Auf dem Weg als Anwält:in

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#729 Art. 183 StPO: Anforderungen an sachverständige Personen im Strafprozess

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In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 183 StPO – den Anforderungen an sachverständige Personen. Dieser Artikel regelt, wer als Expertin oder Experte beigezogen werden darf, welche Qualifikationen notwendig sind und welche Grenzen bestehen.

Die zentralen Themen dieser Folge:
- Natürliche Person statt Institution: Warum Gutachten immer einer konkreten Person zugeordnet sein müssen – und nicht einem Institut, einer Klinik oder Behörde.
- Qualifikationen und Standards: Welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Sachverständiger mitbringen muss, wie Kantone Verzeichnisse führen (z. B. für psychiatrische Gutachten in Zürich) und weshalb es grosse Qualitätsunterschiede gibt.
- Substitution und Verantwortung: Weshalb Gutachter nur in eigener Verantwortung und nach eingeholter Bewilligung delegieren dürfen – und welche Bedeutung persönliche Haftung für die Integrität der Expertise hat.
- Qualitätskontrolle: Wieso Gutachten selten systematisch überprüft werden, welche methodenkritischen Ansätze nötig wären und warum fehlende Evaluationen Rechtsstaat und Betroffene gefährden.
- Befangenheit und Ausstandsgründe: Wann und wie man Gutachter ablehnen kann – von Vorbefassung bis zu Anschein von Befangenheit.
- Polizei als Gutachter? Die brisante Neuerung in Art. 248a StPO: Darf die Polizei Datenspiegelungen als „Sachverständige“ durchführen? Duri und Gregi diskutieren Risiken, Interessenkonflikte und mögliche Verstösse gegen die Unabhängigkeit.
- Gerichte und Spezialisierung: Braucht es Strafgerichte bereits auf erster Instanz, um Qualität zu sichern – oder würde dies zu einer unguten Verengung führen?

Die Diskussion zeigt, dass es bei Art. 183 StPO nicht nur um formale Voraussetzungen geht, sondern um Grundfragen von Unabhängigkeit, Verfahrensfairness und Vertrauen in die Justiz. Ob psychiatrische Gutachten, forensische Analysen oder digitale Ermittlungen: Wer Gutachten erstellt, entscheidet mit über Schuld, Massnahmen und Freiheitsentzug – und muss höchsten Anforderungen genügen.

Für alle, die Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und Gutachtenpraxis verstehen wollen, bietet diese Folge einen tiefen Einblick in die juristische Realität.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

#728 Wer schützt die Verteidigung? – Über Justiz, Kosten und Rechtsstaat

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In dieser Solo-Folge von 'Auf dem Weg als Anwältin' reflektiere der Strafverteidiger Duri Bonin über ein aussergewöhnliches Verfahren: Das Verwaltungsgericht Zug belegte zwei Anwältinnen persönlich mit Gerichtskosten in Höhe von CHF 2’000. Das Bundesgericht hat diese Kostenauflage später aufgehoben und den Entscheid als willkürlich bezeichnet.

Doch die Geschichte ist mehr als ein Einzelfall: Sie wirft grundlegende Fragen auf über die Unabhängigkeit der Justiz, die Rolle der Anwaltschaft und die Gefahren einer abschreckenden Wirkung, wenn Verteidiger:innen mit persönlicher Haftung rechnen müssen.

Die zentralen Überlegungen in dieser Episode:
- Warum die Kostenauflage an Anwält:innen einer „Brandmarkung“ gleichkommt und das Grundrecht auf wirksame Rechtsvertretung schwächt.
- Weshalb Richter:innen nicht über die Qualität oder Gesinnung der anwaltlichen Arbeit urteilen sollten – und wie Vorurteile richterliche Unabhängigkeit gefährden.
- Wie parteipolitische Richterwahlen Einfluss auf richterliche Entscheidungsfreiheit nehmen können.
- Ein Vergleich zur römischen Lex Remnia de calumnia: damals wie heute geht es um den Umgang mit angeblich missbräuchlichen Anträgen.
- Das strukturelle Ungleichgewicht im Strafverfahren: Während Honorarnoten der Verteidigung öffentlich seziert und pauschal gekürzt werden, bleiben Kosten von Gutachten, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht sowie die Löhne der Staatsangestellten kein Thema.
- Warum Pauschalhonorare für amtliche Verteidigungen in die falsche Richtung weisen und den Rechtsstaat langfristig schwächen.
- Persönliche Einblicke in den Belastungsdruck der Anwaltschaft: hohe Verantwortung, prekäre Honorierung, psychische Belastungen – und warum viele junge Jurist:innen den Weg ins Straf- oder Migrationsrecht meiden.

