#636 Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz: «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» als Argumente?
Zunächst wird die elektronische Einreichung von Eingaben bei Gericht von Duri Bonin und Gregor Münch thematisiert. Ein Anwaltskollege ist bei der elektronischen Einreichung an der Dateigrösse gescheitert, wie der Urteilsbesprechung BGer 7B_248/2024 vom 03.06.2024 auf strafprozess.ch zu entnehmen ist. Das Unverständnis für den Kollegen mischt sich mit dem Unverständnis, dass die Gerichte bei der Digitalisierung nicht endlich vorwärts machen. Weiter analysieren Gregi und Duri einen Artikel der Sonntagszeitung über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz gegen den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts. Der Artikel trägt den Titel 'Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsbeugung» und «Schimäre»'. Was ist von dieser Begründung der Staatsanwaltschaft zu halten? Welche taktischen Überlegungen könnten dahinter stehen? Was ist bei der Zustellung der Entscheidung des Obergerichts kommunikativ schief gelaufen? Ist es tatsächlich unmöglich, bei einem Freispruch gegen das Anklageprinzip zu verstossen, wie es die Staatsanwaltschaft laut Artikel als Begründung anführt? In der SonntagsZeitung ist auch zu lesen, dass das Urteil des Bundesgerichts bis Ende Jahr erwartet wird. Ist dies realistisch?
Links zu diesem Podcast:
- Elektronische Eingabe bei Zivil- und Strafverfahren
- Strafprozess.ch – eGov-Fehlermeldung
- Fall Pierin Vincenz: Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» – Arthur Rutishauser in der SonntagsZeitung
- Bundesgerichtsurteil 6B_1010/2021: Rückweisung als nicht wiedergutzumachender Nachteil
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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