Auf dem Weg als Anwält:in

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#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

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Art. 355 StPO behandelt die Handlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft bei Einsprachen gegen Strafbefehle. Ihre Optionen sind: Festhalten am Strafbefehl (Abs. 3 lit. a), Einstellung des Verfahrens (Abs. 3 lit. b), Erlass eines neuen Strafbefehls (Abs. 3 lit. c) und Anklageerhebung beim erstinstanzlichen Gericht (Abs. 3 lit. d). Duri Bonin diskutiert mit Prof. Marc Thommen die dazu erhobenen Zahlen (Festhalten in 28% der Fälle, Einstellung in 10%, neuer Strafbefehl in 23%, Anklage in 3% und Rückzug der Einsprache in 36%). Warum steht die EMRK-Konformität des Strafbefehlsverfahrens in Frage und warum ist es diskutierbar, ob das, was das Bundesgericht im Urteil 6B_222/2022 ausführt, zutrifft?

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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