#692 Erstkontakt im Gefängnis: Taktik, Vertrauen – und die Teamfrage
Duri berichtet von einer Hausdurchsuchung beim Klienten zuhause. Die Polizei trifft dabei auf die gesamte Familie – die Situation eskaliert beinahe. Nina stellt die Frage, ob es nicht im Interesse aller wäre, bei Hausdurchsuchungen die Verteidigung beizuziehen. Könnte das nicht deeskalierend wirken – und zugleich helfen, die Rechte des Klienten zu wahren? Sodann greifen Nina und Duri die Frage aus der letzten Episode auf: Soll die Verteidigung den ersten Gefängnisbesuch beim Klienten als Team machen – oder ist es besser, alleine zu gehen? Die Hörer haben abgestimmt: Knappes Ergebnis mit 56 zu 44 Prozent für den Einzelbesuch. Wie haben Nina und Duri selbst abgestimmt? Und wie interpretieren sie dieses Resultat? Anschliessend schildert Duri seinen Besuch im Gefängnis. Laut Hafteinvernahme hat der Staatsanwalt beim Beschuldigten eine fehlende Erschütterung konstatiert – und wertet dies als weiteres Indiz für seinen Tatverdacht. Wie erlebt Duri den Mandanten? Wie verlief das Gespräch? Wie wurde der Dolmetscher eingebunden? Wie geht man als Verteidigung mit einem Fall um, wenn scheinbar alles gegen den Klienten spricht? Konnte Duri neue Ermittlungsansätze gewinnen – oder bestätigt sich das Bild der Strafverfolgungsbehörden?
Im Gespräch mit dem Klienten ergibt sich, dass das Blut an dessen Händen allenfalls tierischen Ursprungs ist – nicht menschlich. Dies wirft die Frage auf, wann man einen solchen Hinweis ins Verfahren einführen sollte. Ein proaktives Vorgehen kann die Ermittlungen frühzeitig in eine andere Richtung lenken. Wer zuwartet, riskiert, dass sich das Bild des „überführten Täters“ in den Köpfen der Ermittler verfestigt. Ein entlastender Hinweis kann im frühen Stadium besonders wirksam sein und den Druck auf den Klienten verringern. Für taktisches Zuwarten spricht hingegen, dass man als Verteidigung nicht die Unschuld beweisen muss. Allenfalls verfestigt man damit ungewollt gar den Tatverdacht. Wer die Karten zu früh offenlegt, riskiert zudem, dass diese von den Strafverfolgern strategisch umgedeutet werden, diese ihre Schuldhypothese immer wieder anpassen.
Das Team diskutiert: Soll dieser neue Hinweis – allenfalls tierisches Blut statt Täterblut – sofort ins Verfahren eingeführt werden? Oder nicht? Du entscheidest mit: Stimme mit Nina und Duri ab auf Duris LinkedIn-Profil. Willkommen im Strafverteidiger-Team! Willkommen in der spannenden Welt der Strafverteidigung. Fragen, Meinungen, Feedback? Schreibe an bonin@blra.ch.
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Links zu diesem Podcast:
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Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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