Auf dem Weg als Anwält:in

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#125 Wann ist eine Strassenverkehrskontrolle zulässig?

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Gemäss dem Verwaltungsgericht sind anlasslose Polizeikontrollen unzulässig (dazu Podcast Folge 124 – Wann ist eine Polizeikontrolle zulässig?). Ein Podcasthörer gelangte mit der folgerichtigen Frage an Duri Bonin, weshalb ein solches bei Polizeikontrollen im Strassenverkehr anders sei. Die Antwort dazu liefert die Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV). Darin werden die Befugnisse der Polizei weit gefasst: So sind stichprobeweise Verkehrskontrollen zulässig, auch darf die Polizei bspw. auf öffentlichen Strassen Ausweise jederzeit einsehen.

#124 Wann ist eine Polizeikontrolle zulässig?

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Duri Bonin und Tinka unterhalten sich über einen neuen Entscheid des Verwaltungsgerichts, worin es um eine rechswidrigte Polizeikontrolle ging: Eine Polizeipatrouille führte an einem Donnerstagmorgen im Jahre 2015 um 7 Uhr im Hauptbahnhof Zürich eine Identitätskontrolle bei einem knapp 40-jährigen dunkelhäutigen Schweizer durch. Dieser verweigerte die Herausgabe seiner Papiere mit der Begründung, dass einzig seine Hautfarbe Anlass zu dieser Identitätskontrolle sei. In der Folge erliess das Stadtrichteramt einen Strafbefehl wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen. Die Polizei begründete die Kontrolle damit, dass der Mann um die Polizeipatrouille einen Bogen gemacht und seinen Blick abgewendet habe; deshalb sei zu vermutet gewesen, dass dieser etwas zu verbergen habe. Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass diese Umstände als alleinige Auslöser eine Personenkontrolle (gemäss § 21 PolG) nicht genügen. Indikatoren für eine Personenkontrolle könnten etwa eine verworrene Situation, die Anwesenheit in der Nähe eines Tatorts, eine Ähnlichkeit mit einer gesuchten Person, die Zugehörigkeit zu einer verdächtigen Gruppe oder Ähnliches sein, was vorliegend zu verneinen sei. Da bereits die anlasslose Polizeikontrolle rechtswidrig war, musste das Verwaltungsgericht nicht darüber entscheiden, ob diese rassistisch motivert war (Racial Profiling).

#123 Für Anwälte gilt: Du sollst nicht langweilen

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Anna und Duri Bonin diskutieren anhand einer Strafanzeige das Verfassen von Rechtsschriften. Wichtig erscheint ihnen, dass konsequent die Perspektive des Empfängers miteingedacht und diesem möglichst viel Arbeit abgenommen wird (wer soll wann was getan oder unterlassen haben, was weiss und was vermutet man, was muss abgeklärt werden und welche Straftatbestände stehen weshalb in Verdacht). Gleichzeitig sollte man nach Prägnanz streben: Alles Überflüssige gilt es erbarmungslos zu streichen. Wenn man überzeugen will, ist ebenfalls die Arbeit an der Sprache zentral: Die Sprache schärfen, ist auch immer Arbeit am Gedanken, an der Durchdringung des Sachverhaltes. Namentlich sprachliche Weichspüler gilt es zu vermeiden, wie Abschwächungen (eigentlich), Abstraktionen (der Anzeigeerstatter und Privatkläger), Wiederholungen, langfädige Einleitungen, rechtliche Erörterungen (detaillierte Rechtskenntnisse sind unabdingbare Grundlage der Eingabe, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass dies auch in die Eingabe gehören), Schwächungen der eigenen Position (unterschwelliges Distanzieren des Anwaltes vom eigenen Klienten) und Entschuldigungen (entweder man hat was zu sagen und sagt ein solches deutsch und deutlich oder man lässt es bleiben).

#122 Der Kampf mit SMS, Threema, Signal, WhatsApp, WhatsApp-Anrufe, Messenger, Telefonie undundund

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Duri Bonin kann Anna plötzlich nicht mehr erreichen. Wie sich zeigt, hat Anna ihn auf ihr "Spassnatel" verbannt, welches sie nur in ihrer Freizeit benützt. Dies ist Anlass zur Frage, auf welchem Kanal bürointern kommuniziert werden soll? Frei nach dem Eisenhower-Prinzip einigen sich Anna und Duri auf Email als Hauptkanal. Falls Email für einen von ihnen nicht zur Verfügung steht, wollen sie in wichtigen und dringenden Fällen per SMS und/oder Telefonie kommunizieren. Falls eine Sache wichtig aber nicht dringend ist, setzen sie auf den persönlichen Kontakt. Über Unwichtiges, ob dringend oder nicht, soll ohne Rücksprache gehandelt werden.

#121 Gebundene Hände bei einem schweren Sexualdelikt

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Duri Bonin erfährt von Umständen, die den Verdacht auf ein schweres Delikt mit Fortsetzungsgefahr begründen. Die Klientschaft will dann aber trotz geschriebener Strafanzeige diese auf keinen Fall einreichen. Duri versucht mit Anna zu ergründen, weshalb dies so ist, wie man als Anwalt damit umgeht und was dies mit einem macht.