Am Ende geht es um mehr als einen einzelnen Entscheid: Es geht um das Vertrauen in die Justiz, um Waffengleichheit im Strafverfahren und um den Respekt gegenüber der Verteidigung als tragender Säule des Rechtsstaats.

Links zu diesem Podcast:
- [#726 Lea Hungerbühler über administrative Haft, Chilling-Effekte im Asylrecht und den Glauben an den Rechtsstaat](https://www.duribonin.ch/726-lea-hungerbuehler-ueber-administrative-haft-chilling-effekte-im-asylrecht-und-den-glauben-an-den-rechtsstaat/)
- [Verfügung des Verwaltungsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 in Sachen V 2025 2 2](https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7363197942947627011/)
- [Urteil des Bundesgerichts vom 20. März 2025 in Sachen 2C_109/2025](http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F20-03-2025-2C_109-2025&lang=de&type=show_document)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)

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#727 Art. 182 StPO: Beizug sachverständiger Personen im Schweizer Strafprozess

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In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 182 StPO – Beizug einer sachverständigen Person. Ein scheinbar technischer Paragraph, der jedoch enorme Bedeutung für Strafverfahren hat: Er regelt, wann Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, eine Expertin oder einen Experten beizuziehen – etwa in medizinischen, technischen, chemischen oder psychologischen Fragen.

Duri und Gregor beleuchten, welche Gutachtenarten es gibt – von forensisch-psychiatrischen Begutachtungen über rechtsmedizinische Expertisen bis hin zu technischen Analysen oder Schriftgutachten. Sie erklären, warum Gutachten nur Sachverhaltsfragen beantworten dürfen, wo ihre Grenzen liegen und weshalb Richter und Staatsanwälte rechtliche Bewertungen nicht an Gutachter delegieren dürfen.

Ein Schwerpunkt liegt auf den psychiatrischen Gutachten: Sie sind in der Praxis die häufigsten und folgenreichsten, da sie über Schuldfähigkeit und Massnahmen entscheiden. Die Hosts thematisieren Qualitätsunterschiede, Transparenzdefizite und damit die brisante Tatsache, dass Explorationen oft ohne Verteidigung, ohne Aufzeichnung und allein im Kämmerlein stattfinden – obwohl die Konsequenzen für Beschuldigte gravierend sind.

Duri und Gregor sprechen zudem über den Einsatz von Privatgutachten: Wann lohnen sich Partei-Gutachten? Welche Rolle spielt ein methodenkritisches Gegengutachten? Wie können Privatexpertisen dazu beitragen, amtliche Gutachten in Frage zu stellen oder überhaupt erst ein unabhängiges Gutachten zu erzwingen? Sie diskutieren praxisnah, wo Privatgutachten unterschätzt werden, wie sie in der Rechtsprechung behandelt werden und warum es zu kurz greift, ihren Beweiswert pauschal herabzustufen.

Auch Grenzfragen werden thematisiert:
- Wo überschneidet sich die Rolle von Zeugen und Gutachtern?
- Wann werden Therapeut:innen im Verfahren zu unzulässigen Gutachtern „light“?
- Welche Gefahren bestehen, wenn rhetorisch starke psychiatrische Gutachter Verteidiger und Richter dominieren?
- Warum wäre eine konsequente Aufzeichnung von Explorationen ein einfacher Schritt zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit?

Die Episode macht klar: Der Beizug sachverständiger Personen ist kein Randthema, sondern ein neuralgischer Punkt der Strafprozessordnung. Von der Glaubwürdigkeit der Gutachter, der Methodik der Expertise und der Transparenz des Verfahrens hängt oft das Schicksal der Betroffenen ab.

