#688 Causa Vincenz: Das Bundesgericht korrigiert das Zürcher Obergericht – und zwar mit deutlichen Worten
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24 an das Bundesgericht weitergezogen. Nachdem Duri Bonin die Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24 in der Podcastfolge '#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen' besprochen hat, widmet er sich in dieser Folge dem Urteil 7B_347/2024 des Bundesgerichts vom 17. Februar 2025.
Zunächst steht Formelles im Zentrum: Mit welcher Begründung ist das Bundesgericht auf die Beschwerde der (Ober-) Staatsanwaltschaft eingetreten? Wie begründet es die Ausnahme von der hohen Schwelle gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG? Weshalb liegt vorliegend ein nicht wiedergutzumachender Nachteil vor? Welche Rolle spielen dabei das Beschleunigungsgebot, das Risiko einer Verjährung und die Weisungen des Obergerichts zur Anpassung der Anklage? Und wie bewertet das Bundesgericht den Vorwurf der Oberstaatsanwaltschaft, das Obergericht betreibe eine rechtsverweigernde Praxis? Inwieweit greift das Bundesgericht die Kritik auf, dass die Rückweisungsgründe konstruiert seien?
In materieller Hinsicht bestätigt das Bundesgericht, dass die Anklageschrift den Anforderungen von Art. 325 StPO genügt. Doch woran misst es das konkret? Wie geht es mit dem Vorwurf um, die Anklage sei ausschweifend, wiederholend und einem Plädoyer gleichkommend? In welchem Verhältnis steht die Pflicht zur Klarheit zur Zulässigkeit von Komplexität? Im Kontext von Art. 68 StPO beurteilt das Bundesgericht die Frage, ob die Anklage zwingend vollständig in eine andere Sprache zu übersetzen ist. Reicht es aus, wenn der wesentliche Inhalt der Anklage in übersetzten Entwürfen vorlag und der Beschuldigte über anwaltliche Vertretung sowie gewisse Deutschkenntnisse verfügte?
Dieser Podcast richtet sich an alle, die sich für Strafrecht und Strafprozessrecht interessieren – egal ob als Praktikerin, Student, wissenschaftlich Tätige oder einfach engagierte Beobachterin des Rechtsstaats. Wer wissen will, wie das Bundesgericht denkt, urteilt – und interveniert –, ist hier richtig.
Links zu diesem Podcast:
- [#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen](https://www.duribonin.ch/684-causa-vincenz-die-staatsanwaltschaft-auf-dem-weg-ans-bundesgericht-eine-analyse-ihrer-beschwerde-in-strafsachen/)
- [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf) (Strafverfahren gegen Pierin Vincenz)
- [Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document)
- [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)
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