Causa Vincenz: Die letzten Tage vor der Berufungsverhandlung
Montag, 10. August 2026, 8 Uhr: Vor der I. Strafkammer des Obergerichts Zürich beginnt die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz. Vorgesehen sind Verhandlungstage bis zum 21. August. Wenige Tage zuvor diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch, was in dieser letzten Phase noch geschehen kann – und was abgeschlossen sein muss, bevor sich die Türen des Gerichtssaals öffnen.
Die beiden sprechen nicht als Verteidiger einer Partei dieses Verfahrens. Sie werden die Verhandlung als Prozessbeobachter verfolgen. Ihr Blick bleibt dennoch derjenige zweier Strafverteidiger: Wie wird ein Plädoyer sprechbar? Wie bereitet man eine beschuldigte Person auf den Ablauf vor? Was geschieht, wenn bei den Vorfragen etwas Unerwartetes auftaucht? Und wie verändert sich der Blick auf eine Verhandlung, wenn man nicht eingreifen kann?
Darum geht es in dieser Folge
- Weshalb der 10. August 2026 für die Causa Vincenz einen neuen prozessualen Abschnitt markiert
- Warum Duri Bonin die namentliche Bezeichnung von Pierin Vincenz im amtlichen Verhandlungskalender auffällt
- Wie sich öffentliche Aufmerksamkeit, Reputation und strafprozessuale Realität gegenseitig beeinflussen
- Weshalb die NZZ-Frage nach den «über 100 Tagen» Untersuchungshaft bei Gregor Münch Widerspruch auslöst
- Warum Duri Bonin die lange Gesamtdauer als massive Verletzung des Beschleunigungsgebots beurteilt
- Weshalb Plädoyers unmittelbar vor der Verhandlung nochmals vollständig laut gelesen werden sollten
- Was bei der letzten Besprechung mit der beschuldigten Person geklärt werden muss
- Warum mögliche Vorfragen eine Verteidigung schon zu Beginn zu einem spontanen Plädoyer zwingen können
- Welche Ausstandsfrage im Zusammenhang mit dem Beizug von Andreas Donatsch noch in Lausanne liegt
- Was Duri Bonin und Gregor Münch vom Rollenwechsel zu Prozessbeobachtern erwarten
Der Countdown am Hirschengraben
Das Obergericht Zürich führt das Verfahren unter der Geschäftsnummer SB250133. Gegenstand ist die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 und das Nachtragsurteil vom 22. August 2022. Pierin Vincenz wurde erstinstanzlich unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, Beat Stocker zu vier Jahren verurteilt. Diese Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren dient gerade dazu, die angefochtenen Punkte durch eine zweite Instanz überprüfen zu lassen.
Was Marcel Niggli der Anklage entgegenhält
Unmittelbarer publizistischer Anlass ist ein Interview der NZZ mit Marcel Alexander Niggli, Professor für Strafrecht an der Universität Freiburg. Seine Kritik ist unmissverständlich: «Es tut mir leid, aber so kann man keine Anklage machen.» Niggli bezweifelt insbesondere, dass sich der Betrugsvorwurf überzeugend begründen lasse. Er erwartet ein milderes Urteil. Das sind fachliche Einschätzungen und Prognosen Nigglis – keine gerichtlichen Feststellungen. Das Bezirksgericht kam erstinstanzlich zu anderen Ergebnissen. Welche tatsächlichen und rechtlichen Schlüsse das Obergericht ziehen wird, ist offen.
Formell genügende Anklage bedeutet nicht bewiesene Schuld
Das Bundesgericht entschied am 17. Februar 2025, dass die Anklageschrift den bundesrechtlichen Anforderungen von Art. 9 und Art. 325 StPO genügt. Es hob deshalb die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft auf und wies die Sache zur Durchführung des Berufungsverfahrens an das Obergericht zurück. Damit entschied das Bundesgericht über die formellen Anforderungen an die Anklage – nicht darüber, ob die angeklagten Sachverhalte bewiesen sind oder die Tatbestände des Betrugs und der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllt wurden. Genau diese Trennung ist zentral: Eine Anklage kann den Prozessgegenstand ausreichend umgrenzen, ohne dass damit das Ergebnis der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Würdigung vorweggenommen wäre.
