Auf dem Weg als Anwält:in

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#78 Verzögerte Erstattung des Gutachtens

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Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Untersuchungshaft mit der Begründung befristet, dass das psychiatrische Gutachten bis sodann zu erstatten sei; danach sei gestützt auf dieses der Haftgrund der Wiederholungsgefahr neu zu beurteilen. Nach Ablauf der Erstattungsfrist war auf Nachfrage beim Gutachter zu erfahren, die Begutachtung sei abgeschlossen, mit der schriftlichen Ausformulierung der Untersuchungsergebnisse sei er wegen Krankheit jedoch drei Wochen in Verzug!? Dies irrtiert Sandra und Duri Bonin aus mehreren Gründen. Sie gelangten deshalb an die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag, dem Gutachter sei kurze Nachfrist zur Erstattung des Gutachtens resp. zur Einschätzung der Wiederholungsgefahr anzusetzen. Da der Staatsanwalt hiervon nichts wissen wollte, macht die Verteidigung nun im Rahmen des Haftverfahrens geltend, der Gutachter sei zu einer Anhörung vor dem Zwangsmassnahmengericht vorzuladen zwecks Äusserung zur Wiederholungsgefahr (Art. 225 Abs. 4 StPO) oder aber der Beschuldigte sei aus der Haft zu entlassen.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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