Auf dem Weg als Anwält:in

Auf dem Weg als Anwält:in

Causa Vincenz: Die Bilanz nach acht Verhandlungstagen vor Obergericht

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS
Transkript lesen
  1. August 2026, 15.32 Uhr: Nach dem letzten Wort der beschuldigten Personen schliesst der Vorsitzende die Parteiverhandlungen in der Causa Vincenz. Oberrichter Christian Prinz blickt auf acht Verhandlungstage zurück und bedankt sich bei den Verfahrensbeteiligten und der Kantonspolizei für den respektvollen und disziplinierten Ablauf.

Duri Bonin und Gregor Münch erleben diese Worte beinahe wie ein «Schlusswort des Gerichts». Einen Termin für die Urteilseröffnung nennt der Vorsitzende nicht. Nach der Wahrnehmung der beiden Prozessbeobachter lässt er vielmehr offen, ob die I. Strafkammer bereits materiell entscheiden kann oder ob das Beweisverfahren nochmals aufgenommen werden muss.

Damit endet der sichtbare Teil des Prozesses. Die anspruchsvollste Arbeit des Gerichts beginnt nun ausserhalb der Öffentlichkeit.

Duri und Gregor ziehen Bilanz: Wie hat das Obergericht die Verhandlung geführt? Was macht das Plädoyer der Staatsanwaltschaft stark? Wo liegen die Stärken und Risiken der Verteidigungsplädoyers? Und wie wird aus Vorfragen, Beweisanträgen, tausenden Aktenseiten und unterschiedlichen rechtlichen Erzählungen ein Berufungsurteil?

Darum geht es in dieser Folge

  • Weshalb der Vorsitzende die Parteiverhandlungen mit ungewöhnlich ausführlichen Dankesworten schliesst
  • Warum ein ruhiger und fairer Verfahrensstil scharfe Fragen nicht ausschliesst
  • Woran Duri Bonin und Gregor Münch die gründliche Vorbereitung des Obergerichts erkennen
  • Weshalb noch kein Termin für eine Urteilseröffnung genannt wird
  • Welche offenen Verfahrensfragen und Beweisanträge der Spruchkörper zuerst beurteilen muss
  • Unter welchen Voraussetzungen das Beweisverfahren nochmals aufgenommen werden kann
  • Warum die Staatsanwaltschaft mit ihrem Dreiecksmodell die klarste Gesamtgeschichte präsentiert
  • Weshalb ein verständliches Modell noch nicht beweist, dass es jeden Geschäftskomplex trägt
  • Wie Lorenz Erni das Gericht mit rechtlichen Einwänden zur Prüfung einzelner Zwischenschritte zwingt
  • Warum eine Verteidigung durch zu viel Detail die wichtigsten Argumente verdecken kann
  • Weshalb die Wirkung eines Plädoyers noch nichts über seine tatsächliche Grundlage beweist
  • Warum eine seriöse Bewertung ohne vollständige Aktenkenntnis nicht möglich ist
  • Wie das Obergericht nun Sachverhalt, Beweise und rechtliche Einordnung voneinander trennt
  • Weshalb eine allfällige Strafzumessung erst am Ende der Prüfung steht
  • Was sich über einen möglichen Einsatz von KI oder digitalen Suchwerkzeugen sagen lässt – und was nicht

Ruhig, konzentriert und fair

Duri und Gregor stellen dem Obergericht aus ihrer Beobachterperspektive ein sehr gutes Zeugnis aus. Der Spruchkörper wirkte gründlich vorbereitet. Die Fragen waren teilweise scharf, blieben nach ihrem Eindruck aber sachlich.

Eine faire Befragung muss nicht zurückhaltend oder angenehm sein. Für die beschuldigte Person und ihre Verteidigung kann es sogar hilfreich sein, wenn das Gericht einen möglichen Widerspruch offen anspricht. Erst dadurch wird erkennbar, woran sich das Gericht stört und worauf eine Antwort erforderlich sein könnte.

Fairness liegt deshalb nicht in der Abwesenheit kritischer Fragen. Sie zeigt sich darin, ob die Richtung der Befragung verständlich bleibt, alle Parteien ihre Standpunkte einbringen können und das Gericht gegenüber dem Ergebnis offenbleibt.

