Auf dem Weg als Anwält:in

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Überwachungsstaat Schweiz: Ein Geschenk für Kriminelle? – ein Audioessay von Duri Bonin

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Auch Erpresser nutzen vertrauliche E-Mail-Dienste. Nora Markwalder, Strafrechtsprofessorin an der Universität St. Gallen, konfrontiert Proton-Gründer Andy Yen mit diesem Einwand: Was tut sein Unternehmen gegen den Missbrauch? Das Gespräch fand am 4. September 2026 an der Tagung «Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts» in Zürich statt.

Duri Bonin nimmt das Gespräch zum Ausgangspunkt seines Audioessays. Ihn beschäftigt auch die andere Seite der Frage: Was gewinnen Schweizer Ermittlungsbehörden durch zusätzliche Überwachungspflichten, wenn betroffene Anbieter deshalb ins Ausland ausweichen? Er liest seinen auf duribonin.ch veröffentlichten Essay – eine eigene Auseinandersetzung mit Yens Argumenten.

Darum geht es in dieser Folge

  • Weshalb Yen den Vergleich zwischen Proton und Schweizer Mobilfunkanbietern für wirtschaftlich verkürzt hält.
  • Welche Folgen ein Unternehmenswegzug für die Zusammenarbeit mit Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben könnte.
  • Was Metadaten über einen vertraulichen Kontakt verraten können, ohne dass jemand den Nachrichteninhalt liest.
  • Warum die Speicherung von Daten unverdächtiger Menschen eine andere Frage aufwirft als deren spätere Herausgabe in einem Strafverfahren.
  • Welche Sicherheitsfragen automatisierte Behördenzugänge aufwerfen – und weshalb sie nicht mit einem freien Zugriff auf sämtliche Nachrichten gleichzusetzen sind.
  • Was Kontosperren gegen Erpresser bewirken sollen und weshalb Bonin zwischen Missbrauchsbekämpfung, zusätzlichen Daten und tatsächlicher Aufklärung unterscheidet.

Wenn der Anbieter die Schweiz verlässt

Yen beschreibt Proton als Unternehmen im internationalen Wettbewerb mit Google und Microsoft. Zusätzliche Schweizer Pflichten könnten nach seiner Einschätzung einen Wettbewerbsnachteil schaffen, wenn die ausländische Konkurrenz nicht in gleicher Weise betroffen ist. Neue Infrastruktur baut Proton laut Yen bereits im Ausland auf; auf einen möglichen Unternehmenswegzug bereitet es sich vor.

Duri Bonin unterscheidet diese beiden Schritte. Server im Ausland bedeuten nicht schon, dass das Unternehmen die Schweiz verlassen hat. Bei einem tatsächlichen Wegzug stellt sich hingegen die Frage, ob Schweizer Ermittler häufiger auf ausländische Behörden und internationale Rechtshilfe angewiesen wären. Der Essay behandelt das als mögliche Folge der Regulierung, nicht als bereits eingetretenes Ergebnis.

Eine Nachricht muss nicht gelesen werden, um etwas zu verraten

Eine Verwaltungsmitarbeiterin schreibt einer Journalistin. Vielleicht genügt die Kenntnis dieses Kontakts, um die Quelle einer Enthüllung zu vermuten. Mit diesem Beispiel erklärt Bonin die Bedeutung von Metadaten: Angaben darüber, wer wann mit wem kommuniziert hat. Der Inhalt kann vertraulich bleiben, während die Verbindung zwischen zwei Menschen sichtbar wird.

Der Essay nimmt auch das Ermittlungsinteresse ernst. Wird eine Erpressung erst Monate später entdeckt, kann eine inzwischen gelöschte Spur fehlen. Duri Bonin stellt diesem Nutzen die Frage gegenüber, welche Daten über Menschen ohne individuellen Tatverdacht vorsorglich aufbewahrt werden sollen. Die Speicherung beim Anbieter und ein späterer behördlicher Zugriff sind dabei zwei unterschiedliche Schritte.

Behördlicher Zugriff und Schutz vor Angreifern

Yen warnt davor, dass zusätzliche Zugangswege auch unbefugt genutzt werden könnten. Duri Bonin greift die Unterscheidung zwischen rechtlicher Erlaubnis und technischer Sicherheit auf: Die Regel, wer Daten abrufen darf, beantwortet noch nicht die Frage, wie andere vom Zugriff ausgeschlossen werden.

Dabei bleibt die Abgrenzung wichtig: Die Vorlage sieht bestimmte automatisierte Auskünfte vor, kein freies Mitlesen sämtlicher Nachrichten. Die Erläuterungen zu Art. 50a des Entwurfs nehmen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von der Entfernungspflicht aus, soweit die Anbieterin nicht selbst entschlüsseln kann. Der Streit über gespeicherte Kommunikationsspuren und die Sicherheit von Zugängen ist damit nicht erledigt.

Was fehlt für eine erfolgreiche Ermittlung?

Proton sperrt nach Yens Darstellung missbräuchlich verwendete Konten, um den Dienst für Erpresser weniger attraktiv zu machen. Bonin lässt diese Antwort nicht für sich stehen: Ein gesperrtes Konto ist noch keine aufgeklärte Erpressung. Für Betroffene bleibt entscheidend, ob die Tat untersucht und die verantwortliche Person ermittelt werden kann.

Daraus entwickelt der Essay seine praktische Frage: Scheitert eine Untersuchung an fehlenden Daten, an fehlendem Personal oder an fehlendem technischem Wissen? Yen setzt auf mehr Fachkenntnisse und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Strafjustiz. Duri Bonin fragt, welchen konkreten Engpass zusätzliche Befugnisse tatsächlich beseitigen würden.

Rechtlicher Hintergrund des Essays

Gegenstand ist die 2025 vorgelegte Revision der VÜPF und der VD-ÜPF, zweier Ausführungsverordnungen zur Schweizer Fernmeldeüberwachung. Die Vorlage betrifft unter anderem die Einteilung der Anbieter und ihre Mitwirkungspflichten. Das EJPD begründet sie mit klareren Kategorien und der Standardisierung von Auskünften und Überwachungen.

Die Vorlage sieht bestimmte automatisierte Auskünfte vor, keinen unbeschränkten Zugriff auf sämtliche Nachrichten. Die Erläuterungen zu Art. 50a des Entwurfs nehmen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von der Entfernungspflicht aus, soweit die Anbieterin nicht selbst entschlüsseln kann.

Am 11. Februar 2026 kündigte der Bundesrat eine weitere Überarbeitung unter Einbezug einer Regulierungsfolgenabschätzung und eine zweite Vernehmlassung an. Der Essay behandelt die diskutierte Vorlage und mögliche Folgen; diese sind von geltenden Pflichten zu unterscheiden.

Links und Quellen zu dieser Folge

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Über Duri Bonin

Duri Bonin ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Zürich. Er verteidigt beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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