#750 Wenn die Polizei den Anwaltswunsch der beschuldigten Person ins Leere laufen lässt
In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» stellt Duri Bonin eine Praxisfrage an Nina Langner, die harmlos klingt und in der Haft trotzdem brennt: Spätabends spricht ein Polizist auf die Combox der Kanzlei. Eine verhaftete Person wünscht eine bestimmte Verteidigung, die Einvernahme soll am nächsten Tag zwischen 10 und 11 Uhr stattfinden. Man soll doch bitte am Morgen zurückrufen. Kurz nach 8 Uhr rufst du zurück – es klingelt ins Leere, dann springt die Combox an. Was machst du als Verteidigerin – und was bedeutet das für die Anwaltswahl der beschuldigten Person?
Duri und Nina sezieren den Ablauf nicht als Theorie, sondern als konkretes Handwerk unter Zeitdruck: Welche Schritte sind sinnvoll? Wo scheitert man strukturell (fehlender Name, kein Anknüpfungspunkt, kein greifbares «Mandatsverhältnis» gegenüber dem Posten)? Wie «rettet» die Polizei das Dilemma bequem über das Strafverteidiger-Pikett – und warum entsteht dabei genau die Nebenwirkung, dass am Schluss eine falsche Geschichte hängen bleibt («Ihr Wunschverteidiger hat nicht zurückgerufen»), obwohl schlicht niemand abgenommen hat?
Zentrale Themen und Fragen dieser Episode
- Warum du als Strafverteidigerin trotz Hartnäckigkeit auflaufen kannst, wenn du keinen Namen der beschuldigten Person hast und der Polizist vom Vorabend am Morgen nicht mehr greifbar ist.
- Welche minimalen Informationen die Polizei hinterlassen müsste (Name der Kontaktperson, Name der beschuldigten Person, E-Mail, direkte Nummer), damit der Wunsch nach Wahlverteidigung überhaupt praktisch werden kann.
- Wie man als Pikett-Anwalt mit dieser Lage umgeht und ob es dabei um anwaltliche Kollegialität geht oder darum, dem Klientenwunsch Nachachtung zu verschaffen.
- Warum alle professionellen Beteiligten sich daran messen lassen müssen, ob dem Wunsch der beschuldigten Person real nachgelebt wird – nicht nur formal. «Hauptsache irgendein Anwalt ist da» mag kurzfristig beruhigen, kann aber langfristig Misstrauen erzeugen, wenn die beschuldigte Person später erfährt, dass dem ursprünglichen Wunsch nicht wirklich Nachachtung verschafft wurde.
- Duri’s Leitfrage als Verteidigungs- und Polizeiethik im Kleinen: Was würde ich wollen, wenn ich die beschuldigte Person wäre?
Zitat, das bleibt: «Die Hauptperson in diesem Moment ist die beschuldigte Person. Punkt.»
Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast 'Auf dem Weg als Anwält:in' versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.
Links zu diesem Podcast:
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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