Auf dem Weg als Anwält:in

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#448 Vor dem Sex ist nicht nach dem Sex - mit der Anwältin Tanja Knodel im Gespräch

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Bei der Revision des Sexualstrafrechts ist unbestritten, dass es keine Nötigung, Drohung oder Gewalt mehr braucht, damit auf eine Vergewaltigung erkannt werden kann. Differenzen bestehen zwischen National- und Ständerat, wann von einvernehmlichen Sex auszugehen ist. Es stehen zwei verschiedene Konzepte in Diskussion: Die Ablehnungslösung «Nein heisst Nein» sowie die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja». Duri Bonin diskutiert mit der Strafverteidigerin und Geschädigtenvertreterin Tanja Knodel, was die jeweiligen Lösungen für die Beweisführung und Beweislast in Strafverfahren bedeuten und welcher Lösung sie im Hinblick auf den grösstmöglichen Opferschutz und die Rechtsstaatlichkeit den Vorzug geben würden.

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

Was bisher geschah:
- Reform des Sexualstrafrechts: Die wichtigsten Infos zur Vorlage: https://www.nzz.ch/schweiz/sexualstrafrecht-ab-wann-ist-eine-vergewaltigung-gegeben-ld.1687632
- Erlassentwurf: https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Erlass%2018.043%20E3%20D.pdf
- Begleitender Bericht: https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Bericht%2018.043%20E3%20D.pdf
- «Nein heisst Nein: Entwurf für ein modernes Sexualstrafrecht durch den Ständerat verabschiedet: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-s-2022-02-18-2.aspx
- Nationalrat für Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht: https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2022/20221205215743095194158159038_bsd145.aspx

Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von Tanja Knodel: https://www.cognitor.ch/portfolio/tanja-knodel/
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

#447 Knackpunkt bei der Revision des Sexualstrafrechts

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Bei der Revision des Sexualstrafrechts ist der Hauptpunkt unbestritten: Das Nötigungsprinzip soll nicht mehr Voraussetzung für eine Verurteilung bei sexuellen Handlungen gegen den Willen der anderen Person sein. Dass die Emotionen trotzdem hochkochen, liegt an der Frage, wie die Zustimmung zu sexuellen Handlungen zukünftig erfolgen soll. Gemäss den Befürworter:innen der Zustimmungslösung sollen sexuelle Handlungen ohne explizite Zustimmung strafbar werden. Bei der Ablehnungslösung wäre strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen der anderen Person vornimmt, wobei die Ablehnung verbal oder nonverbal zum Ausdruck gebracht werden muss. Duri Bonin möchte der Frage nachgehen, was die jeweiligen Lösungen für juristische Auswirkungen nach sich ziehen.

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

Was bisher geschah:
- Reform des Sexualstrafrechts: Die wichtigsten Infos zur Vorlage: https://www.nzz.ch/schweiz/sexualstrafrecht-ab-wann-ist-eine-vergewaltigung-gegeben-ld.1687632
- Erlassentwurf: https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Erlass%2018.043%20E3%20D.pdf
- Begleitender Bericht: https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Bericht%2018.043%20E3%20D.pdf
- «Nein heisst Nein: Entwurf für ein modernes Sexualstrafrecht durch den Ständerat verabschiedet: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-s-2022-02-18-2.aspx
- Nationalrat für Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht: https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2022/20221205215743095194158159038_bsd145.aspx

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#446 Der schriftliche Bericht ist super heikel (Art. 144, 145 & 195 I StPO)

