#591 Das Landmansche Geständnis (Art. 165 StPO)
Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist zunächst das Gefängnis Zürich West. Ihre Diskussion geht sodann über zum Schweigegebot nach Art. 165 StPO. Dieses soll Absprachen zwischen Zeug:innen oder zwischen Zeug:innen und beschuldigten Personen verhindern, indem es den Zeug:innen untersagt, über bestimmte Aspekte des Verfahrens zu sprechen. Das Verbot nach Art. 165 StPO gilt nicht für andere Verfahrensbeteiligte, wie z.B. Rechtsanwält:innen, die allerdings durch Standesrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet sein können. Die Anordnung einer Schweigepflicht setzt konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinflussungsgefahr voraus und darf nicht routinemässig erfolgen. Sie muss zeitlich befristet sein und kann bereits in der Vorladung ausgesprochen werden. Verstösse gegen die Schweigepflicht können nach Art. 292 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Zum Abschluss kommen sie auf Unzuverlässigkeiten von ChatGPT zu sprechen und die Frage, mit welchen Prompts solches vermieden werden kann.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 165 StPO – Schweigegebot für die Zeugin oder den Zeugen
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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