Auf dem Weg als Anwält:in

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#802 Causa Vincenz: Urteil des Bezirksgerichts Zürich - die 1’198 Seiten des erstinstanzlichen Urteils im Überblick

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1’198 Seiten Urteil sind keine Lektüre für zwischendurch. Sie sind ein juristisches Hochgebirge. Wer die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz verstehen will, muss zuerst wissen, wie dieses Hochgebirge aussieht: Wer ist beteiligt? Was verlangte die Staatsanwaltschaft? Was beantragten die Verteidigungen? Wie ist das Urteil aufgebaut? Und was steht im Dispositiv?

Duri Bonin und Gregor Münch machen in dieser Folge genau das: Sie schlagen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 auf – ergänzt durch das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 – und verschaffen sich einen ersten Überblick. Nicht als endgültige Analyse der Vorwürfe, sondern als Orientierung vor der Berufungsverhandlung: Aufbau, Anträge, Verfahrensbeteiligte, Strafzumessung, Kosten, Entschädigungen und Fragen, die später vertieft werden müssen.

Darum geht es in dieser Folge

  • Warum die Causa Vincenz vor der Berufungsverhandlung wieder stark öffentlich besprochen wird
  • Weshalb Duri Bonin und Gregor Münch zuerst das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich anschauen
  • Was ein Urteil mit 1’198 Seiten für Verteidigung, Gericht und Öffentlichkeit bedeutet
  • Wie viele Beschuldigte, Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte im Urteil erscheinen
  • Welche Anträge die Staatsanwaltschaft stellte
  • Warum ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft für Klientinnen und Klienten psychologisch enorm wichtig ist
  • Weshalb das Gericht an Strafanträge nicht gebunden ist
  • Was die Verteidigungen beantragten
  • Warum eine «angemessene Entschädigung» manchmal klüger sein kann als eine offengelegte Honorarnote
  • Wie eine symbolische Entschädigung von 1 Franken wirken kann
  • Warum ein Inhaltsverzeichnis bei einem solchen Urteil mehr ist als Komfort
  • Wie sich Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung, Strafzumessung, Einziehungen und Kosten im Urteil verteilen
  • Was ein 20-seitiges Urteilsdispositiv mit 65 Ziffern zeigt
  • Warum Kosten- und Entschädigungsfolgen im Strafverfahren keine Nebensache sind
  • Weshalb Anwaltskosten, Stundenansätze und Entschädigungspraxis rechtsstaatlich heikel werden können

Warum zuerst der Überblick zählt

Die Causa Vincenz wird seit Jahren medial begleitet. Vor der Berufungsverhandlung erscheinen wieder Zusammenfassungen, Einordnungen und Neuigkeiten. Duri und Gregor wählen einen anderen Zugang: zuerst das Urteil selber. Nicht die Schlagzeile, nicht die Empörung, nicht die Abkürzung – sondern die Struktur des Entscheids. Das ist juristisch unspektakulär und gerade deshalb wichtig. Was ist das für ein Entscheid? Wer hat mitgewirkt? Wer war beteiligt? Welche Anträge wurden gestellt? Wie ist das Urteil gegliedert? Wo beginnt die Beweiswürdigung? Wo die rechtliche Würdigung? Was steht im Dispositiv?

Ein Urteil wie ein Buch

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich umfasst 1’198 Seiten. Schon die Verfahrensanlage zeigt die Dimension: mehrere Beschuldigte, zahlreiche Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte. Über mehrere Seiten wird festgehalten, wer an den neun Verhandlungstagen anwesend war. Duri und Gregor bleiben zunächst bei diesen scheinbar formalen Punkten. Denn sie erzählen etwas über die Grösse des Verfahrens. Ein Strafurteil dieser Art ist nicht bloss ein Entscheid über Schuld und Strafe. Es ist auch ein Dokument über Verfahrensführung, Beteiligtenrechte, Anträge, Zivilforderungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Kosten und Entschädigungen. Wer nur auf die Strafhöhe schaut, versteht zu wenig.

Anträge, Erwartungen und Klientenrealität

Die Staatsanwaltschaft beantragte für Pierin Vincenz und Beat Stocker je sechs Jahre Freiheitsstrafe. Für weitere Beschuldigte wurden deutlich tiefere Sanktionen beantragt. Duri und Gregor sprechen darüber, was solche Anträge für die anwaltliche Beratung bedeuten. Für Juristinnen und Juristen ist klar: Ein Antrag ist kein Urteil. Für eine beschuldigte Person ist die erste Frage aber oft viel unmittelbarer: Muss ich ins Gefängnis? Diese Differenz ist zentral. Die Staatsanwaltschaft setzt mit ihrem Strafantrag einen Anker. Das Gericht entscheidet selbständig, aber der Antrag prägt Wahrnehmung, Erwartung und Angst. Gerade bei nicht vorbestraften Personen muss Verteidigung nicht nur rechtlich erklären, sondern auch psychologisch stabilisieren: Panik verhindert kein schlechtes Ergebnis, sie erschwert nur die Vorbereitung.

