#795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit
Eine Zahl aus den USA sprengt die Vorstellungskraft: durchschnittlich 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner. Daneben wirken Zürcher Justizlöhne zunächst fast bodenständig – bis man sie schwarz auf weiss durchgeht: Auditoriat, Gerichtsschreiber, Assistenzstaatsanwältin, Staatsanwalt, Bezirksrichterin, Obergericht. Dann wird aus Neugier schnell eine ernsthafte Frage: Was soll juristische Arbeit wert sein?
Ausgangspunkt dieser Folge ist ein Zufall im Zug: Nach der letzten Aufnahme kommt Duri Bonin mit einem befreundeten Anwalt ins Gespräch über Geld, US-Kanzleien und die Löhne in der Schweizer Justiz. Daraus entsteht mit Nina eine Folge über Lohnklassen, Lohnstufen, öffentliche Justizstellen, Strafverteidigung, richterliche Unabhängigkeit und die Frage, ob man im juristischen Beruf Sicherheit, Freiheit, Einfluss oder möglichst viel Geld sucht. Die im Gespräch genannten Zahlen sind gerundet und hängen im Einzelfall von Funktion, Lohnstufe, Ausbildung, Erfahrung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt ab.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum US-Kanzleizahlen wie bei Quinn Emanuel das Bild von Anwaltslöhnen verzerren können
- Weshalb man in der Schweiz eher über grosse Zahlen spricht als über den eigenen Lohn
- Was ein Auditoriat im Kanton Zürich finanziell bedeutet
- Wie Lohnklassen und Lohnstufen im Zürcher Lohnsystem funktionieren
- Wo Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber im Lohngefüge stehen
- Was eine Assistenzstaatsanwältinnen verdient
- Was Staatsanwältinnen, leitende Staatsanwälte und Oberstaatsanwältinnen ungefähr verdienen können
- Warum der Lohn von Richterinnen und Richtern mit richterlicher Unabhängigkeit zusammenhängt
- Weshalb das Obergericht Zürich lohnmässig in einer eigenen Liga spielt
- Was das Anwaltspatent, Berufserfahrung und der persönliche «Rucksack» für die Einstufung bedeuten
- Warum die amtliche Verteidigung wirtschaftlich ganz anders funktioniert als Grosskanzlei-Litigation
- Welche Gerechtigkeitsfragen sich stellen, wenn Lohn vor allem mit Alter und Dienstjahren steigt
- Warum Geld in der Juristerei nicht nur Einkommen bedeutet, sondern Optionen
- Was juristische Karrieren zwischen Status, Sicherheit, Freiheit und Einfluss unterscheidet
Der Einstieg ist absurd: 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner, 750’000 Dollar pro Monat, Milliardenumsätze und Margen, die mit dem Alltag einer Schweizer Strafverteidigung nichts zu tun haben. Solche Zahlen schaffen Bilder. Sie prägen, was Öffentlichkeit, Justiz und vielleicht auch junge Juristinnen und Juristen unter «Anwaltslohn» verstehen. Nur: Zwischen US-Litigation, Zürcher Wirtschaftskanzlei, Einzelkanzlei, amtlicher Verteidigung und kantonaler Justiz liegen Welten.
Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die Zürcher Justiz. Denn dort sind die Zahlen nicht geheimnisvoll, sondern strukturiert: Lohnklassen, Lohnstufen, Funktionen, Erfahrung, Ausbildung. Wer als Auditorin oder Auditor startet, befindet sich in einer Übergangsphase zwischen abgeschlossenem juristischem Studium, Ausbildung und Vorbereitung auf das Anwaltspatent. Der Lohn ist kein Kanzleilohn, aber er ist auch nicht einfach Praktikumsgeld. Er gehört zu einer institutionellen Laufbahn.
Bei Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern zeigt sich die Spannung besonders deutlich. Der Lohn ist gut genug, um für junge Juristinnen und Juristen attraktiv zu sein – und damit konkurrenziert die Justiz unmittelbar Anwaltskanzleien, die ebenfalls Nachwuchs suchen. Wer in einer Kanzlei ausbildet, muss sich fragen, was man ausser Geld bietet: Verantwortung, Nähe zu Mandaten, Freiheit, Tempo, Ausbildung, Perspektive.