Die Staatsanwaltschaft besitzt die klarste Gesamtgeschichte

Duri hat das Plädoyer der Staatsanwaltschaft von den gehörten Vorträgen am stärksten überzeugt. Mit dem Dreiecksmodell reduziert die Anklage unterschiedliche Unternehmenstransaktionen auf eine verständliche Grundfigur: Eine Käuferin bezahlt die Verkäuferseite; ein Teil des Geldes soll verdeckt an eine Führungsperson der Käuferin zurückgeflossen sein.

Das Modell schafft Orientierung. Es darf die Einzelprüfung aber nicht ersetzen. Commtrain, GCL, Investnet, Eurokaution und Arena Thun beruhen nicht auf identischen Verträgen, Beteiligungen, Geldflüssen und Wissensständen. Für jeden Komplex muss gesondert geklärt werden, ob eine Offenlegungs-, Rechenschafts- oder Herausgabepflicht bestand, ob ein Vermögensschaden entstand und was die betreffende Person wusste und wollte.

Duri hält die von der Staatsanwaltschaft beantragten sechs Jahre Freiheitsstrafe persönlich nicht für realistisch. Das ist eine Prognose aus der Beobachterperspektive, keine Aussage über den späteren Entscheid.

Die Verteidigungen zwischen Detail und Konzentration

Lorenz Ernis Plädoyer war lang. Seine Stärke lag nach Duris Wahrnehmung in den juristisch präzisen Einwänden. Erni greift nicht bloss die Gesamtgeschichte der Staatsanwaltschaft an, sondern zwingt das Gericht, die einzelnen Verbindungsschritte zu prüfen: Offenlegungspflicht, Herausgabeanspruch, Schaden und Vorsatz fallen nicht automatisch zusammen.

Die Verteidigung Beat Stockers konnten Duri und Gregor nicht vollständig im Gerichtssaal verfolgen. Ihre Einordnung beruht deshalb teilweise auf der Berichterstattung. Auffällig ist die ausserordentliche Detaildichte. Darin liegt eine Chance und ein Risiko: Eine umfassende Kritik kann zahlreiche Schwachstellen sichtbar machen. Werden jedoch fast alle Feststellungen als falsch oder willkürlich angegriffen, können die möglicherweise entscheidenden Einwände in der Masse an Kontur verlieren.

Auch die weiteren Verteidigungsplädoyers bewegten sich nach der Wahrnehmung der Gesprächspartner auf hohem fachlichem Niveau. Rhetorik, Satzlänge und Flughöhe unterschieden sich. Der gemeinsame rechtliche Kern blieb jedoch erkennbar: Bestand eine Pflicht zur Offenlegung oder Herausgabe? Wem stand ein wirtschaftlicher Vorteil zu? Wo soll der Vermögensschaden liegen?

Ein überzeugendes Plädoyer ist noch kein Beweis

Nach einzelnen Plädoyers kann der Eindruck entstehen, die betreffende Seite habe den Fall für sich entschieden. Beim nächsten Vortrag kann sich dieser Eindruck wieder verschieben.

Genau darin liegt die Grenze öffentlicher Prozessbeobachtung. Ein Plädoyer zeigt, wie eine Partei die Akten ordnet, gewichtet und rechtlich deutet. Ob die genannten Dokumente vollständig wiedergegeben sind, ob ein Zitat im Zusammenhang trägt und ob eine alternative Erklärung mit den übrigen Beweisen vereinbar ist, lässt sich ohne umfassende Aktenkenntnis nicht zuverlässig beurteilen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welches Plädoyer im Gerichtssaal am stärksten wirkte. Entscheidend ist, welche Argumentation dem Abgleich mit den Beweismitteln standhält.

Was macht das Obergericht jetzt?

Nach Abschluss der Parteiverhandlungen zieht sich das Gericht gemäss Art. 348 StPO zur geheimen Urteilsberatung zurück. Die genaue interne Organisation der Beratung ist nicht öffentlich.

