Auf dem Weg als Anwält:in

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#74 Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit im Entsiegelungsverfahren

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Die Mitwirkungspflichten der Parteien im Entsiegelungsverfahren gehen weiter als sonst im Strafverfahren. Namentlich haben die Betroffenen, welche die Versiegelung beantragen, die prozessuale Obliegenheit, den Entsiegelungsrichter bei der Sichtung und Klassifizierung von Dokumenten zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht wird damit begründet, dass der Inhaber der Dokumente mit deren Inhalt besser vertraut ist als die Behörde. Kommt der Betroffene seiner Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit im Entsiegelungsverfahren nicht nach, ist das Zwangsmassnahmengericht nicht gehalten, von Amtes wegen nach allfälligen materiellen Durchsuchungshindernissen zu forschen.

  • Das angesprochene Urteil des Bundesgerichts vom 16.12.2019, wonach im Strafverfahren niemand gehalten ist, zu seiner Belastung beizutragen (nemo tenetur se ipsum accusare), demzufolge der Betroffene auch nicht dazu verpflichtet werden kann, den Gerätesperrcode und den PIN- oder PUK-Code der SIM-Karte offenzulegen

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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