Auf dem Weg als Anwält:in

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Causa Vincenz: Der Prozess beginnt vor der Gerichtstür

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Noch bevor im Gerichtssaal das erste Wort gesprochen wird, entstehen die ersten Bilder des Prozesses. Kameras stehen vor dem Haupteingang, Verfahrensbeteiligte treffen ein, eine Reinigungsmaschine durchschneidet die Aufnahme. Duri Bonin und Gregor Münch sitzen kurz nach 7.15 Uhr im Innenhof des Obergerichts Zürich. Wenig später beginnt der erste Tag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz.

Die Folge ist eine unmittelbare Momentaufnahme. Duri und Gregor vertreten keine Partei dieses Verfahrens. Sie beobachten die Ankunft aus der Perspektive zweier Strafverteidiger und fragen, was die Akten nicht beantworten: Wie begleitet man einen Menschen durch ein Kameraspalier? Geht man selbstbewusst durch den Haupteingang, sucht man Schutz in einem Seiteneingang oder versucht man, aus der Ankunft überhaupt kein Ereignis zu machen?

Darum geht es in dieser Folge

  • Was wenige Minuten vor einer medial begleiteten Berufungsverhandlung vor dem Gerichtsgebäude geschieht
  • Warum der öffentliche Eindruck eines Prozesses entsteht, bevor das Gericht zur Sache verhandelt
  • Weshalb Gregor Münch am Vorabend nichts mehr vorbereiten, sondern den Kopf leeren würde
  • Wie Fahrzeug, Zeitpunkt, Begleitung und gewählter Eingang zu Projektionsflächen werden
  • Warum eine Verteidigung vor dem Betreten des Gerichts nochmals die Verfassung der beschuldigten Person wahrnehmen sollte
  • Wie eine kontrolliert geplante Ankunft durch Kameras, Wartezeiten oder geschlossene Türen kippen kann
  • Weshalb ein Seiteneingang Schutz bieten und zugleich als Verstecken interpretiert werden kann
  • Warum der Haupteingang Selbstbewusstsein vermitteln, aber eine erhebliche Belastung darstellen kann
  • Weshalb es auch für diesen Teil der Verteidigungsarbeit keine allgemeingültige Antwort gibt

Der Prozess beginnt vor der Tür

Die öffentliche Wahrnehmung wartet nicht auf die formelle Eröffnung der Verhandlung. Eine beschuldigte Person steigt aus einem Fahrzeug, geht auf den Eingang zu, wartet vor einer Tür oder weicht Kameras aus. Jedes dieser Bilder kann interpretiert werden: als Souveränität, Unsicherheit, Distanz, Rückzug oder Inszenierung. Solche Deutungen sagen nichts über Schuld oder Unschuld. Sie wirken dennoch. Gerade bei einem Strafverfahren, das seit Jahren von grosser medialer Aufmerksamkeit begleitet wird, kann die Ankunft zu einem eigenständigen Teil der öffentlichen Erzählung werden. Die Folge macht diese Dynamik an einer kurzen Beobachtung sichtbar: Eine schwarze Limousine fährt am Obergericht vorbei und biegt wieder ab. Wer sich darin befindet, wissen Duri und Gregor ausdrücklich nicht. Genau darin liegt die Erkenntnis. Bereits ein mehrdeutiger Vorgang lädt zu Spekulationen ein, obwohl seine tatsächliche Bedeutung unbekannt ist.

Die letzten Stunden vor einer grossen Verhandlung

Duri fragt Gregor, wie er die letzten Stunden als Staatsanwalt gestalten würde. Dessen Antwort ist knapp: Am Vorabend nichts mehr vorbereiten, sondern den Kopf leeren. Nach Monaten oder Jahren der Arbeit lässt sich der Fall am letzten Abend nicht mehr neu beherrschen. Aufmerksamkeit, innere Ruhe und Reaktionsfähigkeit können wichtiger sein als eine weitere Aktenstunde. Am Morgen geht es um den gemeinsamen Weg, den letzten Austausch und die Frage, mit welcher Haltung das Team den Gerichtssaal betritt.

Dasselbe gilt für die Verteidigung. Duri würde die beschuldigte Person vor dem Gericht treffen, nochmals «den Puls fühlen» und gemeinsam mit ihr zum Eingang gehen. Diese kurze Begegnung dient keiner juristischen Repetition. Sie zeigt, ob die Person ansprechbar, überfordert, angespannt oder bereit ist und welche Unterstützung sie in diesem Moment benötigt.

