Auf dem Weg als Anwält:in

Auf dem Weg als Anwält:in

#411 Geldwäsche durch die Annahme von Verteidigerhonorar? (Art. 128 ff. StPO, Art. 305bis StGB)

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS

Gregor Münch stürmt nochmals ins Büro von Duri Bonin: Sein Selbstbild wankt, haben er und Duri heute Morgen die Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Gesetzgeber kritiklos hingenommen? Die Frage dahinter: Macht sich ein Strafverteidiger:in gemäss Art. 305bis StGB strafbar, wenn er/sie einen Verteidigungs-Honorarvorschusses aus unklaren Quellen entgegen nimmt? Der Geldwäsche-Tatbestand sieht auf jeden Fall keine Ausnahme für die Strafverteidigung vor. Und die wenig vorhandene Rechtsprechung verweist die Verteidigung auf die vom Staat bezahlte amtliche Verteidigung, welche den mittellosen beschuldigten Personen offen stünde. Es gebe keinen Anspruch auf Wahlverteidigung unter Einsatz illegal erworbener Mittel. So weit, so gut, nur: Dem internen Vertrauensverhältnis zwischen beschuldigter Person und Verteidigung ist es selbstredend nicht dienlich, wenn die Anwält:in bei der ersten Besprechung zur eigenen Sicherheit diesen Verdacht hegen und artikulieren muss. Zudem: Die Beantragung der amtlichen Verteidigung bei vermögenden beschuldigten Personen in Fällen notwendiger Verteidigung könnte den Strafverfolgungsbehörden Hinweis sein, dass die Strafverteidigung strafbare Handlungen beim Mandanten vermutet. Und was ist bei amtlichen Verteidigungen in den Fällen freiwilliger Verteidigung? Eine Wahlverteidigung kann die Verteidigung nicht übernehmen, ohne sich selbst strafbar zu machen. Gleichzeitig lässt sich Mittellosigkeit nicht begründen, ausser man benennt einem Geldwäscherei-Verdacht, was das Recht auf Verteidigung ins Gegenteil verkehren würde.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.


Kommentare


Neuer Kommentar

Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.

Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

Abonnieren

Follow us