Wer sich für Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und die Rolle von Gutachten im Strafverfahren interessiert, erhält hier einen tiefen Einblick in die juristische Praxis – und erfährt, warum Art. 182 StPO alles andere als eine trockene Norm ist.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hö

#726 Lea Hungerbühler über administrative Haft, Chilling-Effekte im Asylrecht und den Glauben an den Rechtsstaat

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In dieser neuen Folge von Auf dem Weg als Anwält:in spricht Strafverteidiger Duri Bonin mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Mutter und Reiterin – über Gerechtigkeit, den Glauben an den Rechtsstaat und die Belastungen einer Arbeit, in der man oft mehr Rückschläge als Erfolge erlebt.

Lea erzählt von einem Verfahren im Kanton Zug, in dem ihr und ihrer Anwaltskollegin vorgeworfen wurde, Klient:innen zu instrumentalisieren. Ein Vorwurf, den das Bundesgericht mit klaren Worten zurückgewiesen hat – und der dennoch zeigt, wie verletzend und gefährlich solche Angriffe auf die Anwaltschaft sein können. Im Zentrum steht die Frage, welche Folgen es hätte, wenn Anwält:innen persönlich haftbar gemacht würden – und wie wichtig es ist, sich trotz solcher Risiken nicht einschüchtern zu lassen.

Das Gespräch führt tief hinein in die Realität der administrativen Haft in der Schweiz: bis zu 18 Monate Freiheitsentzug ohne strafrechtliche Grundlage, oft ohne angemessene Rechtsvertretung, unter Bedingungen, die psychisch schwer belasten. Lea schildert, warum Pro-Bono-Arbeit überlebenswichtig ist, warum Frustrationstoleranz im Menschenrechtsbereich kein Luxus, sondern Notwendigkeit ist, und weshalb sie trotz aller Belastungen an ihrem Engagement festhält.

Ein Podcast über Haltung, Gerechtigkeit und die Kraft, sich nicht entmutigen zu lassen – für alle, die wissen wollen, wie man zwischen Gerichtssaal und Menschenrechtsarbeit den Glauben an den Rechtsstaat bewahrt.

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#725 Aussageverweigerung – ein Nachteil? Versteckte Risiken des Schweigens

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In dieser Folge knüpfen die Strafverteidiger Gregor Münch und Duri Bonin an ihre letzte Episode zum Aussageverhalten an – #723 Einvernahme bei Polizei oder Staatsanwaltschaft: Warum Schweigen oft die beste Verteidigung ist. Zahlreiche Hörerreaktionen zeigen, wie komplex und praxisnah das Thema ist – und wie juristische Normen, psychologische Effekte und Verteidigungsstrategien ineinandergreifen.

Ausgehend von sechs Hörerreaktionen diskutieren sie:
- Wie stellt sich die Frage des Aussageverhaltens in allen Verfahrensstufen – bis hin zum Obergericht?
- Gibt es Beschuldigte, die reden wollen und können – und wann ist das sinnvoll?
- Warum schweigen in der Praxis weniger als 2 % der Beschuldigten vollständig – und welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?
- Welche Rolle spielt der psychologische Bias der „Miranda penalty“ – und werten auch Richter:innen und Staatsanwält:innen Schweigen unbewusst negativ?
- Erleben Schweigende in Einvernahmen häufiger Druck und Nachfragen?
- Kann ein gezieltes „Einvernahme-Training“ (mit oder ohne KI) helfen, solche Situationen zu meistern?

Empirische Studien aus den USA und Grossbritannien legen nahe: Schweigen wird von Geschworenen, Richter:innen und Ermittler:innen oft als Indiz für Schuld interpretiert – selbst wenn allen bewusst ist, dass es ein geschütztes Recht ist. Das ist kein bewusster Rechtsbruch, sondern eine unreflektierte kognitive Verzerrung. Die Kernaussagen der Studien sind:
- Schweigen ist psychologisch selten neutral.
- Der Effekt betrifft Laien und juristische Profis – Belehrungen neutralisieren ihn nicht vollständig.
- Verteidiger:innen müssen Mandant:innen auch mental auf mögliche Reaktionen auf Schweigen vorbereiten – und überlegen, ob und wie sie diesen Bias aktiv adressieren.

