Auf dem Weg als Anwält:in

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#434 Aufregung in Zürich (Art. 30 Abs. 1 & Art. 191c BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 139 StPO)

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Am Zürcher Obergericht herrscht Aufregung. Auslöser ist der neue Bundesgerichtsentscheid 1B_420/2022: Dieser ortet einen Anschein fehlender Unabhängigkeit, wenn eine Gerichtsschreiber:in in der Strafkammer, in welcher sie angestellt ist, als Ersatzoberrichter:in amtet. Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren den Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht (Art. 30 Abs. 1 und Art. 191c BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK) sowie den von Oberrichter Christoph Spiess, Präsident der II. Strafkammer, im TagesAnzeiger skizzierten "Ausweg". Ist der Anschein fehlender Unabhängigkeit allenfalls gar obligatorisch Natur, mithin unverzichtbar und unverwirkbar? Die StPO mit dem Art. 139 (Grundsätze der Beweiserhebung und Beweisverwertbarkeit) wird dann auch noch Thema, wobei nun die Aufregung vom Obergericht an die Dufourstrasse überschwappt.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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