Auf dem Weg als Anwält:in

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Überwachungsstaat Schweiz? Der Proton-Chef Andy Yen schlägt Alarm

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Mehr Sicherheit durch mehr Überwachung? Andy Yen befürchtet das Gegenteil: Zusätzliche Zugänge für Behörden könnten digitale Dienste angreifbarer machen. Und die Schweiz könnte mit neuen Überwachungspflichten Unternehmen ins Ausland treiben, deren Geschäft auf dem Schutz vertraulicher Daten beruht.

Für den Gründer und CEO von Proton hat dieser Konflikt bereits Folgen: Neue Infrastruktur baut das Unternehmen nach seiner Darstellung im Ausland auf. Die Frage nach den Grenzen staatlicher Überwachung wird damit zur Frage nach der Zukunft von Proton in der Schweiz.

Prof. Nora Markwalder befragt Yen zu seinen Warnungen und zur Verantwortung von Proton. Denn vertrauliche Kommunikation schützt auch Menschen, die Straftaten begehen. Was tut das Unternehmen dagegen? Im englischsprachigen Livegespräch an der Tagung «Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts» in Zürich treffen diese Fragen aufeinander.

Darum geht es in dieser Folge

  • Warum Andy Yen die Speicherung von Kommunikationsdaten aller Nutzer:innen von der Unterstützung einer konkreten Strafuntersuchung trennt.
  • Was Metadaten über Menschen verraten können, auch wenn der Inhalt ihrer Nachrichten vertraulich bleibt.
  • Weshalb Yen in automatisierten Behördenzugängen ein Sicherheitsrisiko sieht.
  • Warum aus seiner Sicht schon die Unsicherheit über neue Pflichten Investitionen aus der Schweiz verdrängt.
  • Wie Proton im Wettbewerb mit Google und Microsoft den Schutz der Privatsphäre zum Geschäftsmodell macht.
  • Was Yen auf den Vorwurf antwortet, Proton erleichtere auch kriminelle Aktivitäten.
  • Wie das Sperren von E-Mail-Konten Ransomware-Erpressungen erschweren soll – und welche Fragen damit offenbleiben.
  • Weshalb Yen mehr technisches Wissen und eine engere Zusammenarbeit mit der Strafverfolgung fordert.

Die erste Grenze: Ermitteln im konkreten Fall oder Daten aller Menschen sammeln?

Yen erklärt sich bereit, Polizei und Staatsanwaltschaft bei konkreten Ermittlungen zu unterstützen. Seine erste rote Linie ist die vorsorgliche Speicherung von Kommunikationsdaten sämtlicher Nutzer:innen. Im Gespräch kritisiert er eine sechsmonatige Aufbewahrung, die auch Menschen erfasst, gegen die kein Verdacht besteht.

Dabei geht es um Metadaten: Angaben über eine Kommunikation, etwa darüber, wer wann mit wem in Verbindung stand. Der Inhalt einer Nachricht kann geschützt bleiben, während sich aus solchen Spuren persönliche Beziehungen und Gewohnheiten erschliessen lassen.

Für Yen liegt der entscheidende Eingriff bereits beim Sammeln. Dass die Speicherung technisch machbar ist, beantwortet für ihn noch nicht die Frage, ob sie gerechtfertigt ist.

Der Grundkonflikt: Ermittlungsbehörden können rückblickend auf Spuren angewiesen sein, deren Bedeutung beim Entstehen noch niemand kennt. Eine vorsorgliche Speicherung hält solche Spuren verfügbar und erfasst dabei auch Unbeteiligte. Diese Erfassung aller Nutzer:innen lehnt Yen ab.

Die zweite Grenze: Wer schützt den Zugang der Behörden?

Yens zweiter Einwand betrifft die Sicherheit der Systeme. Er befürchtet, dass automatisierte behördliche Zugänge zusätzliche Angriffsmöglichkeiten schaffen. Im Gespräch nennt er das eine «Backdoor», eine Hintertür, und formuliert:

«There's no such thing as a backdoor that only lets a good guy in.»