#120 Endlich Anwältin

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Nach dem ersten Arbeitstag bei Duri Bonin hat Anna nicht gut geschlafen. Darüber unterhalten sich Duri und Anna, wie auch über den Arbeitsbeginn in Zeiten von Corona sowie die Erwartungen von Anna an die Tätigkeit als Anwältin, an die Arbeit in der Kanzlei von Duri und diejenigen an sich selbst. Die Vorfreude bei Anna ist auf jeden Fall gross, loslegen zu können.

#119 Umgang mit der Email-Flut

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Tinka und Duri Bonin unterhalten sich über den Umgang mit den Emails: Wie können die Vorteile von Emails als schnelles und unkompliziertes Kommunikationsmittel genutzt werden, ohne hierbei zuviel Ablenkung und Störungen für die konzentrierten Arbeiten zu generieren? Wieso greift Tinka lieber zum Telefon? Was sind die Regeln für wirksame Emails und wie bearbeitet man diese? … Der Möglichkeiten mit der Flut umzugehen sind vieler. Die drei Hauptregeln von Duri sind: 1. Feste Zeiten für die Emailbearbeitung (2x pro Tag eine Stunde, in der übrigen Zeit ist das Emailprogramm geschlossen); 2. Jedes Email nur einmal lesen (danach sogleich in den Archivordner; nach der Emailzeit ist der Posteingang leer); 3. Beim Durchlesen für eine der Option "Löschen", "sogleich Bearbeiten" oder "in Terminplanung aufnehmen" entscheiden.

#118 Durchfallquoten bei den Anwaltsprüfungen in der Deutschschweiz

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In der Podcastfolge 117 „Man kann auch zu viel lernen“ hat Duri Bonin von einer Erfolgsquote bei der Anwaltsprüfung im Kanton Zürich von 50% gesprochen. Wie kommt er auf diese Zahl?

Wenn man etwas tiefer in den Rechenschaftsbericht des Obergerichts des Kantons Zürich schaut, zeigt sich, dass im Jahre 2019 sich 316 Personen der schriftlichen Anwaltsprüfung gestellt und 181 das Anwaltspatent erhalten haben (approximative Erfolgsquote von 56% {S. 51, 156}), im Jahre 2018 waren 335 Personen an der schriftlichen Prüfung und 178 haben das Patent erhalten (53%), sodann 2017 haben 354 die schriftliche Prüfung abgelegt und 169 wurde das Anwaltspatent verliehen (47%). Das Verhältnis der Personen, welche die Anwaltsprüfung beginnen und das Patent am Ende erhalten, liegt also bei rund 50%, wobei es sich bei diesen Prozentzahlen nur um Annäherungen handelt, da der Prüfungszyklus jahresübergreifend sein kann.

Interessant ist weiter, dass im Jahre 2019 rund 30% der Geprüften die schriftliche wie auch die mündliche Anwaltsprüfung im ersten Anlauf bestanden, im Jahre 2018 waren es 28% und im 2017 21%; mit anderen Worten mussten 2017 80% der Geprüften im Kanton Zürich in mindestens eine Wiederholung.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen der Anwaltsprüfungen in den Kantonen lassen sich die Zahlen nur schwer vergleichen. Wenn man trotzdem einen Blick auf die umliegenden Kantone werfen will, so liegt die Erfolgsquote 2019 im Kanton Zug bei 76%, in Bern bei 63%, in St. Gallen bei 56%, in Luzern bei 51% und im Kanton Aargau bei 48% der angemeldeten Kandidaten.

#117 Man kann auch zu viel lernen

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Anna hat soeben die Anwaltsprüfung im Kanton Bern bestanden. Sie vergleicht mit Duri Bonin die Prüfungsanforderungen von Zürich und Bern. Aus Zürcher Sicht ist speziell, dass innert Wochenfrist drei schriftliche Anwaltsprüfungen anstehen. Und dass nach der mündlichen Anwaltsprüfung nicht etwa Schluss ist, sondern noch ein Plädoyer zu halten ist. Anna berichtet von den psychischen Anforderungen, welche einem die Anwaltsprüfungszeit abfordert, was es bedeutet, ein Jahr über kein Einkommen zu verfügen und weshalb sie dennoch das Fazit zieht, die Anwaltsprüfung sei "eine uh schöne Zeit".

#116 Welches Bild haben die Gefangenen von ihren Anwälten und Staatsanwälten?

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Duri Bonin unterhält sich mit Liane (Krankenschwester in der Kriseninterventionsabteilung des Gefängnisses Limmattal) über das Bild, welches die Gefangenen von ihren Strafverteidigern, Staatsanwälten und den Zwangsmassnahmenrichtern haben. Welche Tipps hat Liane für diese Berufsgruppen, um den Gefängnisalltag der Insassen erträglicher zu machen? Denn eines ist für Liane klar: Das Leid der Gefangenen kann man von draussen nicht ermessen.

Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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