Auf dem Weg als Anwält:in

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Causa Vincenz: Keine Antwort – warum die Staatsanwaltschaft trotzdem fragt

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Gericht ja, Staatsanwaltschaft nein

Am dritten Verhandlungstag im Berufungsverfahren der Causa Vincenz wird Stéphane Barbier-Mueller mit Unterstützung einer Dolmetscherin befragt. Die Fragen des Gerichts beantwortet er. Bei der ersten Ergänzungsfrage der Staatsanwaltschaft zieht er hingegen eine klare Grenze: Fragen der Staatsanwaltschaft werde er nicht beantworten.

Der Vorsitzende will daraufhin wissen, ob weitere Ergänzungsfragen unter diesen Umständen überhaupt noch sinnvoll sind. Staatsanwalt Oliver Labhart besteht trotzdem darauf, seine Frage stellen zu dürfen. Nach der Wahrnehmung von Duri Bonin und Gregor Münch begründet er dies damit, dass er später im Plädoyer auf ein konkretes Aktenstück Bezug nehmen wolle und Barbier-Mueller zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten solle.

Diese kurze Szene bildet den Kern der Folge: Kann eine Frage prozessual wichtig sein, obwohl keine Antwort zu erwarten ist?

Schweigen kann selektiv sein

Nach Art. 113 StPO muss sich eine beschuldigte Person nicht selbst belasten. Sie darf vollständig, zeitweise oder bezogen auf einzelne Fragen schweigen. Sie kann deshalb Fragen des Gerichts beantworten und jene einer Partei unbeantwortet lassen. Eine Begründung schuldet sie dafür nicht.

Warum die Frage trotzdem Bedeutung haben kann

Nach Art. 341 Abs. 2 StPO können die Parteien Ergänzungsfragen durch die Verfahrensleitung stellen lassen oder mit deren Ermächtigung selbst stellen. Diese Regel gilt über Art. 405 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch im Berufungsverfahren.

Eine angekündigte Aussageverweigerung macht daher nicht automatisch jede weitere Frage sinnlos oder unzulässig. Eine konkrete Frage kann sichtbar machen,

  • auf welches Aktenstück sich eine Partei bezieht,
  • welche tatsächliche These sie später vertreten will,
  • zu welchem Punkt die beschuldigte Person Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt,
  • und weshalb der Punkt für das spätere Plädoyer relevant sein soll.

Die unbeantwortete Frage selbst ist aber kein Beweis. Ebenso wenig genügt es, ein neues oder nicht ordentlich eingeführtes Aktenstück lediglich in eine Frage zu verpacken. Das rechtliche Gehör verlangt ein transparentes Verfahren, nicht ein Ritual möglichst vieler unbeantworteter Fragen.

Was die Dolmetscherin verändert

Bei Barbier-Muellers Befragung waren die vorbereiteten Gerichtsfragen der Dolmetscherin offenbar zugänglich. Spontane Ergänzungsfragen konnte sie dagegen naturgemäss nicht ablesen.

Das ist kein ungerechtfertigter Vorteil für das Gericht, sondern Qualitätssicherung. Gerade lange, verschachtelte oder fachsprachliche Fragen lassen sich genauer übertragen, wenn die Dolmetscherin die Fragen mitlesen kann. Entscheidend ist, dass auch spontane Fragen vollständig, neutral und ohne unnötigen Zeitdruck übersetzt werden. Der Leitfaden des Obergerichts Zürich empfiehlt unter anderem eine sorgfältige Vorbereitung sowie kurze und klare Fragen.

Dass eine Person bereits vor Abschluss der Übersetzung reagiert, kann auf ein gewisses Sprachverständnis hinweisen. Es beweist aber noch nicht, dass sie komplexe Vorwürfe unter Druck ebenso präzise auf Deutsch beantworten kann. Art. 68 StPO vermittelt keinen freien Anspruch auf Befragung in der Muttersprache. Entscheidend ist vielmehr, ob die betroffene Person das konkrete Verfahren tatsächlich versteht und sich darin genügend genau ausdrücken kann. Diese Unterscheidung zwischen Verstehen und eigenem Ausdrucksvermögen bestätigt auch das Bundesgericht im Urteil 6B_359/2024 vom 4. Juni 2026.

Die Übersetzungsfrage gehört zur Vorgeschichte

Die Übersetzungsthematik prägte bereits den bisherigen Verfahrensverlauf. Das Obergericht hob die erstinstanzlichen Urteile 2024 auf und wollte die Sache zurückweisen. Das Bundesgericht hob diesen Beschluss 2025 seinerseits auf und verpflichtete das Obergericht, das Berufungsverfahren durchzuführen.

Im Fall des französischsprachigen Beschuldigten kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die übersetzten Anklageentwürfe und die weiteren konkreten Umstände eine wirksame Verteidigung ermöglicht hätten. Der Entscheid ist im Urteil 7B_256/2024 und 7B_347/2024 vom 17. Februar 2025 nachzulesen.

Die aktuelle Befragung zeigt dennoch: Auch wenn eine Übersetzungsfrage rechtlich entschieden ist, bleibt sie im Gerichtssaal praktisch relevant.

In dieser Folge

  • Weshalb Barbier-Mueller neben seiner Verteidigung sitzen wollte
  • Wie eine Befragung mit Dolmetscherin ihren Rhythmus verändert
  • Warum vorbereitete Fragen die Übersetzungsqualität verbessern können
  • Weshalb frühe Antworten nicht automatisch genügende Ausdrucksfähigkeit beweisen
  • Wie eine beschuldigte Person selektiv schweigen kann
  • Warum Staatsanwalt Oliver Labhart seine Ergänzungsfrage trotzdem stellen wollte
  • Welche Funktion eine unbeantwortete Frage für das rechtliche Gehör haben kann

Wie es weitergeht

Nach den Beschuldigtenbefragungen sind für den Nachmittag des 12. August 2026 die Beweisanträge der Parteien angekündigt. Die Staatsanwaltschaft wird am 13. August mit ihrem Plädoyer beginnen – unter dem Vorbehalt, dass die Entscheide über die Beweisanträge den Ablauf nicht verändern.

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Hinweis

Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.

Über Duri Bonin und Gregor Münch

Duri Bonin und Gregor Münch sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.

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Kapitel

00:00 Sitzordnung und Nähe zur Verteidigung 02:13 Unklarheiten im Strafregisterauszug 03:43 Befragung mit Dolmetscherin 05:19 Deutsch verstehen, präzise antworten 06:13 Gericht ja, Staatsanwaltschaft nein 06:49 Warum der Staatsanwalt trotzdem fragt 08:55 Vorbereitete und spontane Fragen 09:45 Beweisanträge und Plädoyers


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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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