Auf dem Weg als Anwält:in

Auf dem Weg als Anwält:in

#630 Ob der Anwalt aussagen will, entscheidet er allein, nicht die Aufsichtsbehörde (Art. 170 & 171 StPO)

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In diesem Podcast diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch die spezifischen Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts, wie es in den Art. 170 und 171 StPO festgelegt ist. Art. 170 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Amtsgeheimnisses: Amtsträger könnten zur Aussage von der vorgesetzten Behörde ermächtigt werden, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Der Art. 171 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Berufsgeheimnisses, das Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten und Psychologen das Recht gibt, über bestimmte ihnen anvertraute Geheimnisse zu schweigen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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