Rechtlich lassen sich jedoch die entscheidenden Prüfungsstufen bestimmen:

  1. Das Obergericht klärt den Umfang der Berufung. Es überprüft das erstinstanzliche Urteil grundsätzlich in den angefochtenen Punkten und besitzt dort umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfungsbefugnis.
  2. Es beurteilt die noch entscheidwesentlichen Verfahrensfragen: Prozessvoraussetzungen, Verjährung, Strafantragsfristen, Beweisverwertung und offene Beweisanträge.
  3. Es stellt für jeden massgebenden Vorwurf den Sachverhalt anhand der erhobenen Beweise fest.
  4. Es prüft, ob die erforderlichen Tatsachen ohne unüberwindliche Zweifel bewiesen sind.
  5. Erst danach folgt die rechtliche Einordnung. Das Gericht ist an den angeklagten Sachverhalt, nicht aber an die rechtliche Qualifikation der Staatsanwaltschaft gebunden.
  6. Nur soweit es zu Schuldsprüchen gelangt, folgen Strafzumessung, Einziehung oder Ersatzforderungen, Zivilpunkte sowie Kosten- und Entschädigungsfolgen.

Das Gericht muss nicht jedes Argument aus jedem Plädoyer einzeln beantworten. Es muss aber sämtliche Fragen behandeln, die für den Entscheid wesentlich sind, und seine Begründung so verfassen, dass der Entscheid nachvollzogen und angefochten werden kann.

Der Spruchkörper fällt sein Urteil in allen Punkten mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.

Was geschieht, wenn der Fall noch nicht spruchreif ist?

Stellt die Kammer während der Beratung fest, dass entscheidende Beweise fehlen, erlaubt Art. 349 StPO die Ergänzung des Beweisverfahrens. Die Parteiverhandlungen müssen dafür wieder aufgenommen werden.

Das Bundesgericht hat präzisiert, dass Beweisergänzungen auch im Berufungsverfahren noch während der Urteilsberatung möglich sind. Die Parteien müssen anschliessend Gelegenheit erhalten, sich zu den ergänzten Beweisen zu äussern. Das Obergericht kann deshalb nicht allein aus zeitlichen Gründen auf eine Beweiserhebung verzichten, die es für den Entscheid als notwendig erachtet.

Das erklärt die Zurückhaltung des Vorsitzenden: Der Abschluss der Parteiverhandlungen bedeutet noch nicht zwingend, dass bereits ein Urteil gefällt werden kann.

Die menschliche Seite der Urteilsberatung

Für das Gericht beginnt eine intensive, aber institutionell normale Arbeitsphase. Für die beschuldigten Personen beginnt eine weitere Wartezeit.

Nach jahrelanger Untersuchung und acht öffentlichen Verhandlungstagen bleibt offen, wann sie erfahren, wie das Obergericht über Schuld, Strafe, Vermögenswerte und Kosten entscheidet. Die Öffentlichkeit sieht keine Fragen, Diskussionen oder Aktenvergleiche mehr. Für die betroffenen Menschen endet die Belastung damit nicht.

Arbeitet das Obergericht mit künstlicher Intelligenz?

Am Ende der Folge fragt Duri, ob das Obergericht bei der Erschliessung der umfangreichen Akten bereits KI einsetzt. Weder Duri noch Gregor verfügen dazu über gesicherte Informationen.

Die Reihe «Causa Vincenz»

Die Reihe begleitet die Causa Vincenz als fortlaufende Analyse von Strafverfahren, Verteidigungsstrategie, Anklageführung, Öffentlichkeit und Urteilsfindung.

Links und Quellen zu dieser Folge

Podcast hören und abonnieren

Die Podcasts «Auf dem Weg als Anwält:in» sind unter duribonin.ch/podcast und auf allen üblichen Podcastplattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach «Duri Bonin» suchen und abonnieren.

Hinweis

Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.

Über Duri Bonin und Gregor Münch

Duri Bonin und Gregor Münch sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.

Mehr erfahren

Kapitel

00:00 Das Schlusswort des Vorsitzenden 00:41 Ruhig, konzentriert und fair 01:46 Kein Termin für die Urteilseröffnung 02:37 Vorfragen und Beweisanträge 03:20 Das Dreiecksmodell der Anklage 04:36 Lorenz Ernis Plädoyer 05:14 Die Verteidigung von Beat Stocker 06:00 Der rechtliche Kern des Falls 06:42 Ohne Aktenkenntnis keine Bewertung 07:57 So berät das Obergericht 09:56 KI in der Strafjustiz? 10:37 Abschied nach acht Verhandlungstagen


Kommentare


Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.

Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

Abonnieren

Follow us