Ähnliches gilt für Assistenzstaatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie sind Teil der Strafverfolgung und tragen theoretisch wie hoffentlich auch praktisch enorme Verantwortung: Untersuchung führen, Beweise würdigen, Anklage erheben, Verfahren einstellen, Strafbefehle erlassen. In vielen Fällen ist die Staatsanwaltschaft nicht nur Partei, sondern auch Entscheidinstanz. Das macht die Lohnfrage nicht kleiner, sondern grösser: Was ist diese Verantwortung wert?
Etwas schärfer wird die Diskussion bei Richterinnen und Richtern. Nina betont die Unabhängigkeit und die Entscheidfunktion. Duri hält dagegen, dass Staatsanwälte im Schweizer Strafprozess ebenfalls stark entscheiden, insbesondere im Strafbefehlsverfahren. Dahinter steckt keine Neiddebatte, sondern eine institutionelle Frage: Welche Rolle wird wie bewertet? Und was sagt der Lohn über die Bedeutung dieser Rolle im Rechtsstaat?
Ein weiterer Punkt ist die Logik der Lohnstufen. Berufserfahrung zählt. Das ist nachvollziehbar. Aber ist es gerecht, wenn Einkommen stark dann steigt, wenn gewisse finanzielle Belastungen des Lebens bereits kleiner geworden sind? Duri stellt die Frage zugespitzt: Gibt Geld mit 35 andere Optionen als mit 55? Wer kleine Kinder hat, ein Risiko eingehen will, eine Kanzlei aufbaut oder ein Anwaltspatent finanziert, braucht finanzielle Spielräume oft früher, nicht später.
Aus Sicht der Strafverteidigung kommt eine weitere Reibung dazu: Die amtliche Verteidigung, gekürzte Wegzeiten, Pauschalen und Honorare, die mit dem Aufwand nicht immer Schritt halten. Wer US-Kanzleizahlen im Kopf hat, versteht die Realität vieler Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht. Der Anwaltsmarkt ist kein einheitlicher Markt. Zwischen Equity-Partner-Gewinn und Gefängnisbesuch im Rahmen einer amtlichen Verteidigung liegt nicht nur eine Lohnspanne, sondern ein anderes Berufsverständnis.
Am Ende bleibt die eigentliche Frage: Was will man? Möglichst viel Geld? Sicherheit? Freiheit? Einfluss? Status? Eine institutionelle Rolle? Diese Begriffe werden oft vermischt. Diese Folge trennt sie. Und genau deshalb ist sie mehr als ein Gespräch über Löhne: Sie ist eine Folge über juristische Berufswahl, Verantwortung und den Preis von Optionen.
Kapitel 00:00 Quinn Emanuel und 9 Millionen pro Partner 01:35 Schweiz, USA und unterschiedliche Geldmodelle 02:31 Über Zahlen spricht man, über Lohn nicht 02:56 Associate-Löhne und falsche Vorstellungen 03:39 Honorare, amtliche Verteidigung und Kürzungen 04:53 Lohnklassen und Lohnstufen im Kanton Zürich 05:20 Auditorinnen als Einstieg in die Justiz 07:14 Gerichtsschreiber und Assistenzstaatsanwältinnen 08:44 Gerichtsschreiber am Obergericht 09:49 Staatsanwälte, Anwaltspatent und Einstufung 11:04 Bundesanwalt und leitende Staatsanwaltschaft 12:40 Bezirksrichterinnen und richterliche Unabhängigkeit 14:22 Obergericht und Lohnklasse 29 15:11 Erfahrung, Lohnstufen und Gerechtigkeit 16:27 Geld, Lebensphase und Anreizsysteme 17:46 Sicherheit, Status, Freiheit und Einfluss 18:55 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- #793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)
- Legal Business zu Quinn Emanuel
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Löhne, Laufbahnen und Rollen in der Zürcher Justiz. Die genannten Beträge sind keine verbindlichen Lohnangaben. Sie können je nach Funktion, Einreihung, Lohnklasse, Lohnstufe, Erfahrung, Ausbildung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt abweichen. Massgeblich sind die jeweils aktuellen offiziellen Vorgaben und Lohntabellen.
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