Auf dem Weg als Anwält:in

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#797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?

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Wie läuft eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau ab? Nina Langner war in Frauenfeld und nimmt Duri Bonin mit durch den Verhandlungstag: vom Treffen am Bahnhof über das Anwaltszimmer und die Sitzordnung bis zur Befragung, den Plädoyers, der Replik, dem Schlusswort und der schriftlichen Urteilseröffnung.

Anlass dieser Folge ist ein frischer Erfahrungsbericht aus dem Obergericht Thurgau. Wie ist die Anreise? Wo bespricht man sich mit dem Klienten? Wie ist der Gerichtsempfang? Wie ist der Gerichtssaal eingerichtet? Wer sitzt wo? Was passiert in der Gerichtsverhandlung? Wann wird gesprochen? Was bedeutet Schweigen? Wie lange dauert es? Wann erfährt man das Urteil?

Darum geht es in dieser Folge

  • Wie eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau praktisch ablaufen kann
  • Warum Nina ihren Klienten bereits am Bahnhof trifft
  • Was Vorbereitung unmittelbar vor der Verhandlung bedeutet
  • Wie Empfang und Orientierung im Gerichtsgebäude funktionieren
  • Weshalb ein Anwaltszimmer vor Verhandlungsbeginn wertvoll ist
  • Was Gerichtsbesetzung, Sitzordnung und Raumaufteilung für die Verteidigung bedeuten
  • Wie sich der Ablauf in Frauenfeld von Zürcher Berufungsverhandlungen unterscheiden kann
  • Wann die beschuldigte Person befragt wird
  • Was das Aussageverweigerungsrecht in der Berufungsverhandlung praktisch heisst
  • Welche Rolle Publikum und Gerichtsöffentlichkeit spielen
  • Wie lange Plädoyers dauern können
  • Ob Plädoyernotizen vorab abgegeben werden sollen
  • Was daran praktisch ist – und wo Verteidigerinnen und Verteidiger aufmerksam bleiben müssen
  • Wie Replik, Duplik und Schlusswort in der Verhandlung Platz finden
  • Was eine schriftliche Urteilseröffnung für Verteidigung und Klientschaft bedeutet

Nina trifft ihren Klienten bereits beim Bahnhof. Das ist mehr als Organisation. Vor einer Berufungsverhandlung gibt es fast immer letzte Punkte zu klären. Der gemeinsame Weg zum Gericht schafft Raum für diese letzten Absprachen – mit Bewegung und etwas Luft vor dem Verfahren.

Das Obergericht Thurgau liegt in Frauenfeld in einem grossen Gebäude, klar angeschrieben und gut auffindbar rund 5 Minuten vom Bahnhof entfernt. Nach dem Empfang werden Nina und ihr Klient direkt in ein Anwaltszimmer gebracht. Unaufgefordert. Mit Tisch und einem Zettel zur Gerichtsbesetzung. Solche Details prägen einen Verhandlungstag. Für die Verteidigung ist ein geschützter Raum vor Beginn nicht Luxus, sondern praktisch: Unterlagen ordnen, kurz durchatmen, letzte Fragen besprechen, ankommen.

Danach geht es in den Saal. Wer sitzt wo? Wo ist die Staatsanwaltschaft? Wo sitzen die Verteidigerinnen? Wo nimmt der Klient Platz? Wo befindet sich das Pult für die Befragung? Solche Fragen klingen klein, sind aber Teil jeder Gerichtsverhandlung. Ein Strafverfahren besteht nicht nur aus Anträgen und Rechtsfragen, sondern auch aus Blickachsen, Wegen, Sitzordnungen und der Frage, ob eine beschuldigte Person sich orientieren kann. Die Strafprozessordnung gilt schweizweit, aber die konkrete Gerichtskultur ist kantonal und manchmal sogar von Gericht zu Gericht verschieden.

Nach der Klärung der Anwesenheiten und einzelner prozessualer Punkte kommt die Befragung der beschuldigten Person. In dieser Verhandlung dauert sie nicht lange, weil vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird. Das ist kein Störfall und keine Unhöflichkeit gegenüber dem Gericht, sondern ein zentrales Recht der beschuldigten Person. Interessant ist, wie das Gericht damit umgeht. Manche Gerichte stellen trotz Aussageverweigerung noch zahlreiche Fragen. Hier wird die Befragung nicht künstlich verlängert.

