#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
Art. 355 StPO behandelt die Handlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft bei Einsprachen gegen Strafbefehle. Ihre Optionen sind: Festhalten am Strafbefehl (Abs. 3 lit. a), Einstellung des Verfahrens (Abs. 3 lit. b), Erlass eines neuen Strafbefehls (Abs. 3 lit. c) und Anklageerhebung beim erstinstanzlichen Gericht (Abs. 3 lit. d). Duri Bonin diskutiert mit Prof. Marc Thommen die dazu erhobenen Zahlen (Festhalten in 28% der Fälle, Einstellung in 10%, neuer Strafbefehl in 23%, Anklage in 3% und Rückzug der Einsprache in 36%). Warum steht die EMRK-Konformität des Strafbefehlsverfahrens in Frage und warum ist es diskutierbar, ob das, was das Bundesgericht im Urteil 6B_222/2022 ausführt, zutrifft?
Links zu diesem Podcast:
- Art. 355 StPO – Verfahren bei Einsprache
- Nationalfondsstudie - Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren
- Marc Thommen, Professor für Strafrecht Universität Zürich
- Bundesgericht erfindet Strafbefehlsverfahren neu (strafprozess.ch)
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement
- Das Interviewbuch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- #622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
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