#632 Können sich Gregi und Duri mit ihrem Podcast auf Quellenschutz berufen? (StPO 172-176, StGB 28, 28a)
In diesem Podcast diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch die Art. 172 bis 176 StPO, die verschiedene Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts und des Schutzes von Medienschaffenden und anderen Berufsgruppen regeln. Art. 172 StPO legt fest, dass Medienschaffende und ihre Hilfspersonen das Recht haben, über die Identität ihrer Quellen sowie über Inhalt und Herkunft ihrer Informationen zu schweigen, ausser bei schweren Straftaten oder bei Gefahr im Verzug. Art. 173 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht bei weiteren Geheimhaltungspflichten, die über die klassischen Berufsgeheimnisse hinausgehen. Art. 174 StPO regelt die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung. Art. 175 StPO befasst sich mit der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, wobei die betroffenen Personen das Recht haben, jederzeit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder darauf zu verzichten, wobei frühere Aussagen verwertbar bleiben. Art. 176 StPO betrifft die Folgen einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung: Wer ungerechtfertigt das Zeugnis verweigert, kann mit Ordnungsbusse bestraft und zur Tragung der durch die Zeugnisverweigerung verursachten Kosten verpflichtet werden.
Links zu diesem Podcast:
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- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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