Nach der Befragung folgen die Plädoyers. Nina schildert, wie lange die einzelnen Vorträge ungefähr dauern und wie man als Verteidigerin auch während des Plädoyers der anderen Beteiligten arbeitet: zuhören, Argumente prüfen, mögliche Reaktion vorbereiten, entscheiden, was in der Replik noch aufgenommen werden muss.

Besonders interessant ist die Frage der Plädoyernotizen. Nina wird gebeten, diese bereits vor Beginn der Verhandlung abzugeben, damit sie kopiert und gescannt werden können. Praktisch ist das nachvollziehbar. Das Gericht, die Gerichtsschreiberin, die Staatsanwaltschaft und die Mitverteidigung haben damit eine saubere Grundlage. Gleichzeitig stellt sich aus Verteidigungssicht die Frage, wann man sich schriftlich festlegt. Wenn sich in der Befragung oder im Verlauf der Verhandlung etwas Unerwartetes ergibt, muss das Plädoyer angepasst werden können.

Nach den Plädoyers besteht die Möglichkeit zur Replik. Danach folgt das Schlusswort der beschuldigten Person. Auch das gehört zum Ablauf einer Berufungsverhandlung und ist für die Klientschaft oft ein besonderer Moment: Noch einmal selber etwas sagen können – oder bewusst darauf verzichten.

In diesem Fall wird das Urteil nicht mündlich eröffnet. Das Gericht kündigt an, dass das Urteilsdispositiv einige Tage später schriftlich zugestellt wird. Für die Verteidigung bedeutet das: Der Verhandlungstag endet nicht mit einem Entscheid im Saal. Man muss mit dem Klienten besprechen, was als Nächstes passiert, wie die Zustellung erfolgt, welche Fragen offenbleiben und wie nach Eingang des Dispositivs weiter vorzugehen ist.

Die Folge zeigt eine Berufungsverhandlung nicht aus der Distanz, sondern aus der Bewegung heraus: ankommen, warten, besprechen, hineingehen, sitzen, zuhören, plädieren, reagieren, hinausgehen. Gerade für Studierende, junge Anwältinnen und Anwälte, Medienschaffende oder Klientinnen und Klienten ist das wertvoll. Denn viele wissen abstrakt, dass es Berufungsverhandlungen gibt. Wenige wissen, wie sich ein solcher Verhandlungstag konkret zusammensetzt.

Am Schluss fällt noch eine Zahl: Zwischen erstem Vorwurf und Berufungsverhandlung lagen rund 8,5 Jahre. Das ist nicht der Schwerpunkt dieser Folge, aber es erinnert daran, dass ein Verhandlungstag für das Gericht ein Termin sein kann – für die beschuldigte Person aber Teil einer viel längeren Geschichte.

Kapitel 00:00 Der mögliche violette Boden 00:19 Rätsel: Welches Obergericht? 02:31 Auflösung: Obergericht Thurgau in Frauenfeld 02:40 Anreise und Vorbereitung mit dem Klienten 03:12 Warum Gehen vor der Verhandlung hilft 04:00 Empfang und Orientierung im Gericht 04:58 Anwaltszimmer, Kaffee und Gerichtsbesetzung 06:25 Beginn der Verhandlung 07:17 Sitzordnung im Gerichtssaal 09:26 Ablauf im Vergleich zu Zürich 10:19 Befragung und Aussageverweigerungsrecht 11:02 Zuschauer und Gerichtsöffentlichkeit 12:51 Plädoyers und Länge der Vorträge 15:44 Plädoyernotizen vorab abgeben 16:25 Praktisch oder problematisch? 18:23 Replik und Schlusswort 18:44 Keine mündliche Urteilseröffnung 20:05 Gerichtsbesetzung und Verfahrensführung 21:28 Eindrücke vom Obergericht Thurgau 22:24 Dauer des Verfahrens 23:09 Schluss

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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Berufungsverhandlungen, Strafverteidigung und gerichtliche Praxis in der Schweiz. Sie beruhen auf einem persönlichen Erfahrungsbericht aus einem konkreten Verfahren und enthalten keine verbindliche Darstellung der allgemeinen Praxis des Obergerichts Thurgau, keine offizielle Mitteilung des Gerichts und keine Anleitung für den Einzelfall.


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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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