Teilnahmerechtsverletzungen? Sind „verbrannte Zeugen“ zulässig? Welche Rolle spielt das Fair-Trial-Prinzip in der Argumentation gegen taktische Einvernahmen?

Ein Podcast für Verteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen – und alle, die die Teilnahmerechte durchdringen wollen. Auch am Strand.

Takeaways für die Praxis:
- Teilnahmerecht heisst nicht Teilnahmegarantie: Früh intervenieren, klare Eingaben, Rechte durchsetzen.
- Verfahrensstand früh klären: Wann beginnt die staatsanwaltschaftliche Untersuchung wirklich? Sorgfältig differenzieren: Zwischen polizeilicher Ermittlungsbefragung und delegierter Einvernahme.
- Ergänzungsfragen stellen: Auch bei (teilweiser) Aussageverweigerung – Stille kann sonst gegen die Verteidigung ausgelegt werden.
- Verfahrenstrennung kritisch prüfen – und rechtzeitig opponieren, um Teilnahmerechte zu sichern.

Lesetipp für den Sommer:
Marc Jean-Richard-dit-Bressel: [Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen – Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO](https://zstrr.recht.ch/de/artikel/03rps0125abh/das-teilnahmerecht-bei-einvernahmen),
in: Zeitschrift für Strafrecht ZStrR 1/2025, S. 49–85.

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#716 Inside Inside Paradeplatz: Zerstörerstick, Morddrohung, Hausdurchsuchung – Willkommen in der Schweiz

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In dieser Folge besucht Duri Bonin den Investigativjournalisten Lukas Hässig auf der Redaktion von Inside Paradeplatz. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur die medienrechtliche Bewertung einer Hausdurchsuchung, sondern der persönliche Preis für journalistische Aufklärung: Ein USB-Stick, der beim Einstecken einen Computer zerstört. Eine Morddrohung – gegen sich und die ganze Familie. Diese Folge ist keine Diskussion über Gesetze. Sie ist das Protokoll einer Eskalation: Vom Journalisten zum Gejagten. Von der Veröffentlichung zur Bedrohung. Von der Recherche zur Frage: Würde ich das heute noch einmal tun? Ein Gespräch über Vertrauen, Angst – und die Frage, wie viel Risiko ein Journalist zu tragen bereit ist.

Lukas Hässig spricht über:
- den Schutz von Informanten trotz staatlicher Zugriffsmöglichkeiten
- die Bedrohung seiner Redaktion durch gezielte technische Angriffe
- anonyme Morddrohungen gegen sich und seine Familie – und die Reaktion darauf
- die strafrechtliche Aufarbeitung und Ermittlungen der Kantonspolizei
- die Verschiebung innerer Grenzen: zwischen Aufklärung, Verantwortung und Risiko
- die Frage: Würde ich es wieder tun?

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#715 Plötzlich Professor im Strafrecht – Thierry Urwyler: Was nun?

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In diesem Gespräch geht es um einen selten beleuchteten Moment im akademischen Leben: den Übergang vom erfolgreichen Habilitierenden zum Assistenzprofessor. Im Zentrum steht [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), seit dem 1. April 2025 Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich.

Besprochen werden der Karrieresprung, die Verhandlungen mit der Universitätsleitung, die Suche nach geeigneten Räumen, der Aufbau eines kleinen Teams – und vor allem die Frage, wie man ohne Anleitung herausfindet, was man als frisch berufener Professor überhaupt tun muss. Thierry erzählt, dass es kaum öffentliche Erfahrungsberichte oder Podcasts gibt, die diesen Einstieg greifbar machen. Vieles läuft über Improvisation, persönliche Netzwerke und „Learning by Doing“. Dass er im ersten Semester keine Lehrveranstaltung übernahm, erlaubte ihm, sich ganz auf den Abschluss seiner Habilitation zu konzentrieren – und das Fundament für Forschung und Lehre zu legen.

Dieser Podcast bietet einen ehrlichen, nahbaren Einblick in eine akademische Welt, die von aussen oft nur als Titel oder Institution wahrgenommen wird. Stattdessen erleben wir einen jungen Wissenschaftler im Übergang – zwischen alter Stelle und Aufbruch, zwischen Planung, Ungewissheit und neuer Verantwortung. Ein Gespräch über Berufung im doppelten Sinn.

Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#714 Causa Vincenz: Bankgeheimnis vs. Medienfreiheit – was darf ein Journalist (nicht)?

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Nach der [ersten Folge](https://www.duribonin.ch/713-causa-vincenz-inside-paradeplatz-im-visier-hausdurchsuchung-bei-lukas-haessig/), in der Lukas Hässig von der Hausdurchsuchung bei Inside Paradeplatz berichtete, vertieft er in einem zweiten Gespräch mit Duri Bonin die juristischen und medienpolitischen Hintergründe.

In dieser Folge geht es um:
- Artikel 47 BankG und dessen Verschärfung seit 2015
- die Strafbarkeit von Journalist:innen bei Bankgeheimnisverletzungen
- das Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Finanzplatzschutz
- Beat Stockers Rolle und seine Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft
- das Vorgehen der Zürcher Strafverfolger
- die medienethische Frage: Was darf, was muss veröffentlicht werden?
- historische Parallelen – von Carla Del Ponte bis heute
- die Sorge, dass ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde – bei einem Einmannmedium, nicht bei der NZZ

Hässig stellt fest: „Ich habe etwas gebracht, das ans Tageslicht sollte. Jetzt stellt sich die grosse Frage: Wie ernst ist es uns mit der Medienfreiheit in der Schweiz?“

Am Ende steht die grundsätzliche Frage: Wie steht es um Verhältnismässigkeit, Medienfreiheit – und das Vertrauen in den Rechtsstaat?

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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