Auf dem Weg als Anwält:in

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Causa Vincenz: Fast neun Jahre bis zur Berufung – die Timeline

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Wie wurde aus einer Strafanzeige im Dezember 2017 ein Verfahren, das im Juli 2026 immer noch vor der Berufungsverhandlung steht? Die Causa Vincenz ist längst mehr als ein Wirtschaftsstrafverfahren. Sie ist ein prozessuales Gelände: Strafanzeige, Untersuchungseröffnung, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Übersetzungsfragen, Anklage, erstinstanzliches Urteil, Rückweisung, Bundesgericht, erneute Berufungsvorladung.

Duri Bonin und Gregor Münch machen in dieser Folge eine Timeline. Nach dem Überblick über das erstinstanzliche Urteil geht es nun um die Prozessgeschichte: Was ist wann passiert? Warum ging am Anfang vieles sehr schnell? Wo wurde das Verfahren langsamer? Welche Rolle spielten Übersetzungsfragen, Beschwerden, das Obergericht Zürich und das Bundesgericht? Und weshalb ist ein solches Hin und Her nicht einfach ein Versagen des Rechtsstaats, sondern auch Ausdruck davon, dass im Strafverfahren um Recht gerungen wird?

Darum geht es in dieser Folge

  • Warum Duri Bonin und Gregor Münch vor der Berufungsverhandlung eine Timeline der Causa Vincenz erstellen
  • Wie Medienberichte und interne Abklärungen dem Strafverfahren vorausgingen
  • Weshalb die Strafanzeige Ende 2017 rasch zur Untersuchungseröffnung führte
  • Welche Rolle Aduno/Viseca, FINMA-Unterlagen und der Deloitte-Bericht in der frühen Phase spielten
  • Warum das Verfahren im Februar 2018 mit Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft in die offene Phase trat
  • Was Ersatzmassnahmen, Kontaktverbote und Überwachungsmassnahmen für die Beschuldigten bedeuteten
  • Weshalb Übersetzungsfragen das Verfahren später stark prägten
  • Wie Schluss-Einvernahmen, Anklageentwurf und Anklageerhebung im Jahr 2020 einzuordnen sind
  • Was der Übergang vom Vorverfahren ins Hauptverfahren beim Bezirksgericht Zürich bedeutet
  • Warum 99 verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse die Dimension des Verfahrens zeigen
  • Wie die erstinstanzliche Hauptverhandlung im Januar und Februar 2022 ablief
  • Weshalb das Urteil vom 11. April 2022 und die schriftliche Urteilsbegründung im Januar 2023 prozessual wichtig sind
  • Warum die Anwaltschaft nach langer Urteilsbegründung innert kurzer Frist Berufung erklären musste
  • Was die Rückweisung durch das Obergericht Zürich im Januar 2024 ausgelöst hat
  • Wie das Bundesgericht im Februar 2025 den Weg zurück zur Berufungsverhandlung öffnete
  • Warumm die Prozessgeschichte der Causa Vincenz nicht nur Verzögerung, sondern auch rechtsstaatliche Reibung zeigt

Warum diese Timeline nötig ist

Vor der Berufungsverhandlung wird die Causa Vincenz wieder intensiv öffentlich besprochen. Duri und Gregor gehen Schritt für Schritt durch die Prozessgeschichte. Nicht, um alles abschliessend zu bewerten, sondern um das Verfahren überhaupt wieder lesbar zu machen. Gerade in einem grossen Wirtschaftsstrafverfahren droht man schnell den Überblick zu verlieren. Namen, Firmen, Nebenverfahren, Beschwerden, Rückweisungen, Übersetzungen, Urteilsbegründungen und Termine überlagern sich. Eine Timeline hilft, die entscheidenden Linien zu sehen: Wann begann die Strafuntersuchung? Wann wurde angeklagt? Wann wurde verhandelt? Warum kam es zur Rückweisung? Und weshalb steht die Berufungsverhandlung erst jetzt wieder an?

Der schnelle Start

Die frühe Phase des Verfahrens ist auffällig schnell. Ende Dezember 2017 wird Strafanzeige erstattet; zwei Tage später wird die Strafuntersuchung eröffnet. Kurz darauf sucht die Staatsanwaltschaft Informationen bei der FINMA, später wird die Untersuchung auf weitere Themen und Personen ausgeweitet. Im Februar 2018 wechselt das Verfahren aus der verdeckten in die offene Phase: Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Untersuchungshaft. Duri und Gregor halten fest, dass die Strafanzeige offenbar «Fleisch am Knochen» gehabt haben muss, wenn die Strafverfolgungsbehörden so rasch handelten. Aus Sicht der Beteiligten ist das ein massiver Einschnitt: Das Verfahren wird plötzlich sichtbar, körperlich, existenziell.