Schliesslich werfen Duri und Gregi einen Blick in die Schweizer Forschung:
Besprochen wird der Aufsatz „Die Belehrung über das Schweigerecht – Ein leeres Versprechen?“ (Capus / Stoll / Studer, 2016). Die Auswertung von 520 Einvernahmeprotokollen aus sieben Kantonen hat gezeigt:
- Vollständiges Schweigen ist die Ausnahme (1 %), teilweises Schweigen selten (6,5 %).
- Belehrungen sind fast immer formal korrekt, aber meist standardisiert und schwer verständlich.
- Stress, Sprachbarrieren und ungünstige Rahmung schwächen die Wirksamkeit.

Am Ende bleibt die zentrale Erkenntnis: Wer die psychologischen Mechanismen und empirischen Befunde kennt, kann Schweigen gezielt zu einem starken Verteidigungsinstrument machen – und Mandant:innen so vorbereiten, dass ihr Recht im Verfahren nicht nur besteht, sondern auch wirksam umgesetzt werden kann.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#724 Lea Hungerbühler: Gerichtssaal, Kanzlei & AsyLex – "Glück heisst für mich, alles zu haben, was mich erfüllt"

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In dieser neuen Folge von Auf dem Weg als Anwält:in spricht Strafverteidiger Duri Bonin erneut mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Mutter, Reiterin und Dissertantin. Es ist ein Gespräch darüber, wie man Gerichtssaal, Kanzlei, Familie und gesellschaftliches Engagement in einem Alltag vereint, in dem kein Tag dem anderen gleicht.

Lea erzählt, warum sie ohne Laptop kaum denkbar wäre, wie sie effizient arbeitet und weshalb der Glaube an Gerechtigkeit wichtiger ist als Titel oder Geld. Sie spricht über die hohe Frustrationstoleranz, die im Menschenrechtsbereich überlebenswichtig ist, und darüber, wie man Optimismus behält – auch wenn Rückschläge zahlreicher sind als Erfolge. Für sie ist Glück, alles zu haben, was sie erfüllt – ein Privileg, das sie bewusst lebt.

Zum Abschluss teilt sie ihre Einladungsliste für ein imaginäres Abendessen: von Ruth Bader Ginsburg bis Nelson Mandela. Die Botschaft: Versöhnung ist die grössere Kraft als Rache.

Zentrale Gedanken aus der Folge:
- «Mein Antrieb ist der Glaube an Gerechtigkeit – nicht das Sammeln von Titeln oder Geld.»
- «Frustrationstoleranz ist im Menschenrechtsbereich überlebenswichtig.»
- «Optimismus muss man sich bewahren – auch wenn die Rückschläge zahlreicher sind als die Erfolge.»
- «Glück heisst für mich, alles zu haben, was mich erfüllt – das ist ein Privileg.»

Ein Podcast über Haltung, Effizienz und den Mut, seinen eigenen Weg zu gehen – für alle, die wissen wollen, wie juristische Praxis, Menschenrechtsarbeit und persönliches Glück zusammenfinden können.

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#723 Einvernahme bei Polizei oder Staatsanwaltschaft: Warum Schweigen oft die beste Verteidigung ist

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In dieser Folge steigen Gregor Münch und Duri Bonin tief ins Herz der Strafverteidigung: Soll eine beschuldigte Person Aussagen machen – oder lieber schweigen? Im Gespräch beleuchten Gregor und Duri anhand konkreter Situationen die Risiken unüberlegter Aussagen und den Stellenwert des Schweigerechts in der Schweizer Strafprozessordnung. Dabei geht es nicht nur um juristische Normen, sondern auch um Psychologie, Protokollierungsprobleme und asymmetrische Machtverhältnisse im Ermittlungsverfahren.

Im Zentrum stehen Fragen wie:
- Was bedeutet das Schweigerecht in der Schweiz – und für wen gilt es?
- Warum kann eine Aussage selbst für Unschuldige gefährlich sein?
- Weshalb sollte man gerade am Anfang eines Verfahrens meistens keine Aussagen machen – unabhängig von der Schuldfrage?
- Welche Rolle spielen nonverbale Kommunikation und Protokollierung?
- Warum ist das Gedächtnis ein schlechter Verbündeter unter Druck?
- Wann – wenn überhaupt – ist der richtige Zeitpunkt für eine Aussage?
- Welche Besonderheiten gelten bei Vier-Augen-Delikten oder bei Haftsituationen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer beschuldigten Person und einer Auskunftsperson – und wie wirkt sich das auf die Aussagepflicht aus?

