#440 Vorsätze für den nächsten StPO-Podcast zu Art. 141 Abs. 2
Gregor Münch und Duri Bonin haben sich heute morgen ein klein bisschen enerviert. Aber vielleicht steckt in Art. 141 Abs. 2 StPO doch etwas sinniges – ? Sie fassen deshalb den Vorsatz, sich in der nächsten Folge dem Artikel aus der Sicht einer Staatsanwält:in zu nähern.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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