Auf dem Weg als Anwält:in

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#442 Die Weisheit des Gesetzgebers (Art. 141 StPO)

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Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren aus der Sicht als Staatsanwälte die Verletzung von Verwertbarkeitsvorschriften (StPO 141 I) und die daraus folgende absolute Unverwertbarkeit (StPO 147 IV, 150 III, 158 II, 177 III, 269ter III, 277, 289 IV, 362 IV). In der verabschiedeten StPO-Revision hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass die Milderung des Fernwirkungsverbots auch bei den absoluten Verwertungsverboten gilt (nStPO 141 IV). Weiter sind Gültigkeitsvorschriften (StPO 141 II) und deren relative Unwertbarkeit Thema, wobei selbst strafbares Verhalten der Strafbehörden nicht zwingend zu einer Unverwertbarkeit führt. Die Verletzung von Ordnungsvorschriften beeinträchtigt die Verwertbarkeit schliesslich nicht (StPO 141 III).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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