Auf dem Weg als Anwält:in

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#323 Vincenz-Prozess: Wer entscheidet, was die Interessen des Beschuldigten sind?

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Gemäss Bundesgericht obliegt es den StrafverteidigerInnen, dem staatlichen Strafanspruch entgegenzutreten und auf ein freisprechendes oder möglichst mildes Urteil hinzuwirken (BGE 106 Ia 105). Wer entscheidet nun aber, was "möglichst gut davonkommen" bedeutet? Der Klient selbst oder dessen Verteidigung? Was ist, wenn dieser überhaupt nicht "möglichst gut davonzukommen" will? Hat die Orientierung am konkret geäusserten oder am wohlverstandenen Interesse der beschuldigten Person zu erfolgen? Und was ist, wenn die Willensbildung - wie bei Peter Wüst – gestört ist?

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

von und mit Duri Bonin

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