Untersuchungshaft, Ersatzmassnahmen und wachsende Verfahrensteile

Nach der Untersuchungshaft folgen Haftentlassung und Ersatzmassnahmen: Kontaktverbote, Sperren, Auflagen. Gleichzeitig wächst das Verfahren weiter. Weitere Transaktionen, weitere beschuldigte Personen, weitere Abklärungen. Das ist typisch für grosse Wirtschaftsstrafverfahren: Ein Anfangsverdacht zieht neue Fragen nach sich, Akten werden beigezogen, Verfahrensstränge verzweigen sich. Duri und Gregor erwähnen auch technische Überwachungsmassnahmen und den Seitenflügel rund um Lukas Hässig. Diese Punkte werden in der Folge nicht vollständig ausgeleuchtet, zeigen aber, dass die Causa Vincenz nicht nur aus dem Hauptverfahren gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker besteht. Es gibt Nebenlinien, parallele Verfahren und offene Fragen zur Ermittlungsbasis.

Übersetzung, Anklage und Papierberge

Ein zentrales Thema der Prozessgeschichte sind Übersetzungsfragen. Ein Beschuldigter verlangt, dass Verfahrensakten in seine Muttersprache Französisch übersetzt werden, insbesondere Einvernahmeprotokolle, Strafanzeige sowie Entscheide und Anträge des Zwangsmassnahmengerichts. Später stellt sich die Frage erneut im Zusammenhang mit der Anklageschrift. Solche Fragen wirken von aussen formal. In einem Strafverfahren sind sie es nicht. Wer angeklagt wird, muss verstehen können, worum es geht. Zugleich stellt sich praktisch die Frage, wie weit die Übersetzungspflicht geht, wenn Verteidigung, Schlusseinvernahme und Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bereits mit Übersetzung oder anwaltlicher Vermittlung erfolgt sind. Genau solche Punkte werden später für die Rückweisung bedeutsam. Im Oktober 2020 wird Anklage erhoben. Die Verfahrensleitung geht von der Staatsanwaltschaft auf das Bezirksgericht Zürich über. Duri und Gregor sprechen von kartonweise Akten, die trotz Digitalisierung noch physisch hin und her transportiert wurden. Das ist ein Bild für das Verfahren: digitalisiert, aber keineswegs leicht.

Das erstinstanzliche Verfahren

Vor Bezirksgericht folgen zahlreiche prozessuale Schritte. Gregor erwähnt 99 verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse. Im Januar und Februar 2022 findet die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt; insgesamt dauert sie acht Tage. Am 11. April 2022 wird das Urteil gefällt. Danach folgt die schriftliche Begründung. Rund zehn Monate nach der Urteilseröffnung trifft das begründete Urteil ein. Duri weist auf die Asymmetrie hin: Das Gericht hat lange Zeit für die Urteilsbegründung; die Parteien müssen danach innert kurzer Frist Berufungserklärungen einreichen. Das ist keine Nebensächlichkeit. In einem Verfahren mit enormem Umfang sind Fristen nicht nur Kalenderdaten, sondern Fragen der Waffengleichheit und realistischen Verteidigung.

Rückweisung, Bundesgericht und der nächste Paukenschlag

Für Juli 2024 ist zunächst eine Berufungsverhandlung vorgesehen. Dann kommt der Paukenschlag: Das Obergericht Zürich hebt im Januar 2024 das Urteil des Bezirksgerichts Zürich sowie das Nachtragsurteil auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück. Begründet wird dies mit schwerwiegenden Verfahrensmängeln, insbesondere im Zusammenhang mit Übersetzungsfragen. Die Oberstaatsanwaltschaft erhebt Beschwerde in Strafsachen. Im Februar 2025 hebt das Bundesgericht den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts auf und weist die Sache zur Durchführung der Berufungsverhandlung an das Obergericht Zürich zurück. Damit ist das Verfahren nicht beendet, aber die Richtung wieder verändert. Aus einer geplanten Berufungsverhandlung wird eine Rückweisung; aus der Rückweisung wird durch das Bundesgericht wieder eine Berufungsverhandlung.