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Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren die Möglichkeit, Einvernahmen mittels Videokonferenz durchzuführen (StPO 144) sowie deren Protokollierung (StPO 78 VI). Thema ist weiter der schriftliche Bericht (StPO 145) resp. das Einholen von Berichten und Auskünften (Art. 195 I). Der schriftliche Bericht kann zur Ergänzung oder Vorabklärung von Einvernahmen sinnvoll sein. Aus dem Schlüsselwort "einladen" folgt, dass dieser freiwillig ist. Weitere Gültigkeitsvorschriften nennte das Gesetz nicht. Was das hinsichtlich Belehrung, Verwertbarkeit und Beweiswert bedeutet, diskutieren Gregi und Duri.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- Art. 144 StPO – Einvernahme mittels Videokonferenz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_144
- Art. 78 StPO - Einvernahmeprotokolle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_78
- Art. 145 StPO – Schriftliche Berichte: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_145
- Art. 195 StPO - Einholen von Berichten und Auskünften: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_195
- Art. 185 StPO - Ausarbeitung des Gutachtens: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_185
- COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht vom 16. April 2020 (Stand am 20. April 2020): https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2020/234/20200420/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2020-234-20200420-de-pdf-a.pdf
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

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#445 Beni Rambert, führt die Strafjustiz zu gerechten Urteilen?

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Was sind die Voraussetzungen für eine gute Strafverteidigung? Wie legt Bernard Rambert seine Verteidigerstrategie fest? Für wie bedeutsam erachtet er das Plädoyer und auf was achtet er dabei? Führt die Strafjustiz zu gerechten Urteilen? Empfindet Beni den Job als Strafverteidiger belastend? Hat er viel gearbeitet? Was macht er am liebsten und vor was drückt er sich? Wie geht er mit Schuldsprüchen um? Wie mit Freisprüchen? Hat er Selbstzweifel? Was haben diese mit Ergänzungsfragen zu tun? Was zeichnet ihn als Anwalt aus? Und welchen Rat würde der 76-jährige Bernard seinem 20-jährigen Ich geben?

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

Podcast mit Bernard Rambert:
- #441 Die Staatsanwältin ist nicht apriori meine Feindin: https://www.duribonin.ch/441-die-staatsanwaeltin-ist-nicht-apriori-meine-feindin-mit-beni-rambert/
- #436 Bernard Rambert, was ist Strafverteidigung?: https://www.duribonin.ch/436-bernard-rambert-was-ist-strafverteidigung/
- #431 Bernard Rambert, wie wurdest Du Strafverteidiger?: https://www.duribonin.ch/431-bernard-rambert-wie-wurdest-du-strafverteidiger/
- #429 Was sagt die Verteidigung zur Haftanordnung im Fall Brian?: https://www.duribonin.ch/429-was-sagt-die-verteidigung-zur-haftanordung-im-fall-brian/

Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

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#444 Die Einvernahme (Art. 142 & 143 StPO)

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StPO 142- 146 enthalten generelle Vorschriften über die Einvernahmen. Ausgehend von den fünf Personengruppen innerhalb der Strafbehörden, die Einvernahmen durchführen können (StPO 142), diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch den Zweck von Einvernahmen, deren konkrete Durchführung (Personalien, Vorhalt, Belehrung, Ablauf, Fragetechnik, Protokollierung) sowie die Konsequenzen, welche sich aus der Verletzung der Vorschriften von StPO 143 ergeben.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- Art. 142 StPO – Einvernehmende Strafbehörde: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_142
- Art. 143 StPO – Durchführung der Einvernahme: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

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#443 Auf was freust Du dich?

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Denkt Frank, er ist ein guter Arbeitnehmer? Es ist ja nicht ganz einfach, sich selbst realistisch einzuschätzen. Welcher Lohn wird ihm gerecht? Von wem festgelegt? Aufgrund welcher Faktoren? Die sich daraus ergebende Selbstwertdiskussion führt zu einem Rückblick: Wie war das Verhältnis zu sich selbst? Wie der Umgang mit den nicht enden-wollenden Hiobsbotschaften? Statt dass die Angst die Menschen vereint, wirkt sie trennend. Daraus ergibt sich ein Vorsatz für das 2023.

