Auf dem Weg als Anwält:in

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#575 Der Anwalt der ersten Stunde (Art. 159 StPO)

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Auch mehrere Tage nach dem Sieg von GC im Stadtzürcher Derby hat Gregor Münch noch ein Lachen im Gesicht. Duri Bonin sieht hingegen etwas besorgt in die Zukunft: Er vermutet, dass bei GC etwas Grösseres zusammenwachsen könnte. Die Strafprozessordnung wird dann auch noch Thema und zwar dessen Art. 159 StPO: Beschuldigte Personen haben während polizeilicher Einvernahmen das Recht, dass ihre Verteidigung anwesend ist – das ist das Recht auf den sogenannten "Anwalt der ersten Stunde". Zu diesem Recht gehört auch der freie Verkehr zwischen Beschuldigten und Verteidigung ohne inhaltliche Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörde im Vorfeld von Einvernahmen.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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