#727 Art. 182 StPO: Beizug sachverständiger Personen im Schweizer Strafprozess
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 182 StPO – Beizug einer sachverständigen Person. Ein scheinbar technischer Paragraph, der jedoch enorme Bedeutung für Strafverfahren hat: Er regelt, wann Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, eine Expertin oder einen Experten beizuziehen – etwa in medizinischen, technischen, chemischen oder psychologischen Fragen.
Duri und Gregor beleuchten, welche Gutachtenarten es gibt – von forensisch-psychiatrischen Begutachtungen über rechtsmedizinische Expertisen bis hin zu technischen Analysen oder Schriftgutachten. Sie erklären, warum Gutachten nur Sachverhaltsfragen beantworten dürfen, wo ihre Grenzen liegen und weshalb Richter und Staatsanwälte rechtliche Bewertungen nicht an Gutachter delegieren dürfen.
Ein Schwerpunkt liegt auf den psychiatrischen Gutachten: Sie sind in der Praxis die häufigsten und folgenreichsten, da sie über Schuldfähigkeit und Massnahmen entscheiden. Die Hosts thematisieren Qualitätsunterschiede, Transparenzdefizite und damit die brisante Tatsache, dass Explorationen oft ohne Verteidigung, ohne Aufzeichnung und allein im Kämmerlein stattfinden – obwohl die Konsequenzen für Beschuldigte gravierend sind.
Duri und Gregor sprechen zudem über den Einsatz von Privatgutachten: Wann lohnen sich Partei-Gutachten? Welche Rolle spielt ein methodenkritisches Gegengutachten? Wie können Privatexpertisen dazu beitragen, amtliche Gutachten in Frage zu stellen oder überhaupt erst ein unabhängiges Gutachten zu erzwingen? Sie diskutieren praxisnah, wo Privatgutachten unterschätzt werden, wie sie in der Rechtsprechung behandelt werden und warum es zu kurz greift, ihren Beweiswert pauschal herabzustufen.
Auch Grenzfragen werden thematisiert:
- Wo überschneidet sich die Rolle von Zeugen und Gutachtern?
- Wann werden Therapeut:innen im Verfahren zu unzulässigen Gutachtern „light“?
- Welche Gefahren bestehen, wenn rhetorisch starke psychiatrische Gutachter Verteidiger und Richter dominieren?
- Warum wäre eine konsequente Aufzeichnung von Explorationen ein einfacher Schritt zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit?
Die Episode macht klar: Der Beizug sachverständiger Personen ist kein Randthema, sondern ein neuralgischer Punkt der Strafprozessordnung. Von der Glaubwürdigkeit der Gutachter, der Methodik der Expertise und der Transparenz des Verfahrens hängt oft das Schicksal der Betroffenen ab.
Wer sich für Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und die Rolle von Gutachten im Strafverfahren interessiert, erhält hier einen tiefen Einblick in die juristische Praxis – und erfährt, warum Art. 182 StPO alles andere als eine trockene Norm ist.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 182 StPO - Voraussetzungen für den Beizug einer sachverständigen Person
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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