Duri Bonin und Frank Renold unterhalten sich einmal im Monat im Podcast 'Mit 40i cha mers mit de Tiger' über aktuelle Herausforderungen in Familie, Beruf und Gesellschaft. Frank arbeitet neuerdings als Scrum Master bei Liip, Duri weiterhin als Strafverteidiger, ist Autor verschiedener Publikationen und Podcasts und führt mit Frank ab und an den Workshop 'Souverän durch die mündliche Anwaltsprüfung' durch.

Links zu diesem Podcast:
- Liip: https://www.liip.ch/de/team/frank-renold
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

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#442 Die Weisheit des Gesetzgebers (Art. 141 StPO)

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Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren aus der Sicht als Staatsanwälte die Verletzung von Verwertbarkeitsvorschriften (StPO 141 I) und die daraus folgende absolute Unverwertbarkeit (StPO 147 IV, 150 III, 158 II, 177 III, 269ter III, 277, 289 IV, 362 IV). In der verabschiedeten StPO-Revision hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass die Milderung des Fernwirkungsverbots auch bei den absoluten Verwertungsverboten gilt (nStPO 141 IV). Weiter sind Gültigkeitsvorschriften (StPO 141 II) und deren relative Unwertbarkeit Thema, wobei selbst strafbares Verhalten der Strafbehörden nicht zwingend zu einer Unverwertbarkeit führt. Die Verletzung von Ordnungsvorschriften beeinträchtigt die Verwertbarkeit schliesslich nicht (StPO 141 III).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:
- Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

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#441 Die Staatsanwältin ist nicht apriori meine Feindin - mit Beni Rambert im Gespräch

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Bernard Rambert hat sich erneut Zeit genommen, die Fragen von Duri Bonin zu beantworten. Denn dieser sind noch vieler: Wie ist es, jemanden zu vertreten, der ein grauenhaftes Verbrechen begangen hat? Wie gestaltet Bernard Rambert den Erstkontakt in der Zelle? Würde er in der Rolle der beschuldigten Person einer Pflichtverteidiger:in vertrauen? Erwartet er, dass die Klient:innen ihm die Wahrheit sagen? Wie ist sein Umgang mit schlechten Anwält:innen? Wie mit Staatsanwält:innen? Wie hat sich der Umgang der Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung in den letzten 40 Jahren verändert? Was sind die entscheidenden Sekundärtugenden für eine erfolgreiche Verteidigung?

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

Links zu diesem Podcast:
- #436 Bernard Rambert, was ist Strafverteidigung?: https://www.duribonin.ch/436-bernard-rambert-was-ist-strafverteidigung/
- #431 Bernard Rambert, wie wurdest Du Strafverteidiger?: https://www.duribonin.ch/431-bernard-rambert-wie-wurdest-du-strafverteidiger/
- #429 Was sagt die Verteidigung zur Haftanordnung im Fall Brian?: https://www.duribonin.ch/429-was-sagt-die-verteidigung-zur-haftanordung-im-fall-brian/
- Rechtsauskunft Anwaltskollektiv: https://www.anwaltskollektiv.ch
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/

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#440 Vorsätze für den nächsten StPO-Podcast zu Art. 141 Abs. 2

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Gregor Münch und Duri Bonin haben sich heute morgen ein klein bisschen enerviert. Aber vielleicht steckt in Art. 141 Abs. 2 StPO doch etwas sinniges – ? Sie fassen deshalb den Vorsatz, sich in der nächsten Folge dem Artikel aus der Sicht einer Staatsanwält:in zu nähern.

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- Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141
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#439 Der Sündenfall (Art. 141 StPO)

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Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Sündenfallartikel 141 StPO: Schutzrechte gelten umso weniger, je gravierender der staatliche Vorwurf lautet und zwar losgelöst vom Beweisfundament. Selbst Beweiserhebung in strafbarer Weise sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten erlaubt sein. Ist das richtig? Ist das gerecht? Ist das klug?

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- Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141
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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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