#444 Die Einvernahme (Art. 142 & 143 StPO)
StPO 142- 146 enthalten generelle Vorschriften über die Einvernahmen. Ausgehend von den fünf Personengruppen innerhalb der Strafbehörden, die Einvernahmen durchführen können (StPO 142), diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch den Zweck von Einvernahmen, deren konkrete Durchführung (Personalien, Vorhalt, Belehrung, Ablauf, Fragetechnik, Protokollierung) sowie die Konsequenzen, welche sich aus der Verletzung der Vorschriften von StPO 143 ergeben.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 142 StPO – Einvernehmende Strafbehörde: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_142
- Art. 143 StPO – Durchführung der Einvernahme: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
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