Verteidigungsanträge und die Frage der Entschädigung

Die Verteidigungen von Pierin Vincenz und Beat Stocker beantragten Freisprüche und eine angemessene Entschädigung. Beat Stocker verlangte zusätzlich eine symbolische Entschädigung von 1 Franken für wirtschaftliche Einbussen. Duri und Gregor lesen diese Anträge nicht eindimensional. Eine symbolische Entschädigung kann verschieden wirken: pragmatisch, zurückhaltend, strategisch, vielleicht auch missverständlich. Besonders interessant ist die Frage, weshalb eine Verteidigung nicht einfach eine detaillierte Honorarnote offenlegt. Duri erklärt den praktischen Punkt: Eine Honorarnote kann Informationen preisgeben, die man nicht offenlegen will. Gleichzeitig ist der Aufwand, wirtschaftliche Einbussen im Detail zu belegen, oft unverhältnismässig. Das Strafverfahren ist ohnehin belastend genug. Nicht jede Entschädigungsfrage lässt sich sauber in Belege und Excel-Tabellen pressen.

Das Inhaltsverzeichnis als Landkarte

Auf Seite 37 beginnt das Inhaltsverzeichnis. Acht Seiten lang. Für Duri ist das kein Luxus, sondern ein Dienst an den Lesenden. Gerade bei einem Urteil dieser Dimension braucht es eine Landkarte. Der Aufbau ist eindrücklich: Verfahren, Anklage, Formelles, Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Strafvollzug, Widerruf, Zivilbegehren, Beschlagnahmungen und Einziehungen, Kosten und Entschädigungsfolgen. Das eigentliche Prunkstück ist die Beweiswürdigung: rund 525 Seiten. Die rechtliche Würdigung umfasst rund 200 Seiten, die Strafzumessung rund 70 Seiten, Beschlagnahmungen und Einziehungen ebenfalls rund 70 Seiten. Diese Zahlen zeigen, wo die Arbeit des Gerichts lag und wo die Berufungsverhandlung später ansetzen könnte.

Das Dispositiv: Dort wird es konkret

Am Ende springen Duri und Gregor zum Urteilsdispositiv. Es umfasst rund 20 Seiten und 65 Dispositiv-Ziffern. Dort wird sichtbar, was das Urteil konkret anordnet: Schuldsprüche, Freisprüche, Einstellungen, Strafen, Kosten, Entschädigungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen. Pierin Vincenz und Beat Stocker wurden erstinstanzlich teilweise schuldig und teilweise frei gesprochen. Bei Pierin Vincenz fällt Duri die Strafhöhe von dreieinviertel Jahren Freiheitsstrafe auf – gerade weil sie knapp über der Grenze liegt, bis zu der ein teilbedingter Vollzug noch möglich ist. Bei Beat Stocker steht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren im Dispositiv. Duri und Gregor halten fest: Diese Punkte verdienen später eine genauere inhaltliche Analyse.

Kosten, Entschädigungen und Anwaltsarbeit

Besonders lebhaft wird die Diskussion bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Urteil enthält hohe Gebühren und Auslagen: Gerichtsgebühr, Untersuchungsgebühr, Barauslagen, Entschädigungsverfahren. Die Kosten werden nach Obsiegen und Unterliegen verteilt; gleichzeitig erhalten Pierin Vincenz und Beat Stocker reduzierte Entschädigungen für ihre Verteidigung. Das führt zur naheliegenden Laienfrage: Warum erhält jemand eine Entschädigung für Anwaltskosten, obwohl er teilweise schuldig gesprochen wurde? Die Antwort liegt im Teilfreispruch. Wer teilweise freigesprochen wird oder in bestimmten Punkten obsiegt, kann Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung haben. Genau dort zeigt sich, dass Strafverfahren nicht binär funktionieren. Schuld und Freispruch können im selben Urteil nebeneinanderstehen und die Kostenfolgen müssen diese Differenz abbilden.