106 Tage Untersuchungshaft und fast neun Jahre Verfahren
Pierin Vincenz und Beat Stocker waren zu Beginn der Strafuntersuchung je 106 Tage in Untersuchungshaft. Im NZZ-Interview werden «über 100 Tage» als ungewöhnlich lange Haft angesprochen. Gregor Münch hält im Podcast dagegen, dass eine solche Haftdauer aus der Erfahrung der Strafverteidigung keineswegs aussergewöhnlich sei. Dieser Gegensatz ist aufschlussreich: Was ausserhalb des Strafjustizsystems als ausserordentlich erscheint, kann innerhalb der täglichen Verteidigungspraxis fast gewöhnlich wirken. Das macht die Belastung nicht geringer. Es zeigt vielmehr, wie einschneidend Untersuchungshaft ist – und wie sehr sich öffentliche und professionelle Wahrnehmung unterscheiden können.
Duri Bonin beurteilt die inzwischen fast neunjährige Verfahrensdauer als massive Verletzung des Beschleunigungsgebots. Diese Aussage ist als seine rechtliche Bewertung einzuordnen. Das Bundesgericht stellte 2025 nicht eine bereits eingetretene Verletzung fest, erkannte aber ein erhebliches Risiko einer solchen Verletzung, falls Vorverfahren und erstinstanzlicher Prozess neu aufgerollt werden müssten.
Wenn aus dem Text gesprochenes Wort wird
In den letzten Tagen vor der Berufungsverhandlung lässt sich ein Plädoyer nicht mehr grundlegend neu erfinden. Es lässt sich aber noch verbessern. Gregor Münch nennt eine einfache Methode: vollständig laut lesen. Erst beim Sprechen wird hörbar, ob ein Satz zu lang ist, ein Gedanke keinen klaren Abschluss findet oder ein Übergang nur auf dem Papier funktioniert. Das Plädoyer wird nicht für stille Lektüre geschrieben. Es muss in einem Gerichtssaal verständlich bleiben – auch nach Stunden der Verhandlung und für Menschen, die den Fall nicht aus der Perspektive der Verteidigung vorbereitet haben.
Nicht nur den Fall, sondern einen Menschen vorbereiten
Zur letzten Besprechung mit der beschuldigten Person gehört mehr als die Wiederholung juristischer Argumente. Ablauf, Rollen, mögliche Befragungen und der Entscheid über Aussagen müssen nochmals geklärt werden. Ein «Matchplan» kann Orientierung geben, darf aber nicht zur starren Choreografie werden. Gregor Münch bezeichnet das Beruhigen der Klientschaft als zentrale Aufgabe dieser letzten Tage. Gleichzeitig muss die Verteidigung ihre eigene Aufmerksamkeit schützen. Wer bei Vorfragen spontan reagieren, Befragungen genau verfolgen und Anträge stellen muss, darf nicht vollständig von der verständlichen Anspannung der Person neben sich absorbiert werden. Darin liegt eine schwierige Doppelrolle: Die Verteidigung muss menschlich verfügbar und juristisch jederzeit handlungsfähig sein.
Vorfragen dulden keinen Autopiloten
Noch bevor die eigentliche Befragung beginnt, können Vorfragen den Verlauf der Hauptverhandlung beeinflussen. Sie können die Besetzung des Gerichts, Verfahrenshindernisse, Beweisanträge oder die Verwertbarkeit von Beweismitteln betreffen. Nicht jede Frage lässt sich vorhersehen. Duri Bonin weist deshalb darauf hin, dass eine Verteidigung ad hoc plädieren können muss. Gute Vorbereitung besteht nicht darin, für jede denkbare Wendung einen ausformulierten Vortrag bereitzuhalten. Sie besteht darin, die Akten, Anträge und rechtlichen Grundlagen so zu beherrschen, dass auch auf eine überraschende Entwicklung strukturiert reagiert werden kann.
Der noch nicht verifizierte Entscheid aus Lausanne
Im Podcast kommt erneut das Ausstandsverfahren im Zusammenhang mit dem Beizug von Strafrechtsprofessor Andreas Donatsch zur Sprache. Das Obergericht Zürich wies die Ausstandsgesuche mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 ab. Nach seiner Medienmitteilung war Donatsch für eine externe Qualitätssicherung beziehungsweise Zweitbeurteilung beigezogen worden. Das Obergericht verneinte einen objektiven Anschein der Befangenheit; es entschied damit nicht abschliessend über jeden Aspekt der generellen Zulässigkeit dieses Vorgehens. Gemäss Duri Bonin und Gregor Münch ist die dagegen erhobene Beschwerde beim Bundesgericht weiterhin hängig. Welche Folgen ein solcher Entscheid gegebenenfalls hätte, hängt von seinem Inhalt und seiner Begründung ab.