Zentrale Aussagen:
- Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein fundamentales Verteidigungsrecht.
- Aussagen unter Druck, ohne Aktenkenntnis oder ohne juristische Begleitung, bergen hohe Risiken – selbst für Unschuldige.
- Protokollierungen sind nie neutral – sie sind eine juristische Übersetzung, in der Missverständnisse entstehen können.
- Die Komplexität der Einvernahmesituation (Dolmetscher, Haftschock, fehlendes Vertrauen) muss stets mitgedacht werden.
- Eine einzige, durchdachte und gut vorbereitete Aussage ist meist besser als viele unstrukturierte Wortmeldungen.

Ein Muss für alle, die sich mit Strafverfahren befassen – sei es als Betroffene, Verteidiger:innen, Jurastudierende oder einfach aus Interesse am Recht.

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#722 Dr. Thierry Urwyler über forensische Psychiatrie, Forschung im Strafvollzug und die Kunst des kritischen Fragens

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In dieser Folge spricht Duri Bonin mit [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, über die Vorlesung: Forensische Psychiatrie – Psyche trifft Justiz. Was bedeutet interdisziplinäre Lehre in einem Bereich, der oft im Dunkeln bleibt – zwischen Gutachtenqualität, Vollzugsrealität und grundrechtlichen Fragen?

Ein Gespräch über Kooperationen mit Praktiker:innen, empirische Zugänge zum Strafvollzug und über Forschungsarbeit, die Wirkung entfalten will – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. Thierry berichtet über die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem JuWe, über Forschung zu Fluchtrisiken und offene Vollzugsformen sowie über Briefkontrollen, Sexualität im Strafvollzug und das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Grundrechten.

Zentrale Themen sind:
- Was bedeutet gute Lehre, wenn es um Justizalltag geht?
- Wie lassen sich theoretische und empirische Perspektiven verbinden?
- Warum Briefkontrollen, Besuchseinschränkungen und Sexualitätsregulierungen neu gedacht werden sollten?
- Wieso Rückfall und Flucht ganz unterschiedliche empirische Gegenstände sind?

Und vielleicht der wichtigste Denkimpuls dieser Folge: Wie kommen wir zu besseren Lösungen, zu mehr Gerechtigkeit? Thierry Urwyler bringt diese Frage mehrfach zur Sprache – besonders deutlich wird er ab Minute 25:30, als es um rechtliche Grenzen und deren Reflexion geht: "Wie wäre es jetzt, wenn ich es von Grund auf neu denken müsste? – Das ist gar nicht so trivial. Da sind wir schon wie benchmarked auf das alte System und erkennen es vielleicht auch niederschwellig als in Ordnung oder plausibel an.“ Daraus leitet er eine konkrete methodische Empfehlung ab: „Es ist spannend, wenn wir so Fragen einfach mal in den Raum werfen – ohne dass wir uns schon ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung beschäftigt haben, und erst danach nachgelagert schauen, wie es bisher gemacht wurde. Damit wir uns nicht primen mit diesen Vorinformationen. Und dann fragen: Was wäre eine schlaue Lösung – auf einem weissen Blatt Papier?“

Dieser Denkansatz zieht sich durch das gesamte Gespräch. Es geht immer wieder darum, bestehende Regeln nicht nur anzuwenden, sondern zu hinterfragen: Dienen sie dem, was sie zu schützen vorgeben? Oder folgen sie bloss tradierten Mustern? Es ist ein Plädoyer für juristische Kreativität, für methodische Frische – und für den Mut, Recht nicht nur zu konservieren, sondern weiterzudenken.

Ein Gespräch über die Balance zwischen Theorie und Anwendung, über normatives Denken und forschende Neugier, über Rechtsprechung als lernendes System – und über die Hoffnung, dass im Strafvollzug nicht Kontrolle dominiert, sondern Vertrauen ermöglicht wird.

