Auf dem Weg als Anwält:in

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#446 Der schriftliche Bericht ist super heikel (Art. 144, 145 & 195 I StPO)

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Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren die Möglichkeit, Einvernahmen mittels Videokonferenz durchzuführen (StPO 144) sowie deren Protokollierung (StPO 78 VI). Thema ist weiter der schriftliche Bericht (StPO 145) resp. das Einholen von Berichten und Auskünften (Art. 195 I). Der schriftliche Bericht kann zur Ergänzung oder Vorabklärung von Einvernahmen sinnvoll sein. Aus dem Schlüsselwort "einladen" folgt, dass dieser freiwillig ist. Weitere Gültigkeitsvorschriften nennte das Gesetz nicht. Was das hinsichtlich Belehrung, Verwertbarkeit und Beweiswert bedeutet, diskutieren Gregi und Duri.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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