#506 Mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung (Art. 148 StPO)
Welche Grussformeln verwenden Gregor Münch und Duri Bonin in der Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, Gerichten und anderen Rechtsanwält:innen? War Gregi, ohne es zu wollen, äusserst unhöflich dem Obergericht gegenüber? Thema ist dann auch noch die rechtshilfeweise Durchführung von Einvernahmen im Ausland. Gemäss StPO 148 genügen Mitwirkungsmöglichkeiten auf dem Korrespondenzweg.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 148 StPO – Im Rechtshilfeverfahren
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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