Takeaways für Strafrechtler:innen, Forscher:innen und Studierende:
- Interdisziplinäre Lehre ist keine Mode, sondern Notwendigkeit
- Gute Forschung endet nicht mit der Publikation – sondern mit Veränderung
- Strafvollzug braucht menschenrechtsbasierte Grundannahmen, keine autoritären Automatismen
- Dynamische Auslegung lebt vom Mut zur kritischen Revision

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#721 Die Auskunftsperson im Strafverfahren – Rechte, Pflichten, Fallstricke (Art. 179- 181 StPO)

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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Reihe zur Schweizer Strafprozessordnung fort – diesmal mit Fokus auf die Rolle der Auskunftsperson gemäss Art. 179–181 StPO. Was nach einem technischen Detail klingt, entpuppt sich als juristisch relevante Schnittstelle zwischen Aussageverhalten, Teilnahmerechten und Beweisverwertung.

Im Zentrum stehen die Fragen: Wer gilt wann als Auskunftsperson? Welche Unterschiede bestehen zwischen polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Einvernahme? Wann besteht Aussagepflicht – und wann ein Schweigerecht? Welche Belehrungspflichten gelten wo im Verfahren – und was sind die Konsequenzen bei deren Verletzung? Was gilt bei Privatklägerschaften – und warum haben sie kein strafbewehrtes Wahrheitsgebot?

Duri und Gregor zeigen, weshalb die Qualifikation als Auskunftsperson mehr ist als ein Etikett – und wie schnell Aussagen bei der Polizei trotz fehlender Wahrheitspflicht als belastend gewertet werden. Sie diskutieren, welche Belehrungen formelle Gültigkeitserfordernisse darstellen, welche Aussagen absolut unverwertbar sind – und wo sich selbst die juristischen Kommentare widersprechen. Die Folge wird zum Lehrstück über die Schwierigkeit juristischer Auslegung – und die Relativität der sogenannten Wissenschaft namens Recht.

Am Ende geht es um neue Zahlen: Die unbedingten Freiheitsstrafen sind 2024 um 40 % zurückgegangen. Zufall? Effekt der letzten StPO-Revision? Oder schlicht Ausdruck davon, dass der Mehraufwand für unbedingte Strafen systematisch vermieden wird?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#720 Lea Hungerbühler – Richterin. Anwältin. Präsidentin von AsyLex. Harvard-Absolventin

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In dieser Folge spricht Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Harvard-Absolventin und aktuell Dissertierende. Ausgehend von einer leeren Bar entfaltet sich ein offenes Gespräch über juristische Biografien, politische Verantwortung und gesellschaftliches Engagement.

Lea erzählt, wie sie bereits während ihres Substituts zur nebenamtlichen Richterin in Basel-Landschaft gewählt wurde. Sie spricht über ihre ersten Erfahrungen mit 24 Jahren auf der Richterbank, über Zweifel, Unterstützung – und über das Gefühl, plötzlich Recht zu sprechen. Gleichzeitig war für sie immer klar, dass sie auch Anwältin sein wollte. Der Einstieg erfolgte über ein Praktikum bei Lenz & Staehelin, später arbeitete sie beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dazwischen absolvierte sie einen LL.M. an der Harvard Law School, der sich als inhaltlich wie persönlich prägend erwies.

Und dann: ein Erlebnis in Australien – eine bewusstlose Frau am Strand, Hilflosigkeit, ein Moment der Infragestellung. Die Folge: Kündigung, ein Aufenthalt im Flüchtlingslager auf Samos, und die Erkenntnis, dass man am meisten bewirken kann, wo man das Recht kennt. So entstand AsyLex – ein Verein für unentgeltliche Rechtsvertretung im Asylbereich, der inzwischen schweizweit tätig ist.

Lea spricht offen über die strukturellen Missstände im Asylsystem: fehlende legale Fluchtwege, extrem kurze Fristen, fragwürdige Übersetzungen, fehlender Zugang zum Recht. Sie benennt, was es bräuchte – und zeigt, dass Recht nicht nur ein System ist, sondern eine Haltung.

Ein Gespräch über Verantwortung, Überzeugung und den Willen, mit dem eigenen Wissen etwas zu bewirken. Lea Hungerbühler zeigt, dass juristisches Engagement nicht bei der Theorie aufhört – und dass man vieles zugleich sein kann. Für alle, die wissen wollen, wie juristische Praxis und gesellschaftliches Engagement zusammengehen – und was Recht bewirken kann, wenn man es ernst nimmt.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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