Auf dem Weg als Anwält:in

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#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

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Diese Episode widmet sich dem Teilnahmerecht bei Einvernahmen nach Art. 147 StPO – ausgehend von einem ebenso präzisen wie wegweisenden Aufsatz von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (ZStrR 1/2025, S. 49–85).

Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Ergänzungseinvernahme (provisorische Verwertbarkeit) und Wiederholungseinvernahme (definitive Unverwertbarkeit). Gregi Münch und Duri Bonin diskutieren unter anderem:

  • Was unterscheidet eine Ergänzungs- von einer Wiederholungseinvernahme? Wann liegt lediglich provisorische Unverwertbarkeit vor? Wann ist eine Einvernahme absolut unverwertbar? Welche Anforderungen stellt das Bundesgericht an eine Wiederholung?
  • Wie steht es um die Praxis der Strafverfolgung? Wird das Teilnahmerecht systematisch unterlaufen? Besteht ein faktischer Freibrief für informelle Vorbefragungen? Was ist von der Formulierung zu halten: „Unverwertbare Einvernahmen können auf gesetzeskonforme Weise wiederholt werden“?
  • Was heisst das für die Verteidigung? Wann und wie beantragt man eine Wiederholung? Welche Strategie empfiehlt sich bei Aussagenverweigerung? Und was tun mit nicht konfrontierten, aber belastenden Aussagen?
  • Wie begegnet man systematischen Teilnahmerechtsverletzungen? Sind „verbrannte Zeugen“ zulässig? Welche Rolle spielt das Fair-Trial-Prinzip in der Argumentation gegen taktische Einvernahmen?

Ein Podcast für Verteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen – und alle, die die Teilnahmerechte durchdringen wollen. Auch am Strand.

Takeaways für die Praxis:

  • Teilnahmerecht heisst nicht Teilnahmegarantie: Früh intervenieren, klare Eingaben, Rechte durchsetzen.
  • Verfahrensstand früh klären: Wann beginnt die staatsanwaltschaftliche Untersuchung wirklich? Sorgfältig differenzieren: Zwischen polizeilicher Ermittlungsbefragung und delegierter Einvernahme.
  • Ergänzungsfragen stellen: Auch bei (teilweiser) Aussageverweigerung – Stille kann sonst gegen die Verteidigung ausgelegt werden.
  • Verfahrenstrennung kritisch prüfen – und rechtzeitig opponieren, um Teilnahmerechte zu sichern.

Lesetipp für den Sommer: Marc Jean-Richard-dit-Bressel: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen – Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO, in: Zeitschrift für Strafrecht ZStrR 1/2025, S. 49–85.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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