Sein Argument: Ein Zugang lässt sich rechtlich auf bestimmte Zwecke beschränken. Technisch muss er auch gegen unbefugte Nutzung geschützt werden. Was geschieht, wenn Angreifer Zugangsdaten erbeuten oder eine Schwachstelle ausnutzen? Yen warnt davor, dass sich eine Sicherheitslücke bei einer staatlichen Stelle auf angeschlossene Unternehmen auswirken könnte.

Proton müsste seinen Kund:innen erklären, weshalb ihre Daten trotz eines zusätzlichen Zugangswegs weiterhin sicher sind. Genau diese Zusicherung hält Yen für problematisch.

Die Vorlage sieht automatisierte Auskünfte in gesetzlich bestimmten Bereichen vor, keinen unbeschränkten Zugriff auf sämtliche Nachrichten. Yen hinterfragt die Sicherheit der technischen Umsetzung: Welche Angriffsmöglichkeiten entstehen, und wer trägt die Folgen, wenn der Schutz versagt?

Warum die Schweiz für Proton mehr als eine Adresse ist

Yen verbindet die Entstehung von Proton mit seiner Zeit als Physiker am CERN und den Snowden-Enthüllungen von 2013. Die Frage, wer digitale Kommunikation beobachten kann, führt ihn zur staatlichen Überwachung und zur Datensammlung grosser Technologiekonzerne. Menschen sollen digitale Dienste nutzen können, ohne dafür jeden privaten Raum aufzugeben.

Proton bietet inzwischen neben E-Mail auch Kalender, Dateispeicherung und Passwortverwaltung an. Yen positioniert das Unternehmen als Alternative zu Google und Microsoft. Vertraulichkeit ist sein Grundanliegen und das Merkmal, mit dem sich Proton im Wettbewerb behaupten will.

Yen sieht im Vertrauen in den Schutz privater Daten eine Stärke der Schweiz. Wenn das Land dieses Vertrauen beschädige, gefährde es einen Vorteil seiner eigenen Technologieunternehmen. Für deren Kund:innen betrifft das persönliche Nachrichten, berufliche Unterlagen und sensible Gespräche: Sie haben sich gerade wegen der Vertraulichkeit für diesen Dienst entschieden.

Die Investitionsentscheidung fällt, bevor die Verordnung fertig ist

Yen hält den Vergleich zwischen einem Schweizer Telekomunternehmen und Proton für wirtschaftlich verkürzt. Proton konkurriere weltweit mit grossen ausländischen Anbietern. Zusätzliche Schweizer Pflichten könnten nach seiner Einschätzung einen Nachteil schaffen, wenn die Konkurrenz diesen Pflichten nicht in gleicher Weise unterliegt.

Welchen Anreiz hat ein Unternehmen dann noch, ausgerechnet von der Schweiz aus zu arbeiten?

Yen will bleiben. Er sagt ausdrücklich, dass Proton seine Mitarbeitenden noch nicht verlagert habe und dass er diesen Schritt vermeiden möchte. Bei Servern, Rechenzentren und neuer Infrastruktur handle das Unternehmen bereits anders: Diese Investitionen erfolgten nach seiner Darstellung im Ausland.

Ein Unternehmen muss über den Bau eines Rechenzentrums entscheiden, während die Politik noch über dessen künftige Pflichten verhandelt. Yen anerkennt, dass demokratische Verfahren Zeit benötigen. Doch Investitionen, die währenddessen ins Ausland fliessen, fehlen der Schweiz bereits heute.

Schützt Proton auch Kriminelle?

Nora Markwalder bringt den Einwand aus Sicht der Strafverfolgung auf den Punkt: Wer Kommunikation besonders gut abschirmt, erleichtert möglicherweise auch das Verbergen von Straftaten. Warum sollte der Staat ausgerechnet solchen Diensten entgegenkommen?

Yen weist den Vorwurf zurück, Proton habe ein Geschäftsinteresse an krimineller Nutzung. Sie beschädige den Ruf des Unternehmens. Es liege im eigenen Interesse, Missbrauch zu erkennen und zu unterbinden.

