#335 Vincenz-Prozess: Das Schlusswort der beschuldigten Person ist kein ungefährliches Terrain
Gregor Münch hat Duri Bonin am letzten Verhandlungstag des Raiffeisen-Prozesses versetzt. Sie unterhalten sich deshalb etwas zeitverzögert über das Schlusswort der beschuldigten Person. Wann macht es Sinn, von diesem Recht Gebrauch zu machen? Was kann man dabei gewinnen? Was verlieren? Es ist ein nicht ungefährliches Terrain: Das letzte Wort ist wie jede Aussage verwertbar, selbst bei vorangegangener Aussageverweigerung. Die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich hat sich nun zur geheimen Urteilsberatung zurückgezogen. Die Urteilseröffnung ist auf den 14. April 2022 terminiert.
Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.
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