Auf dem Weg als Anwält:in

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#219 We agree that we disagree (Art. 84- 88 StPO)

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Das Thema scheint harmlos: Die Eröffnung und Zustellung von Entscheiden (Art. 84 ff. StPO). Aber bereits im Abs. 4 des Art. 84 StPO macht sich bei Duri Bonin und Gregor Münch erster Ärger breit, welcher in einen kleinen Rundumschlag mündet. Bei der Zustellfiktion (auf gut Deutsch: bei den heimlichen Verurteilungen) ist dann das Unverständnis noch grösser: Wieso genau ist es in der Schweiz einfacher, jemanden mittels Strafbefehl zu verurteilen, als jemandem einen Zahlungsbefehl zuzustellen? Und widerspricht ein solches nicht sogar dem Sinn und Zweck eines Strafverfahrens?

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Kommentare

by JEB on
Geschätzte Kollegen, besten Dank für die stets informative und spannende Materie. Gerne teile ich in dieser Sache die neulich gemachten Erfahrungen am Obergericht des Kantons Zug, wonach die Parteien 3 bis 4 Wochen vor Ausfertigung des Urteils über die zeitnahe Eröffnung des Entscheids postalisch ins Bild gesetzt werden. Dies ermöglicht uns, einige Zeitfenster für die allfällig zu redigierende Beschwerde ans Bundesgericht freizuhalten. Gleichwohl bleibt genügend Zeit, sich mit der Klientschaft in Verbindung zu setzen. Es ist zu begrüssen, wenn sich weitere Gerichte dieser Praxis des Obergerichts Zug anzuschliessen mögen. Beste Grüsse J. Brochon

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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