Stundenansätze und rechtsstaatliche Kostenrealität

Duri und Gregor sprechen ausführlich über Stundenansätze. Das Gericht rechnete mit einem Ansatz von 350 Franken. Gregor kritisiert die Tendenz, anwaltliche Entschädigungen in anderen Verfahren auf amtliche Ansätze zu kürzen. Für ihn ist das nicht nur eine Tariffrage, sondern eine rechtsstaatliche Frage: Wer vom Staat verfolgt wird und sich privat verteidigt, bleibt trotz Freispruch oder Teilerfolg oft auf erheblichen Kosten sitzen. Das berührt die Waffengleichheit. Strafverfolgungsbehörden können mit erheblichem Aufwand ermitteln, entsiegeln, auswerten, beiziehen und administrieren. Auf der anderen Seite wird Verteidigungsaufwand im Nachhinein oft als zu hoch, zu wenig komplex oder zu wenig entschädigungsfähig qualifiziert.

Der nächste Schritt: Zeitachse und Inhalt

Diese Folge bleibt bewusst ein Überblick. Duri und Gregor gehen noch nicht in die einzelnen Vorwürfe hinein. Dafür ist das Urteil zu umfangreich und die Berufung zu bedeutsam. Aber am Ende steht der nächste Arbeitsauftrag: Zuerst soll der Zeitablauf genauer angeschaut werden. Wann begann die Strafuntersuchung? Was passierte wann? Warum liegt zwischen erstinstanzlichem Urteil und Berufungsverhandlung so viel Zeit? Genau damit wird diese Episode zur Vorbereitung auf die kommenden Folgen zur Causa Vincenz. Wer die Berufungsverhandlung verstehen will, braucht nicht nur Meinungen. Er braucht Struktur, Zeitachse und ein Verständnis dafür, wie ein solches Strafurteil überhaupt gebaut ist.

Rechtliche Einordnung

Diese Folge ist keine Kommentierung des gesamten Urteils, aber einige Begriffe sind zentral. Das Urteilsdispositiv ist der Teil des Urteils, in dem das Gericht verbindlich anordnet, was gilt: Schuldspruch, Freispruch, Einstellung, Strafe, Kosten, Entschädigung, Einziehung oder weitere Folgen. Die Erwägungen begründen; das Dispositiv entscheidet. Ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft ist für das Gericht nicht verbindlich. Er ist aber praktisch und psychologisch bedeutsam, weil er für beschuldigte Personen oft den ersten konkreten Strafhorizont setzt. Bei Teilfreisprüchen können Kosten- und Entschädigungsfolgen besonders komplex werden. Eine Person kann in bestimmten Punkten verurteilt und in anderen freigesprochen werden. Die Kostenverlegung und Entschädigung müssen diese gemischte Prozesslage abbilden. Beschlagnahmung, Einziehung und Ersatzforderung sind keine Nebenthemen. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren können sie für Beschuldigte, Drittpersonen und Gesellschaften erhebliche praktische Bedeutung haben. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen zeigen, dass Strafverfahren auch nach dem Entscheid über Schuld und Strafe weiterwirken. Wer sich gegen staatliche Vorwürfe verteidigt, trägt häufig ein erhebliches finanzielles Risiko – selbst dann, wenn die Verteidigung teilweise erfolgreich ist.

Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:50 Warum jetzt wieder über die Causa Vincenz gesprochen wird 01:00 Blick auf das Urteil des Bezirksgerichts Zürich 01:23 Mitwirkung und Gerichtsschreiberin 02:18 1’198 Seiten Urteil und viele Beteiligte 03:45 Anträge der Staatsanwaltschaft 04:52 Was Strafanträge für Klienten bedeuten 06:23 Anträge der Privatklägerinnen 07:06 Anträge der Verteidigungen 08:04 Angemessene Entschädigung und Honorarnoten 09:07 Symbolische Entschädigung von 1 Franken 11:51 Inhaltsverzeichnis und Aufbau des Urteils 12:36 Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung und Strafzumessung 13:47 Blick ins Dispositiv 14:45 Strafen gegen Vincenz und Stocker 16:31 Kosten des Verfahrens 17:39 Kostenverlegung und reduzierte Entschädigungen 18:21 Entschädigung trotz Schuldspruch? 19:01 Stundenansätze und Kürzungen 21:02 Vertragsfreiheit und amtlicher Ansatz 22:33 Aufwände der Verteidigung 23:59 Überblick, Vorbereitung und nächste Schritte 25:02 Der Zeitablauf als nächstes Thema 25:28 Schluss

Links zu diesem Podcast:

Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich, Strafurteile, Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die Vorbereitung einer Berufungsverhandlung. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über den Ausgang der Berufung und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.


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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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