#420 Einfluss der Protokollierung auf die Würdigung von Aussagen (Art. 78 Abs. 3 StPO)
In Einvernahmen bei Polizei und Staatsanwaltschaft wird kein Wortprotokoll erstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers geht es bei der Protokollierung darum, Wichtiges auszuwählen, zu „übersetzen“ und festzuhalten. Personen, die noch nie an einer Einvernahme teilgenommen haben, mag dies überraschen, da der Protokolltext eine wörtliche Protokollierung nahelegt. Was geht bei dieser Protokollierungstechnik verloren? Fällt damit tatsächlich überflüssiger Balast weg, wie der Gesetzgeber annimmt?
Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.
Links zu diesem Podcast:
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
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