Auf dem Weg als Anwält:in

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#613 Zeugnisverweigerungsrecht und Gesetzesbrecher: Verkuppeln auf der dunklen Seite (Art. 168 StPO)

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Endlich hat Duri Bonin wieder einmal Gregor Münch zu Gast. Sie starten mit dem Trump-Prozess in New York und der Frage, wie das Verhalten des früheren Anwalts von Trump zu bewerten ist, der gegen seinen ehemaligen Mandanten aussagt. Gregi weist darauf hin, dass es in den USA eine Sensation darstellt, wenn der Beschuldigte von seinen Anwälten die Erlaubnis erhält, Aussagen zu tätigen. Weiter berichtet er von der Beweiswürdigungsregel "Wenn die Strasse nass ist, darf man davon ausgehen, dass es geregnet hat". Sie leiten sodann über zum Art. 168 StPO: Dieser räumt gewissen Personen das Recht ein, die Aussage zu verweigern (Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen). Dies schliesst Ehepartner, Lebensgefährten, direkte Verwandte, Stiefgeschwister und Pflegefamilien ein. Das Zeugnisverweigerungsrecht bleibt auch nach der Auflösung der Ehe oder Beendigung einer Pflegebeziehung resp. der eingetragenen Partnerschaft bestehen. Eine Einschränkung erfährt das Zeugnisverweigerungsrecht bei schweren Straftaten, wenn sich die Tat gegen eine der in Art. 168 I-III StPO genannten Personen richtet. So muss z.B. eine Tochter im Verfahren gegen ihre Mutter, die der Tötung ihres Vaters verdächtigt wird, als Zeugin aussagen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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