#439 Der Sündenfall (Art. 141 StPO)
Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Sündenfallartikel 141 StPO: Schutzrechte gelten umso weniger, je gravierender der staatliche Vorwurf lautet und zwar losgelöst vom Beweisfundament. Selbst Beweiserhebung in strafbarer Weise sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten erlaubt sein. Ist das richtig? Ist das gerecht? Ist das klug?
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Kommentare
Neuer Kommentar