#714 Causa Vincenz: Bankgeheimnis vs. Medienfreiheit – was darf ein Journalist (nicht)?
Nach der [ersten Folge](https://www.duribonin.ch/713-causa-vincenz-inside-paradeplatz-im-visier-hausdurchsuchung-bei-lukas-haessig/), in der Lukas Hässig von der Hausdurchsuchung bei Inside Paradeplatz berichtete, vertieft er in einem zweiten Gespräch mit Duri Bonin die juristischen und medienpolitischen Hintergründe.
In dieser Folge geht es um:
- Artikel 47 BankG und dessen Verschärfung seit 2015
- die Strafbarkeit von Journalist:innen bei Bankgeheimnisverletzungen
- das Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Finanzplatzschutz
- Beat Stockers Rolle und seine Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft
- das Vorgehen der Zürcher Strafverfolger
- die medienethische Frage: Was darf, was muss veröffentlicht werden?
- historische Parallelen – von Carla Del Ponte bis heute
- die Sorge, dass ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde – bei einem Einmannmedium, nicht bei der NZZ
Hässig stellt fest: „Ich habe etwas gebracht, das ans Tageslicht sollte. Jetzt stellt sich die grosse Frage: Wie ernst ist es uns mit der Medienfreiheit in der Schweiz?“
Am Ende steht die grundsätzliche Frage: Wie steht es um Verhältnismässigkeit, Medienfreiheit – und das Vertrauen in den Rechtsstaat?
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