#582 Anklageschrift in der Causa Vincenz auf dem Prüfstand: Zu detailliert, um gerecht zu sein
Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil im Fall Vincenz vom 11. April 2022 aufgehoben und das Verfahren im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zurückgewiesen. Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren, wann das Berufungsgericht das angefochtene Urteil aufheben und die Sache für eine neue Hauptverhandlung an die Vorinstanz zurückweisen kann. Inwiefern besteht in solchen Fällen eine Bindung des erstinstanzlichen Strafgerichts an die Rechtsauffassungen und Weisungen des Berufungsgerichts? Welche Rückweisungsgründe haben die Parteien in der Causa Vincenz vorgebracht (Unvollständigkeit der Akten; nur teilweise gewährte Akteneinsicht; Befangenheit der Richter aufgrund verschiedener Umstände, wie Dauer der Urteilsberatung, Vorformulierung des Urteils, Dauer der Hauptverhandlung)? Was war der obergerichtliche Kritikpunkt an der Anklageschrift? Weshalb genügt diese den Anforderungen von Art. 325 Abs. 1 und 2 StPO nicht und bedarf deshalb der Verbesserung?
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.
Links zu diesem Podcast:
- Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Beschluss vom 25.01.2024 in Sachen SB230113
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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