Causa Vincenz: Beat Stocker vor Obergericht – die Illusion vom Dialog
17.55 Uhr am Predigerplatz
Zwei Biere, zwei erschöpfte Prozessbeobachter und ein langer Verhandlungstag vor dem Obergericht Zürich: Duri Bonin und Gregor Münch haben die Gerichtsverhandlung verlassen und versuchen einzuordnen, was von der Befragung Beat Stockers bleibt.
Die erste Antwort betrifft ihre eigene Rolle. Bild und Ton sind ausgezeichnet. Die Akten kennen sie dennoch nicht. Sie sehen die Fragen, hören die Antworten und beobachten den Umgang im Gerichtssaal. Ob eine Aussage mit tausenden Seiten Verfahrensakten übereinstimmt, einen Widerspruch auflöst oder einen neuen eröffnet, können sie aus dieser Position nicht abschliessend beurteilen.
Wie viel Kontrolle ermöglicht eine öffentliche Gerichtsverhandlung, wenn das Berufungsverfahren auf einem bereits erhobenen Akten- und Beweisbestand aufbaut? Und was lässt sich aus dem Auftreten einer beschuldigten Person ableiten – ohne es mit der gerichtlichen Beweiswürdigung zu verwechseln?
Die Befragung von Beat Stocker
Am Nachmittag des zweiten Verhandlungstags wird Beat Stocker ausführlich befragt. Nach der Wahrnehmung von Duri und Gregor antwortet er konzentriert, ruhig und mit genauer Kenntnis seiner früheren Aussagen. Er verweist auf Einvernahmen aus der Untersuchungshaft, die doch sehr lange zurückliegen.
Bei der Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen spricht Stocker über seinen beruflichen Weg und bedankt sich bei seiner Frau. Danach richtet sich die Aufmerksamkeit wieder auf die Sache: frühere Aussagen, einzelne Geschäftskomplexe und die Sicht, die Stocker dem Gericht vermitteln will.
Die Folge beurteilt nicht, ob seine Antworten zutreffen oder beweisrechtlich überzeugen. Sie untersucht, was sein Aussageverhalten für die Prozessbeobachter sichtbar macht.
Darum geht es in dieser Folge
- Weshalb Gerichtsberichterstattung ohne Aktenkenntnis klare Erkenntnisgrenzen besitzt
- Warum Duri Bonin und Gregor Münch die Befragung vor Obergericht als wesentlich vertiefter wahrnehmen als jene vor erster Instanz
- Wie der Vorsitzende Aktenbezüge für das Publikum einordnet
- Weshalb die persönliche Befragung auch in einem dokumentenreichen Wirtschaftsstrafverfahren Bedeutung hat
- Wie genau Beat Stocker frühere Einvernahmen und bereits vertretene Standpunkte präsent hat
- Warum wiederholte Aussagen eine über Jahre gewachsene «Aussagebiografie» entstehen lassen
- Weshalb Erklären in einem Strafverfahren nicht dasselbe ist wie ein Dialog unter gleichgestellten Gesprächspartnern
- Was sich an der Rolle der Staatsanwaltschaft zwischen Untersuchung und gerichtlichem Verfahren verändert
- Warum eine beschuldigte Person auch einzelne Antworten verweigern darf
- Welche strategischen Fragen entstehen, wenn punktuelles Schweigen auf eine längere Phase ausführlicher Antworten folgt
- Weshalb ein ruhiger und konzentrierter Auftritt noch nichts über die inhaltliche Richtigkeit einer Aussage beweist
- Wann die Parteien vor Abschluss des Beweisverfahrens nochmals Beweisanträge stellen können
Öffentlichkeit ohne vollständige Aktenkenntnis
Das Vorverfahren ist nicht publikumsöffentlich. Die mündliche Berufungsverhandlung ist dagegen grundsätzlich öffentlich. Diese Öffentlichkeit ermöglicht Einblick und Kontrolle, macht die anwesenden Personen aber nicht automatisch zu Aktenkennern.