Vom Verteidiger zum Prozessbeobachter
Duri Bonin und Gregor Münch werden diesmal nicht plädieren, keine Fragen stellen und keine Anträge einreichen. Sie sitzen im Gerichtssaal, ohne den Verlauf aktiv beeinflussen zu können. Gerade darin liegt ein eigener Erkenntniswert. Wer selbst regelmässig vor Gericht auftritt, sieht bei anderen Verhandlungen Dinge, die während eines eigenen Mandats leicht untergehen: den Rhythmus einer Befragung, die Wirkung eines Plädoyers, den Umgang mit Unterbrechungen, die Verständlichkeit eines Antrags und die Reaktionen im Gericht. Gregor Münch formuliert daraus eine einfache Fortbildungsidee: regelmässig eine öffentliche Gerichtsverhandlung besuchen, auch wenn man die Akten nicht kennt. Der fremde Fall schärft den Blick für das eigene Handwerk.
Praxischeck: Die letzten 72 Stunden vor einer Hauptverhandlung
- Das Plädoyer mindestens einmal vollständig und in Verhandlungslautstärke lesen.
- Schachtelsätze, Wiederholungen und unklare Übergänge konsequent kürzen.
- Anträge, Vorfragen, Rechtsgrundlagen und zentrale Aktenstellen sofort auffindbar halten.
- Mit der Klientschaft Ablauf, Befragung und Aussageentscheid nochmals verbindlich besprechen.
- Klientenbetreuung und juristische Aufmerksamkeit organisatorisch so verteilen, dass beides möglich bleibt.
- Anreise, Zutritt, Kleidung, Unterlagen und technische Hilfsmittel vor dem letzten Arbeitstag klären.
- Nach der Schlusskontrolle bewusst aufhören, damit am Verhandlungstag Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit verfügbar sind.
Die Reihe «Causa Vincenz»
Für das Verständnis dieser Folge sind besonders relevant:
- Causa Vincenz: Was im 1’198-seitigen Urteil steht – Aufbau, Anträge, Dispositiv, Kosten und offene Fragen des erstinstanzlichen Urteils
- Causa Vincenz: Fast neun Jahre bis zur Berufung – die Timeline – vom Beginn der Strafuntersuchung bis zur Verhandlung im August 2026
- Causa Vincenz: So läuft das Berufungsverfahren – Anfechtungsumfang, Befragung, Plädoyers, Urteil und Weiterzug ans Bundesgericht
- Causa Vincenz: Berufungsverhandlung trotz offenem Bundesgerichtsentscheid? – Sistierung, Ausstandsverfahren und mögliche Wiederholungen von Verfahrenshandlungen
- Causa Vincenz: Darf die Staatsanwaltschaft Andreas Donatsch zur Qualitätskontrolle beiziehen? – externe Zweitbeurteilung, Fairness und Ausstandsrecht
Die Reihe untersucht die Causa Vincenz nicht nur als prominenten Wirtschaftsstraffall, sondern als Anschauungsbeispiel dafür, wie Anklage, Verteidigung, Gerichte und Rechtsmittel im schweizerischen Strafprozess tatsächlich funktionieren.
Links und Quellen zu dieser Folge
- NZZ-Interview mit Marcel Niggli vom 3. August 2026
- Verhandlungskalender des Obergerichts Zürich: SB250133-O
- Medieninformation des Obergerichts Zürich zur Berufungsverhandlung
- Bundesgericht, Urteil 7B_256/2024 und 7B_347/2024 vom 17. Februar 2025
- Obergericht Zürich: Ausstandsgesuche gegen die Staatsanwälte abgewiesen
- Schweizerische Strafprozessordnung
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Hinweis
Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
Über Duri Bonin und Gregor Münch
Duri Bonin und Gregor Münch sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.
Mehr erfahren
- Strafverteidigung und Kontakt
- Bücher zur Strafverteidigung, Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung
- Alle Folgen von «Auf dem Weg als Anwält:in»
Kapitel
00:23 Treffpunkt am Hirschengraben 01:13 Urteile, Haft und Verfahrensdauer 03:21 Niggli-Interview und Plädoyers 04:26 Klientschaft und Vorfragen 05:24 Die offene Ausstandsfrage 06:16 Gerichtsauftritt und Rollenwechsel 08:16 Anmeldung und Ausblick
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