Auf dem Weg als Anwält:in

Auf dem Weg als Anwält:in

#579 Better Call GPT? (Art. 162 StPO)

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS

Art. 162 StPO definiert eine Zeugin oder einen Zeugen als eine Person, die nicht an der Begehung einer Straftat beteiligt war, zur Aufklärung beitragen kann und nicht als Auskunftsperson gilt. Als Zeuge darf man nur einvernommen werden, wenn keinerlei Verdachtsgründe für eine Beteiligung am strafrechtlich relevanten Geschehen vorliegen; bei vorhandenen Verdachtsgründen wird die Person als Auskunftsperson behandelt. Die Figur des Kronzeugen, bei der Beschuldigte als Belastungszeugen gegen andere Beteiligte aussagen, wurde nicht in die StPO aufgenommen. Bei einem Rollenwechsel im Verfahren können frühere Zeugenaussagen unter Umständen beweismässig nicht verwertet werden.

Links zu diesem Podcast:

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.


Kommentare


Neuer Kommentar

Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.

Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

Abonnieren

Follow us