Ein Berufungsverfahren verlangt keine vollständige Wiederholung sämtlicher Beweise. Es beruht grundsätzlich auf den im Vorverfahren und vor erster Instanz erhobenen Beweisen. Für das Publikum entsteht daraus eine Schwierigkeit: Eine Frage kann auf einem Dokument, einer früheren Aussage oder einem komplexen Beweiszusammenhang beruhen, der im Saal nur ausschnittweise sichtbar wird. Duri und Gregor heben deshalb positiv hervor, dass der Vorsitzende Christian Prinz einzelne Aktenbezüge erklärt und damit nachvollziehbar macht, worauf eine Frage zielt.
Nach ihrer Erinnerung war die Befragung vor dem Bezirksgericht im Volkshaus kürzer und weniger vertieft. Das ist ihre persönliche Wahrnehmung nach mehreren Jahren – keine abschliessende Bewertung der beiden Instanzen.
Die Aussagebiografie kennen
Wer über Jahre hinweg mehrfach aussagt, beginnt bei einer neuen Befragung nicht bei null. Frühere Antworten bleiben protokolliert. Neue Aussagen können erklären und präzisieren, werden aber auch mit früheren Einvernahmen, Urkunden und Aussagen anderer Personen verglichen.
Eine Abweichung beweist für sich allein keine Unwahrheit. Erinnerungen verändern sich, Fragen werden unterschiedlich gestellt und dieselbe Situation kann aus verschiedenen Perspektiven beschrieben werden. Für die Verteidigung ist dennoch entscheidend, die bisherige Aussagebiografie zu kennen:
- Was wurde wann und in welcher Verfahrensrolle gesagt?
- Welche Dokumente wurden damals vorgehalten?
- Wo wurde eine Frage nicht verstanden oder nur unvollständig beantwortet?
- Welche späteren Erkenntnisse erklären eine Abweichung?
- Wo besteht eine echte Erinnerungslücke?
Bei Beat Stocker fällt Duri besonders auf, wie präsent ihm frühere Einvernahmen und damals vertretene Positionen erscheinen. Ob diese Konstanz auch inhaltlich trägt, kann nur anhand der Akten beurteilt werden.
Warum ein Strafverfahren kein Dialog ist
Beat Stocker bezeichnet frühere Einvernahmen nach der Wahrnehmung von Duri und Gregor wiederholt als «Diskussion». Darin verdichtet sich die zentrale Erkenntnis der Folge.
Eine Einvernahme besitzt zwar die äussere Form eines Gesprächs. Die Rollen sind jedoch nicht gleich verteilt. Die Strafbehörde bestimmt Gegenstand, Ablauf und Nachfragen, konfrontiert mit Akten und protokolliert die Antworten als mögliche Beweismittel. Die beschuldigte Person erklärt ihre Sicht nicht in einem neutralen Austausch, sondern innerhalb eines staatlich geführten Verfahrens.
Aussagen können einen Verdacht erhärten, entkräften oder zu neuen Ermittlungsansätzen führen. Wer spricht, liefert deshalb nicht nur eine Erklärung. Die Person schafft überprüfbares Material, das mit den übrigen Beweisen abgeglichen und gegen ihre Darstellung verwendet werden kann.
Wenn auf Antworten ein «Kein Kommentar» folgt
Beat Stocker beantwortet zunächst auch Fragen der Privatklägerschaft. Bei einzelnen Nachfragen verweigert er danach eine Antwort. Rechtlich ist die Ausgangslage klar: Eine beschuldigte Person darf nach Art. 113 Abs. 1 StPO ganz oder teilweise schweigen. Sie muss sich nicht ein für alle Mal zwischen vollständiger Aussage und vollständigem Schweigen entscheiden. Auch einzelne Fragen dürfen unbeantwortet bleiben. Aus der blossen Aussageverweigerung darf kein Schuldindiz abgeleitet werden.