Als Beispiel nennt er Ransomware: Erpresser verwenden E-Mail-Adressen, über die Betroffene mit ihnen Kontakt aufnehmen sollen. Proton versuche, entsprechende Konten frühzeitig zu erkennen und zu sperren. Wenn dieser Kommunikationsweg immer wieder ausfalle, werde der Dienst für die Täter weniger attraktiv.

Das Sperren eines Kontos kann den Missbrauch erschweren. Offen bleibt, ob eine Straftat verhindert wird oder sich die Kommunikation zu einem anderen Anbieter verlagert. Wer hinter der Erpressung steht, ist mit einer Sperrung noch nicht geklärt. Für die Betroffenen bleibt die Aufklärung entscheidend.

Was Andy Yen von der Strafjustiz erwartet

Auf Markwalders Frage nach einer besseren Bekämpfung der Cyberkriminalität fordert Yen mehr technisches Verständnis. Wer digitale Beweise verlangt oder über Überwachungsmassnahmen entscheidet, sollte verstehen, welche Daten vorhanden sind, was sie aussagen und welche technischen Grenzen bestehen.

In Teilen der Strafjustiz habe das Wissen mit der Technologie nicht Schritt gehalten, kritisiert er. Bei jüngeren Jurist:innen sehe er Fortschritte. Unternehmen könnten Fachwissen beitragen, das Behörden bei Ermittlungen hilft.

Für die Praxis ergeben sich daraus drei Fragen:

  1. Welche konkrete Ermittlungsfrage sollen die verlangten Daten beantworten?
  2. Können die Daten diese Frage tatsächlich klären, und welche Unterstützung braucht es dafür vom Anbieter?
  3. Welche zusätzlichen Eingriffe und Sicherheitsrisiken entstehen durch ihre Speicherung und Herausgabe?

Yens Schlusswarnung verbindet Strafverfolgung und Standortpolitik: Wenn die Schweiz kooperationsbereite Anbieter ins Ausland verdrängt, könnten Ermittlungen schwieriger werden. Behörden müssten sich dann häufiger an ausländische Stellen wenden. Sein Angebot ist deshalb die Zusammenarbeit unter Bedingungen, die den Schutz vertraulicher Kommunikation erhalten.

Worum es bei der Verordnungsrevision geht

Gegenstand des Streits sind die VÜPF und die VD-ÜPF, zwei Ausführungsverordnungen zur Schweizer Fernmeldeüberwachung. Die 2025 vorgelegte Revision betrifft insbesondere die Einteilung der Anbieter und die daran geknüpften Mitwirkungspflichten. Der Bundesrat kündigte am 11. Februar 2026 eine Überarbeitung, eine Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen und eine zweite Vernehmlassung an.

Yens Warnungen beziehen sich auf die von ihm befürchteten Folgen dieser Revision. Die amtlichen Erläuterungen sehen kein allgemeines Verbot der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor: Art. 50a des Entwurfs nimmt die durchgehende Verschlüsselung zwischen Endkund:innen von der Entfernungspflicht aus, sofern die Anbieterin nicht selbst entschlüsseln kann. Der Streit über gespeicherte Kommunikationsspuren und technische Behördenzugänge bleibt davon unberührt.

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Kapitel

00:00 Livegespräch mit Andy Yen in Zürich 00:39 Vom Physiker zum Proton-Gründer 01:43 CERN, Snowden und private Kommunikation 04:35 Proton: E-Mail, Cloud und Lumo 06:15 Welche Überwachungspflichten sind geplant? 07:07 Yens Grenzen: Vorratsdaten und Zugriffe 10:37 Was die Revision für Proton bedeutet 11:08 Schweizer Standort, globale Konkurrenz 14:57 Bereitet Proton einen Wegzug vor? 15:14 Server im Ausland, Menschen in der Schweiz 16:58 Erleichtert Proton kriminelle Aktivitäten? 17:59 Missbrauch verhindern: Yens Argumente 21:43 Wie erkennt Proton missbräuchliche Konten? 22:21 Ransomware: Helfen zusätzliche Daten? 24:29 Was hilft gegen Cyberkriminalität? 24:52 Technisches Wissen und Zusammenarbeit 28:02 Dialog zwischen Justiz und Technologie 29:15 Übergang zum Tagungsabschluss


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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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