Selbstbewusstsein lässt sich nicht vollständig inszenieren

Eine dynamische Ankunft kann Zuversicht vermitteln. Sie bleibt jedoch abhängig von Umständen, welche die Verteidigung nicht kontrolliert: Kameras stehen an einem unerwarteten Ort, der Zugang verzögert sich, eine Tür bleibt geschlossen oder die beschuldigte Person muss länger als vorgesehen vor den Medien warten. Duri und Gregor erinnern sich an eine solche Situation während der erstinstanzlichen Verhandlung. Ein zunächst selbstbewusster Auftritt verlor seine Wirkung, als die Beschuldigten vor dem Gebäude warten mussten und den Kameras ausgesetzt blieben. Die Episode wird als persönliche Erinnerung erzählt, nicht als amtlich geklärter organisatorischer Vorgang. Gerade dieses Beispiel zeigt, weshalb eine Verteidigung nicht nur einen idealen Ablauf, sondern auch Störungen vorbereiten sollte.

Haupteingang oder Seiteneingang?

Ein Seiteneingang kann eine beschuldigte Person vor einem belastenden Kameraspalier schützen. Derselbe Weg kann öffentlich als Ausweichen oder Verstecken gedeutet werden. Der Haupteingang kann Offenheit und Selbstbewusstsein ausstrahlen. Er kann die betroffene Person aber auch unnötig einer Situation aussetzen, die mit der sachlichen Verteidigung im Gerichtssaal nichts zu tun hat. Gregor Münch verweigert deshalb eine pauschale Antwort. Entscheidend sind die konkrete Person, ihre Belastbarkeit und gesundheitliche Verfassung, die örtlichen Verhältnisse, das Medieninteresse und die Frage, ob mit der Ankunft überhaupt etwas kommuniziert werden soll. Nicht jede beschuldigte Person muss durch denselben Eingang gehen. Nicht jede will ein Zeichen setzen. Und nicht jedes Bild, das wie eine Botschaft wirkt, wurde als Botschaft geplant.

Gerichtsöffentlichkeit ist keine Pflicht zur Inszenierung

Die Berufungsverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Das Obergericht Zürich stellt wegen des erwarteten Interesses neben dem Hauptgerichtssaal zwei Säle mit Videoübertragung zur Verfügung. Besuchende benötigen eine Anmeldebestätigung. Bild- und Tonaufnahmen sind nach Art. 71 StPO und der Medieninformation des Obergerichts in sämtlichen Räumen und Bereichen des Gerichtsgebäudes untersagt. Die Kameras vor dem Gebäude gehören deshalb zu einem anderen öffentlichen Raum als die Verhandlung im Gerichtssaal. Aus der Öffentlichkeit des Strafverfahrens folgt keine Verpflichtung der beschuldigten Person, ihre Ankunft für die Medien zu inszenieren. Die Verteidigung muss vielmehr abwägen, was die Würde, Sicherheit und Handlungsfähigkeit der konkreten Person schützt.

Was am 10. August 2026 beginnt

Das Obergericht Zürich führt die Berufungsverhandlung unter der Geschäftsnummer SB250133-O. Sie betrifft das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 und das Nachtragsurteil vom 22. August 2022. Das Bundesgericht hob am 17. Februar 2025 die zuvor beschlossene Rückweisung auf und verpflichtete das Obergericht, die Berufungen materiell zu behandeln. Es entschied damit weder über Schuld noch über Unschuld. Die angefochtenen Teile des erstinstanzlichen Urteils sind weiterhin nicht rechtskräftig.

Praxischeck vor einer medial begleiteten Gerichtsverhandlung

  1. Mit dem Gericht klären, welche Zugänge tatsächlich benutzt werden dürfen.
  2. Treffpunkt, Begleitung und Ankunftszeit mit der Klientschaft verbindlich festlegen.
  3. Prüfen, ob Mobilität, Gesundheit oder psychische Belastung besondere Vorkehrungen erfordern.
  4. Besprechen, wie auf Fragen und Kameras reagiert wird – einschliesslich der Möglichkeit, gar nicht zu reagieren.
  5. Eine Alternative vorsehen, falls Türen geschlossen, Wege blockiert oder Wartezeiten länger als erwartet sind.
  6. Den Auftritt nicht wichtiger machen als die Verhandlung: Entscheidend bleibt die Handlungsfähigkeit im Gerichtssaal.
  7. Am Vorabend rechtzeitig aufhören und Aufmerksamkeit statt zusätzlicher Aktenlektüre sichern.

Die Reihe «Causa Vincenz»

Für die Einordnung dieser Vor-Ort-Folge sind besonders relevant:

Die Reihe begleitet die Causa Vincenz als Anschauungsbeispiel dafür, wie ein komplexes Strafverfahren juristisch, menschlich und öffentlich wirkt.

Links und Quellen zu dieser Folge

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Hinweis

Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.

Über Duri Bonin und Gregor Münch

Duri Bonin und Gregor Münch sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.

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Kapitel

00:25 Kurz vor Prozessbeginn 01:06 Die letzten Stunden der Anklage 01:43 Bilder vor dem Gericht 03:11 Gemeinsam zum Obergericht 04:39 Haupt- oder Seiteneingang? 05:27 Keine Lösung für alle


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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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