#589 Rechtliche Grauzonen: Navigierte die Staatsanwaltschaft in der Causa Vincenz am Limit?
Im neuesten Podcast bei Duri Bonin ist der renommierte Strafverteidiger Andreas Josephsohn zu Gast. Sie diskutieren brisante Neuigkeiten im Fall Vincenz/Raiffeisen. Einem Bericht der NZZ zufolge hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zur Qualitätssicherung einem externen Experten zur "Begutachtung" vorgelegt, wobei sowohl Person als auch Honorar einstweilen im Dunkeln bleiben. Dies wirft Fragen bezüglich Delegation ureigener Funktionen der Staatsanwaltschaft auf. Fehlt es der Staatsanwaltschaft III an Fachkenntnissen zur Erstellung einer Anklage? Gibt es für diese "Delegation" eine gesetzliche Grundlage? Inwiefern sollen Dritte besser als die Staatsanwaltschaft befähigt sein, eine Anklage zu erstellen ? Weshalb wurde dieser Expertenbeizug nicht dokumentiert? Nehmen geheime Drittpersonen geheimen Einfluss auf Anklagen? Hat sich die Staatsanwaltschaft damit allenfalls sogar strafbar gemacht? Natürlich gilt auch für die Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung. Aber was sollten die Konsequenzen aus dieser "Affäre" sein?
Links zu diesem Podcast:
- Fall Vincenz: Eine neue Peinlichkeit bringt die Ankläger in Bedrängnis (NZZ vom 11.3.2024)
- Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Beschluss vom 25.01.2024 in Sachen SB230113
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Andreas Josephsohn
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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