#405 Auch Zeugen können einen Rechtsbeistand beiziehen (Art. 127 StPO)
Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Umstand, dass alle Verfahrensbeteiligten und damit nicht nur die Parteien einen Rechtsbeistand beiziehen können. Den Parteien steht es zudem frei, mehr als einen Rechtsbeistand zu mandatieren. Umgekehrt gibt es Konstellationen, wo ein Rechtsbeistand mehrere Verfahrensbeteiligte eines Verfahrens vertreten kann. Gregi ruft sich schliesslich in Erinnerung, dass das Anwaltsmonopol einzig für die Verteidigung gilt: Die Privatklägerschaft kann sich durch jede handlungsfähige, gut beleumundete und vertrauenswürdige Person vertreten lassen.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.n
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