Die strategische Frage ist davon zu unterscheiden. Duri hält eine vorgängig festgelegte Linie – beispielsweise Fragen des Gerichts zu beantworten, gegenüber einer anderen Partei aber zu schweigen – für besser erklärbar als einen unerwarteten Wechsel innerhalb desselben Fragenkomplexes. Ohne Aktenkenntnis lässt sich jedoch nicht beurteilen, weshalb Stocker einzelne Antworten verweigerte und welche Bedeutung dies für die Beweiswürdigung besitzt.
Das Schweigerecht bleibt auch dann bestehen, wenn zuvor ausführlich ausgesagt wurde. Bereits gegebene Antworten verschwinden dadurch allerdings nicht.
Ruhiges Auftreten ist kein Wahrheitsbeweis
Duri und Gregor erleben Beat Stocker als ruhig, fokussiert und in seinen Antworten präsent. Sie sagen zugleich ausdrücklich, was sie nicht beurteilen können: ob die Antworten mit den Akten übereinstimmen, Widersprüche auflösen oder neue Angriffsflächen schaffen.
Auftreten, Stimme und sprachliche Sicherheit können einen persönlichen Eindruck prägen. Sie ersetzen keine Beweiswürdigung. Gerade bei einer intellektuell starken und verfahrenserfahrenen Person muss das Gericht zwischen der Wirkung einer Antwort und ihrem sachlichen Gehalt unterscheiden.
Für Beat Stocker und alle weiteren Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das erstinstanzliche Urteil ist angefochten und nicht rechtskräftig.
Praxis: Vorbereitung auf eine erneute gerichtliche Befragung
Die Aussagebiografie kartieren: Frühere Einvernahmen nach Datum, Thema, Vorhalt und Antwort erschliessen.
Die Aussageentscheidung vorab klären: Nicht nur «reden oder schweigen», sondern auch gegenüber welchen Verfahrensbeteiligten und bei welchen Themen geantwortet werden soll.
Eigenes Wissen von Schlussfolgerungen trennen: Nur schildern, was selbst wahrgenommen, erinnert oder getan wurde. Nicht über Motive und Wissen anderer Personen spekulieren.
Prämissen in Fragen erkennen: Eine Frage muss nicht innerhalb der angebotenen Alternative beantwortet werden, wenn diese den Sachverhalt verkürzt oder eine ungeklärte Annahme enthält.
Keine Antworten auswendig lernen: Vorbereitung schafft Orientierung. Ein sprachliches Drehbuch kann zusätzlichen Druck erzeugen, sobald eine Frage anders gestellt wird.
Das Schweigerecht praktisch vorbereiten: Wer eine Frage nicht beantworten will, sollte wissen, wie dies klar, ruhig und ohne improvisierte Rechtfertigung kommuniziert wird.
Die Reihe «Causa Vincenz»
- Causa Vincenz: So läuft das Berufungsverfahren – Ablauf, Prüfungsumfang und Bedeutung der zweiten Instanz
- Causa Vincenz: Fast neun Jahre bis zur Berufung – die Timeline – die Prozessgeschichte vom Beginn der Untersuchung bis zum Obergericht
- Causa Vincenz/Inside Paradeplatz: Stocker erzwingt Ermittlungen wegen Rechtsverzögerung – Beat Stockers Rolle in einem rechtlich verbundenen Nebenverfahren
Die Reihe fragt, wie ein aussergewöhnlich umfangreiches Strafverfahren tatsächlich funktioniert – in den Akten, im Gerichtssaal und für die betroffenen Menschen.
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Hinweis
Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
Über Duri Bonin und Gregor Münch
Duri Bonin und Gregor Münch sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.
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- Strafverteidigung und Kontakt
- Bücher zur Strafverteidigung, Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung
- Alle Folgen von «Auf dem Weg als Anwält:in»
Kapitel
00:00 Feierabend am Predigerplatz 00:34 Berichten ohne Aktenkenntnis 01:39 Wie gründlich das Gericht fragt 03:18 Beat Stocker vor Obergericht 04:09 Ein Dank an seine Frau 05:11 Frühere Aussagen präsent 06:57 Ein Strafverfahren ist kein Dialog 07:46 Fragen der Privatklägerschaft 08:30 Punktuelles Schweigen 09:51 Beweisanträge und Ausblick
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