Der Blick auf 2026

Im Februar 2026 lädt das Obergericht Zürich zur Berufungsverhandlung vor. Der Start ist auf den 10. August angesetzt. Gleichzeitig steht das Verfahren weiter unter einem Vorbehalt: In einer anderen, bereits besprochenen Frage (#800 Causa Vincenz: Sistierung abgelehnt – Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse) ist noch ein Bundesgerichtsentscheid offen. Auch das zeigt die besondere Lage der Causa Vincenz: Die Berufungsverhandlung kommt näher, aber gewisse prozessuale Fragen hängen weiterhin über dem Verfahren. Duri und Gregor rasen in dieser Folge bewusst durch die Prozessgeschichte. Gerade darin wird der Umfang sichtbar. Was in der öffentlichen Diskussion oft als eine einzige «Causa» erscheint, ist in Wirklichkeit ein Geflecht aus Verfahrensschritten, Beschwerden, Instanzen, Nebenverfahren und prozessualen Richtungswechseln.

Kampf ums Recht

Am Schluss ist Duri wichtig, einen Punkt zu setzen: Diese Reibung ist nicht einfach Rechtsstaatsversagen. Wenn verschiedene Kammern, Gerichte und Instanzen unterschiedlich auf Verfahrensfragen blicken, ist das nicht per se verdächtig. Verdächtig wäre eher, wenn alle immer gleicher Meinung wären und kein Streit mehr sichtbar würde. Strafverfahren sind nicht nur Verwaltung von Verdacht. Sie sind auch Kampf um Verfahrensrechte, Zuständigkeiten, Übersetzungen, Anklagegrenzen, Beschleunigung, Akteneinsicht und faire Verteidigung. Gerade in einem Verfahren dieser Grösse zeigt sich, wie anspruchsvoll Rechtsstaat praktisch ist. Er besteht nicht darin, dass alles stromlinienförmig läuft. Er besteht darin, dass entschieden, bestritten, überprüft und korrigiert werden kann.

Rechtliche Einordnung

Diese Folge ist stark prozessual. Einige Begriffe sind deshalb für das Verständnis zentral. Die Strafanzeige setzt ein Verfahren nicht automatisch in allen Details fest, kann aber den Ausgangspunkt für die Eröffnung einer Strafuntersuchung bilden. Mit der Untersuchungseröffnung übernimmt die Staatsanwaltschaft die Verfahrensführung im Vorverfahren. Die Anklage überführt den Fall in das gerichtliche Hauptverfahren. Mit ihr wird der Prozessgegenstand abgesteckt: Welche Tat, welche Personen, welcher Sachverhalt und welche rechtliche Würdigung stehen vor Gericht? Die Berufung bringt ein erstinstanzliches Urteil vor die zweite Instanz. In der Causa Vincenz geht es um die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich. Eine Rückweisung bedeutet, dass eine höhere Instanz eine Sache an eine Vorinstanz oder Behörde zurückgibt, damit dort neu oder ergänzend vorgegangen wird. Gerade in grossen Verfahren kann eine Rückweisung erhebliche zeitliche und strategische Folgen haben. Das Beschleunigungsgebot verlangt, dass Strafverfahren ohne unbegründete Verzögerung geführt werden. Gleichzeitig darf Beschleunigung nicht auf Kosten wirksamer Verteidigungsrechte gehen. Die Folge zeigt, wie eng Verfahrensökonomie, Fristen, Rechtsmittel und faire Verteidigung miteinander verbunden sind.

Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:23 Timeline zur Causa Vincenz 00:38 Prozessgeschichte und Seitenflügel Lukas Hässig 01:48 Strafanzeige und Untersuchungseröffnung 02:30 FINMA, Deloitte-Bericht und Investnet 03:17 Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft 04:07 Haftentlassung, Ersatzmassnahmen und Überwachung 04:40 Übersetzungsantrag und Beschwerden 05:32 Schlusseinvernahmen und Anklageentwurf 05:43 Anklageerhebung Oktober 2020 06:13 Hauptverfahren am Bezirksgericht Zürich 06:33 Papierakten und Anklagekomplexe 07:09 Übersetzungsantrag zur Anklageschrift 08:55 99 verfahrensleitende Verfügungen 09:10 Hauptverhandlung Bezirksgericht Zürich 09:31 Urteil vom 11. April 2022 09:52 Urteilsdispositiv und Vorbefassung 10:13 Schriftliches Urteil Januar 2023 10:49 Ein Jahr Begründung, 20 Tage Berufungserklärung 11:34 Berufung und Gerichtsbesetzung 11:46 Erster Termin für die Berufungsverhandlung 2024 12:38 Rückweisung durch das Obergericht Zürich 13:21 Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft 13:57 Bundesgericht hebt Rückweisung auf 14:34 Neue Vorladung zur Berufungsverhandlung 14:48 Offene Fragen vor Bundesgericht 15:04 Umfang und Management des Verfahrens 15:42 Schneller Start, massive Entschleunigung 16:11 Rechtsstaat, Beschwerdewege und Kampf ums Recht 17:22 Schluss

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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.


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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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